Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0179-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung von Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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17.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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19.01.2022
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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31.01.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft erlässt für das Jahr 2022 für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die entsprechenden Gebühren gemäß § 4 der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung. Ein entsprechender Gebührenerlass ist auch für die zukünftige Hafengebührensatzung 2022 umzusetzen.
- Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die rechtlichen Möglichkeiten zur Aussetzung der Erhebung der Vergnügungssteuer für Veranstaltungen im Jahr 2022 zu prüfen und der Bürgerschaft anhand des Prüfergebnisses eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
- Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister beim Veranstalter des Greifswalder Weihnachtsmarktes auf einen Erlass der Standgebühren für das Jahr 2021 hinzuwirken und den dadurch beim Veranstalter entstehenden Einnahmeausfall auszugleichen.
Sachdarstellung
- Am 02.07.2020 beschloss die Greifswalder Bürgerschaft die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in den Jahren 2020 und 2021, am 31.08.2020 wurde dies noch ergänzt durch einen ergänzenden Beschluss für den Geltungsbereich der Hafengebührensatzung. Anders als bei der Beschlussfassung sicherlich erhofft, ist die Pandemie auch im Jahr 2022 leider keineswegs beendet. Die Gastronomie gehört weiterhin zu den durch Corona-Maßnahmen stark belasteten Wirtschaftszweigen. Daher ist auch in diesem Jahr ein Erlass dieser Gebühren als Unterstützungsmaßnahme angebracht. Für die Sondernutzung von Straßen sind im Haushalt 2022 insgesamt (alle Nutzungsarten) 100.000€ eingeplant.
- Eine der am härtesten von Einschränkungen inklusive langanhaltenden Schließungen bzw. Komplettverboten betroffenen Branchen sind die Betreiber bzw. Veranstalter von Diskotheken, Clubs, „Tanzlustbarkeiten“ und vergleichbaren Veranstaltungen. Sie konnten ihrem Geschäft 2020 und 2021 nur äußerst eingeschränkt nachgehen und sind auch im Jahr 2022 von Corona-Maßnahmen betroffen. Um dieser finanziell besonders gebeutelten Branche eine kleine Erleichterung zu verschaffen, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen ob und wie die Vergnügungssteuer im Jahr 2022 hierfür ausgesetzt werden könnte und der Bürgerschaft eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. In der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wurde eine Vorlage zu diesem Thema im November 2021 angenommen, welche die Möglichkeit einer Aufhebungssatzung beinhaltete. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einem Vergnügungsteueraufkommen von 400.000€ geplant, wobei angesichts der weiterhin bestehenden Einschränkungen von einem tatsächlich deutlich geringeren Aufkommen auszugehen ist.
- 2020 musste der Greifswalder Weihnachtsmarkt komplett ausfallen. 2021 wurde der Weihnachtsmarkt, anhand der geltenden gesetzlichen Vorgaben, als 3G-Veranstaltung geplant. Nach einer kurzfristigen Verschärfung der Corona-Regeln seitens der Landesregierung konnte er dann am 25. November aber bereits nur unter 2G-Bedingungen öffnen. Nur wenige Tage später musste der Weihnachtsmarkt ab 1. Dezember sogar auf 2G+ umstellen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war absehbar, dass die Schausteller bei weitem nicht mehr die eingeplanten Umsätze erreichen wurden. Schlussendlich musste der Weihnachtsmarkt aufgrund gesetzlicher Regelungen dann vorzeitig am 14.12. schließen. Nach einem Jahr Totalausfall konnten die Schausteller also in diesem Jahr nur auf einem verkürzten und weit unterdurchschnittlich besuchten Weihnachtsmarkt ihre Geschäfte betreiben. Es ist daher sinnvoll die Großmarkt Rostock GmbH als Veranstalter des Weihnachtsmarkts dazu zu bewegen, auf die dort eingeplanten Standgebühren der Schausteller zu verzichten. Der Oberbürgermeister wurde in der Ostsee-Zeitung vom 17.12.2021 dazu zitiert mit „Wir führen Gespräche mit dem Großmarkt als Veranstalter, ob wir Möglichkeiten finden, den Schaustellern entgegen zu kommen.“ An dieser Stelle ist somit ein Beschluss der Bürgerschaft als Zeichen der Unterstützung für die Schausteller und als eindeutiger Auftrag an die Verwaltung erforderlich. Die dem Veranstalter dadurch entstehenden Einnahmeausfälle müssten ihm aus dem städtischen Haushalt erstattet werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2021/2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
06 |
54100.43225000 USK 60200.11101 |
Sondernutzungsgebühr |
- 17.000 |
|
2 |
06 |
54801.43229000 USK 60400.11101 |
Sondernutzungsgebühren Stadthafen |
- 10.000 |
|
3 |
07 |
57301.56397000 USK 52591.40001 |
Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
? |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
100.000 |
83.000 |
- 17.000 |
|
2 |
2022 |
9.000 |
- 1.000 |
- 10.000 |
|
3 |
2021 |
28.031,17 |
15.104,27 |
+12.926,90 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 + 2 |
2022 |
Mittelsperre im Teilhaushalt 06 zur Deckung der Mindererträge |
27.000 |
3 |
2021 |
Aufgrund der ungewissen Höhe kann keine konkrete Deckung benannt werden. Deckung aus dem USK oder dem Teilhaushalt 7 möglich. |
? |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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