Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0183-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zugriff auf die Verwaltungsnetze der Schulen in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für Lehrkräfte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BG/FDP/KfV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
31.01.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
21.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
|
Beschlusskontrolle
|
|
|
17.08.2022
|
Sachdarstellung
Schon immer war es nicht möglich, dass ein wesentlicher Teil der Arbeit einer Lehrkraft in der Schule geleistet wird. Dies betrifft insbesondere die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und Verwaltungsaufgaben. Grund ist, dass für die Lehrkräfte kein eigener Arbeitsplatz in der Schule vorhanden ist. Auch die neuen Schulbauempfehlungen aus dem letzten Jahr sehen dies nicht vor.
Mit der zunehmenden Digitalisierung aller Arbeitsabläufe auch im Bereich Schule ergibt sich die Notwendigkeit des Zugriffs auf alle im Verwaltungsnetz der Schulen gespeicherten Dateien mit Hilfe der dienstlichen Endgeräte der Lehrkräfte auch von außerhalb der Schule, z.B. im häuslichen Arbeitszimmer der Lehrkraft. Da demnächst alle Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft unserer Stadt mit dienstlichen Endgeräten ausgestattet sein werden, entfallen dann auch die datenschutzrechtlichen Hinderungsgründe, die bei der Nutzung privater Endgeräte durch die Lehrkräfte dem u.U. entgegenstanden.
Es besteht für den Antrag ein hohes Maß an Dringlichkeit. Die Pandemie zwingt immer wieder einzelne Lehrkräfte oder ganze Kollegien in Homeoffice, ob nun aufgrund allgemeiner oder partieller Schulschließungen für den Präsenzunterricht bzw. es werden durch das Gesundheitsamt einzelne oder ganze Gruppen von Lehrkräften in Quarantäne oder in die Absonderung geschickt. Im letzteren Fall wird in der Regel Sofortvollzug angeordnet, so dass diese Lehrkräfte Dateien auch nicht mehr in anderer Art und Weise transferieren können.
In den Unternehmen und Verwaltungen ist die beantragte Möglichkeit während der Pandemie zum Standard geworden, so dass keine Gründe bestehen sollten, den Lehrkräften dies zu verweigern.
Die Art und Weise der technischen Umsetzung des Antrags sollte durch die EDV-Abteilung festgelegt werden. Die einzelnen Schulen sind in die Umsetzung des Antrags einzubeziehen.
Hinweis: Das Verwaltungsnetz umfasst alle Dateien, Programme usw. einer Schule, die den Schülern nicht zugänglich sind. Es ist vom Schülernetz vollständig getrennt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
|
Finanzhaushalt |
Nein |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|