Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0576
Grunddaten
- Betreff:
-
Migrantenbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – Satzung und Wahlordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.3 Beauftragtenbüro/Integrationsbeauftragte/r
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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09.05.2022
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat mit der Grundsatzentscheidung vom 14.06.2021 die Gründung eines Migrantenbeirats als beratendes Gremium der Bürgerschaft neben den bereits bestehenden Beiräten: Seniorenbeirat, Frauenbeirat sowie Kinder- und Jugendbeirat, beschlossen.
Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein zur Stärkung der gesellschaftlichen Partizipation und politischer Teilhabe für Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien in Greifswald dar.
Ein Aktivierungs- und Beteiligungsprozess zur konkreten Ausgestaltung des Migrantenbeirats wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 unter der Federführung der Integrationsbeauftragten der Stadt Greifswald in einem dreistufigen Beteiligungsprozess durchgeführt: Der Beteiligungsprozess umfasste sowohl Sensibilisierungs- und Diskussionsformate als auch eine gezielte aktive Einbeziehung von Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSO) und Einzelpersonen mit Migrationsbiografien im Rahmen eines Forums der MSO und eines Runden Tisches mit starker Repräsentanz der Zielgruppe.
Der Beteiligungsprozess hat gezeigt, welche Bedeutung ein Migrantenbeirat für die Vertreter*innen aus der Zielgruppe hat. Die Teilnehmenden des Runden Tisches waren sich einig, dass ein Migrantenbeirat eine gegenseitige Öffnung der Mehrheitsgesellschaft und der migrantischen Communities sowie die Integration fördern wird. Ein Migrantenbeirat würde außerdem die Anerkennung der Migrant*innen als Teil der Stadtgesellschaft und die Wertschätzung zum Ausdruck bringen sowie das Zugehörigkeitsgefühl stärken.
Neben der Ermöglichung einer praktischen Teilhabe am politischen Leben, insbesondere für diejenigen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, stellt ein Migrantenbeirat ein wichtiges Instrument dar, das demokratische Denken zu fördern und die demokratischen Institutionen aus erster Hand kennenzulernen.
Hinsichtlich der Zahlen für die Organisation der Wahlen kann schätzungsweise von rund 4.000 Personen ausgegangen werden, wobei rund 3.500 Personen ausländische Staatsbürger*innen über 16 Jahren, und davon rund 2.400 Nicht-EU-Bürger*innen, ausmachen (Stand 2021). Andere Wahlberechtigte sind Bürger*innen, die aufgrund der Einbürgerung oder familiärer Zuwanderungsbiografie (s. Satzung und Wahlordnung) ins Wahlverzeichnis auf Antrag aufgenommen werden. Wie viele davon von der Wahlmöglichkeit für den Migrantenbeitrat Gebrauch machen, lässt sich nur schätzen. Die Zahlen zur Migration sind aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine dynamisch.
Die vorliegende Wahlordnung berücksichtigt weitestgehend den bisherigen Vorschlag aus der Politik und, da wo es möglich war, die wesentlichen Ergebnisse des Runden Tisches (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse der Beteiligung in der Anlage 3). Nach Abwägen verschiedener Aspekte spricht sich die Stadtverwaltung für eine direkte Wahl per Briefwahl aus. Die Wahlperiode umfasst fünf Jahre. Die Wahlordnung wurde neu geschrieben, wobei auf die Erfahrungen anderer Kommunen, darunter auch auf die Erfahrungen aus Rostock wie im Ursprungsvorschlag zurückgegriffen wurde. Im Ergebnis ist eine kompakte, auf Greifswald zugeschnittene und mit Blick auf die Zielgruppe etwas einfacher formulierte Wahlordnung entstanden, während die grundlegenden Inhalte beibehalten wurden.
Die Satzung orientiert sich hingegen an dem Beispiel Osnabrücks und teilweise an Kiel. Damit ist der Anspruch verbunden – in Kombination mit einer Direktwahl – möglichst die Vorzüge verschiedener Erfahrungen für Greifswald fruchtbar zu machen und die bereits bestehenden Strukturen und Besonderheiten Greifswalds weitgehend zu berücksichtigen. Insbesondere sind folgende Stärken der Satzung hervorzuheben: die Verankerung von Gleichstellungsthemen sowie die Wahl einer Doppelspitze für den Vorsitz (als Umsetzung eines konkreten Vorschlags aus dem Beteiligungsprozess), die Einbindung der Universität durch die Möglichkeit der Entsendung einer Vertreter*in des Studierendenparlaments als beratendes Mitglied, die Ausarbeitung der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung (ähnlich wie dies in den bestehenden Beiräten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und in vielen anderen Kommunen der Fall ist), eine Perspektivvielfalt durch die Größe des Beirats sowie die Vergleichbarkeit im Verhältnis zu den bestehenden Beiräten.
Die erste direkte Wahl ist vonseiten der Verwaltung ab November 2022 umsetzbar.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
1 |
11102/56350000/40120.65300 |
Öffentliche Bekanntmachungen |
1.000 |
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2 |
2 |
12102 – diverse Sachkonten |
Durchführung der Wahl |
20.000 |
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3 |
1 |
11102/54190000 / 54190.40022 |
Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige |
jährlich 3.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2022 |
3.000 |
0 |
+2.000 |
|
2 |
2022 |
95.000 |
75.000 |
0 |
|
3 |
2023 ff. |
0 |
0 |
jährlich - 3.000 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
Aufnahme in HH-Planung 2023/2024 |
11102.54190000/54190.40022 |
95.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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218,5 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
212,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
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