Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0197-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachhaltiges Management des städtischen Grundstücksvermögens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Robert Gabel, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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07.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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09.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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21.03.2022
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
dass das Grundstücksvermögen der Stadt grundsätzlich nicht durch Verkäufe verringert werden soll. Stattdessen sind Vermietungen, Verpachtungen oder Erbbaurechtsverträge anzuwenden.
Dies gilt nicht bei anderslautenden gesetzlichen Vorgaben, etwa in Sanierungsgebieten, für den Verkauf an kommunale Gesellschaften, an denen die Universitäts- und Hansestadt alleiniger Gesellschafter ist und deren hundertprozentigen Tochtergesellschaften, sowie kommunale Eigenbetriebe. Über Ausnahmen bei
– unverhältnismäßig hohem Sanierungsaufwand,
– Sozialwohnungsbau und solidarischen Wohnprojekten,
– Flächentauschen,
– Arrondierungen oder
– kleinteiliger Ergänzungsbebauung
entscheidet weiterhin die Bürgerschaft bzw. der Hauptausschuss.
Zudem ist eine langfristige Strategie des nachhaltigen Managements städtischen Grundstückvermögens zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen. Sie soll insbesondere auch den strategischen Zukauf von Flächen berücksichtigen und weitere Kriterien für Vertragsabschlüsse im Liegenschaftsbereich enthalten. Jede Grundstücksveräußerung ist detailliert und nachvollziehbar vor dem Hintergrund dieser Strategie zu begründen.
Der Beschluss ist mit Wirkung zum 01.01.2023 umzusetzen.
Sachdarstellung
In Anwendung des Beschlusses 520-24/96 vom 24.09.1996 und in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Beschluss einerseits oft nicht zur Anwendung kam und andererseits nicht konsequent genug formuliert wurde, ist es dringend, dass ein erneuter Beschluss mit eindeutigerer Intention und stärkerer Bindungswirkung durch die Bürgerschaft gefasst wird.
Die Universität Greifswald hat bereits durchgesetzt, dass ihr Grundstücksvermögen nicht veräußert wird und stattdessen ein nachhaltiges Grundstücksmanagement Anwendung findet. Zahlreiche Kommunen haben ähnliche Vorschriften bereits erlassen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat seit 1990 den Großteil ihrer Flächen verloren. Der heutige Wert dieser Flächen wäre ein Vielfaches der erzielten Verkaufserlöse. Die Verpachtungserlöse sind der Stadt ebenfalls entgangen.
Die einmaligen Erlöseffekte stehen zu den Vorteilen anderer Verwendungen in keinem sinnvollen Verhältnis. Mittel- und langfristig führt eine Politik des Veräußerns von Vermögen zu einer Einengung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Dies gilt es zu vermeiden und stattdessen die finanzielle Nachhaltigkeit und sozialökologische sowie wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadt zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ist außerdem ein Konzept mit Maßnahmeleitlinien zur strategischen Erhöhung des Grundstückvermögens der Stadt zu verfassen, das insbesondere sozialökologische Aspekte der Stadtplanung und -entwicklung berücksichtigt sowie eine aktualisierte und spezifizierte Fassung des Beschlusses 520-24/96 enthält.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023/2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023/2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
04 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Ja |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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