Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0569-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Absatz:“ Zu den Zuwendungen und Vergünstigungen gehören Geld, unangemessene Einladungen zu Veranstaltungen, reisen und Essen sowie Rabatte, Freikarten und angemessen, d.h. über einen Wert von 15 Euro pro Kalenderjahr hinausgehende Sachgeschenke“ wir durch folgende Formulierungen ersetzt:


Die Annahme von Bargeld ist generell unzulässig. Zulässig sind die Annahme von Aufmerksamkeiten (Massenwerbeartikel, Blumensträuße etc.) und Sachgeschenken bis zu einer Wertgrenze von 50 Euro. Höherwertige Zuwendungen sind abzulehnen bzw. zurückzugeben.

 

Die Annahme von Einladungen zum Essen in Ausübung des Mandats ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Bewirtung einen angemessenen Umfang nicht überschreitet. Als Obergrenze für den Wert einer angemessenen Bewirtung werden etwa 80 Euro angesehen.“

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Sachdarstellung

mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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05.09.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert abgestimmt