Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0177
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlwerbung limitieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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19.01.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.01.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Limitierungen für die Wahlwerbung politischer Parteien, Wählergemeinschaften und EinzelbewerberInnen in die entsprechenden Satzungen (vornehmlich die Sondernutzungssatzung) einzuarbeiten und der Bürgerschaft zu Beginn des zweiten Quartals 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen:
- Die Anzahl der Doppelplakate, die eine WahlbewerberIn (Partei/Wählergemeinschaft/EinzelbewerberIn) für eine Wahl im öffentlichen Raum an Lichtmasten befestigen darf, beträgt maximal 200. Finden mehrere Wahlen gleichzeitig statt, erhöht sich diese Anzahl pro Wahl um 100 pro zusätzlich stattfindender Wahl.
- Pro Lichtmast sollen maximal drei Wahlplakate erlaubt sein. Jede WahlbewerberIn darf nur ein Plakat pro Mast anbringen.
- Zwischen zwei Plakaten einer WahlbewerberIn sollen zwei Masten nicht von dieser WahlbewerberIn belegt werden dürfen.
- Wahlplakate werden auf das Format A1 hochkant beschränkt.
- Am Museumshafen wird die Plakatierung untersagt.
- Der zur Plakatierung gewährte Zeitraum wird auf 6 Wochen vor und 2 Wochen nach der Wahl reduziert.
- Bisherige Regeln und Beschränkungen bleiben erhalten, sofern durch Punkt 1-5 keine Veränderung beschlossen wird.
Beschlusskontrolle: Bürgerschaft 04.04.2022
Sachdarstellung
Die hier eingereichten Vorschläge basieren wesentlich auf der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 06.05.2021, für die sich die einbringenden Fraktionen bedanken. Die Vorschläge sind sehr umfassend und können bis zur möglichen Beschlussfassung durch bilaterale Absprachen oder Änderungsanträge auf ein möglichst konsensfähiges Maß angepasst werden. Hierzu laden wir die demokratischen Fraktionen der Bürgerschaft ausdrücklich ein.
Parteien haben die Aufgabe an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Insbesondere vor Wahlen haben sie außerdem Anspruch auf die Anbringung von Werbung im öffentlichen Raum. Die Wahlwerbung hat unter anderem den Zweck, über Kandidierende und politische Inhalte zu informieren. In den letzten Jahren ist im Zuge der Diversifizierung des politischen Raums und des damit einhergehenden Konkurrenzdrucks auch ein Kampf um Sichtbarkeit im öffentlichen Raum entstanden, der einerseits das Stadtbild für mehrere Wochen stark beeinträchtigt und andererseits auch ökologisch fragwürdig ist. Wahlwerbung und Informationsaustausch sind auch in einem deutlich verringerten Rahmen möglich, da WählerInnen über Wochen Gelegenheit haben, sich mit dieser Form des öffentlichen Wahlaufrufs vertraut zu machen.
Die Einbringer verzichten auf eine detaillierte Begründung der einzelnen Maßnahmen, da diese selbsterklärend sind und Gegenstand von Verhandlungen sein können. Wir möchten hingegen explizit auf den Verzicht diskriminierender Regelungen bei den Plakatkontingenten hinweisen. Im demokratischen Wettbewerb sollten die Spielregeln für alle Beteiligten gleich sein.
Prozedural schlagen wir für die Umsetzung des Punktes (1) die Ausgabe von maschinell erstellten Aufklebern vor. Diese lassen sich EDV-technisch relativ einfach als eineindeutige Merkmale mit der Kurzbezeichnung der WahlbewerberInnen und einer laufenden Nummer generieren und können analog oder digital mit einem Dienstsiegel versehen werden. Hintergrund wäre hier die Fälschungssicherheit. Ebenso sollten die Aufkleber Rohlinge aus nicht zerstörungsfrei entfernbarem Material bestehen. Die Ausgabe der Aufkleber kann gegen Gebühr erfolgen. Für entfernte oder zerstörte Plakate sollten Ersatzaufkleber ausgegeben werden können.
Im Hinblick auf die Kontrollierbarkeit des Punktes (2) empfehlen wir derjenigen WahlbewerberIn, die das dritte Plakat an einem Mast anbringt, die fotografische Dokumentation.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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