Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0692

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. die auf Grundlage des Raumprogramms vom 03.08.2020 in der LP 3 erstellte Entwurfs-planung des Büros RBZ mit Stand vom 07.11.2022. (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung mit der zügigen weiteren Umsetzung des Projektes.

 

2. die Erhöhung des Kostenbudgets für den Neubau des inklusiven Schulzentrums auf ca. 70,7 Mio. € aus der Kostenberechnung, einschließlich der Umsetzung der Variante 3b (Erhöhung um ca. 400.000,- €) zzgl. 9,3 Mio. EUR Sicherheitszuschlag (Gesamt 80,0 Mio. EUR).

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Grundschule:      ca. 13,77 Mio. €

Hort:        ca.   8,98 Mio. €

Sporthalle und Außenanlagen des Grundschulteils: ca. 11,55 Mio. €

Regionalschule einschl. Anteile Sporthalle

und Außenanlagen:     ca. 36,40 Mio. €.

 

3. die Ausführung folgender Fassadenvariante:

a) Holz unbehandelt    

b) Faserzement  

 

4. die Verwendung folgender Außenspielgeräte:

a) aus Holz (Robinie, Eiche)

b) aus Metall

c) aus Kunststoff

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Sachdarstellung

Mit Beschluss vom 17.12.2018 (B800-31/18) hat die Bürgerschaft die Beschlüsse vom 06.10.2016 (B391-15/16) und 06.11.2017 (B636-23/17) durch einen erweiterten Beschluss ersetzt. Mit dem erweiterten Beschluss hat die Bürgerschaft den Neubau eines dreizügigen „Inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich“ mit Zweifeldsporthalle und Hort am Standort der verlängerten Scharnhorststraße beschlossen. Der Grundschulteil soll demnach eine Schule mit spezifischer Kompetenz, der Regionalschulteil einschließlich der Orientierungsstufe eine Schule mit flexiblen Bildungsgängen werden. Die neu zu errichtenden Schulen werden entsprechend § 11 (4) SchulG M-V zu einem Schulzentrum verbunden. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten (insb. Empfehlungen der Montag-Stiftung) geplant und berücksichtigt die Anforderungen des Ganztagsunterrichts, der Inklusion und der Digitalisierung bei der Planung. Die hierfür erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörden liegt zum 04.03.2020 vor.

 

Mit Beschluss vom 04.04.2022 (BV-V/07/0539-01) wurden die Kostenschätzung vom 01.02.2022 und die Vorplanung zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmen Photovoltaik-Anlage und Geothermie sollen, sofern technisch möglich, umgesetzt werden und sind eingeplant.

 

Mit Abschluss der LP 3 ergibt sich ein aktueller Kostenstand von ca. 70,3 Mio. € Gesamtbau-kosten inklusive der Erschließung, Außenanlagen, loser Ausstattung und Planung. Die Kosten teilen sich entsprechend der Flächen wie folgt auf:

 

Hort          ca.   8,98 Mio. €

 

Grundschulteil       ca. 13,77 Mio. €

 

Sporthalle und Außenanlagen des Grundschulteils  ca. 11,55 Mio. €

 

Regionalschulteil einschließl. Anteile Sporthalle

und Außenanlagen       ca. 36,40 Mio. €.

 

Der sich ergebende Finanzierungsbedarf wird unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Städtebaufördermittel von ca. 29 Mio. € und möglicher weiterer EFRE- Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/24 im städtebaulichen Sondervermögen und im Kernhaushalt eingestellt. Mit Sicherheitszuschlag werden inkl. Ausstattung insgesamt 80 Mio. € eingeplant.

 

Derzeit wird seitens der Verwaltung darauf orientiert, dass das komplette Schulzentrum  gleichzeitig fertig gestellt wird. Dafür sollen die Bauleistungen für die Errichtung des Hauses B (Grundschule und Hort) sowie des Haus A (Sporthalle mit entsprechenden Außenanlagen) zusammen ausgeschrieben und vergeben werden. Sollte es keine oder keine absehbare EFRE-Förderung geben, ist neu zu entscheiden, ob das Haus C (Regionalschule) ohne zusätzliche EFRE-Förderung ausgeschrieben werden kann; ohne vorliegende Förderung wäre der Eigenanteil aus Mitteln des Kernhaushaltes in Form von Mittelsperren zu decken (d. h. geplante Maßnahmen können nicht durchgeführt werden).

 

Die Kostensteigerungen ergeben sich in erster Linie aus den überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen der letzten 2 bis 3 Jahre, die schwer vorhersehbar sind. Insbesondere die aktuelle Energiekrise wirkt sich auch auf die Baupreise aus. Auch die besonderen Aufwendungen für Gründung, Schadstoffentsorgung, Entwässerung, Versorgung, Baustelleneinrichtung sowie politische Vorgaben wie Solaranlage, Grünbedachung und Umsetzung der Inklusion tragen, ebenso wie Flächenanforderungen aus der neuen Schulbauempfehlung und die Vollküche, hierzu bei.

 

Nach der Beschlussfassung ist zeitnah die Antragstellung der Städtebauförderung vorgesehen. Abhängig vom Fortschritt der weiteren Planungen und Fördermittelbewilligung kann der Baubeginn erfolgen. Dafür sollen die weiterführenden Leistungsphasen nahtlos abgerufen werden. Die Fertigstellung des gesamten Schulzentrums wird – abhängig von einer zeitnahen Bewilligung der angedachten EFRE-Förderung für die Regionalschule – zum Schuljahr 2026/27 angestrebt.

 

Fassadenvarianten:

Zur Gebäudefassade wurden 4 verschiedene Varianten verglichen, eine Holzfassade unbehandelt und behandelt, eine Metall- bzw. Aluminiumfassade und eine Faserzementfassade. Die Klinkerfassade wurde auf Grund der sehr hohen Erstinvestitionskosten nicht weiter betrachtet. Zum Vergleich der Fassadenvarianten sind in der Unterlage von RBZ detaillierte Ausführungen. Die Metallfassade ist gestalterisch eingeschränkt und kann durch Vandalismus oder Temperatureinwirkung verformt werden. Eine behandelte Holzfassade erzeugt sehr hohe Bewirtschaftungskosten, welche bei einer unbehandelten Holzfassade deutlich geringer sind.

In vergangenen Projekten, wie den Kitas Marschak und Zwergenland wurde eine unbehandelte Holzfassade verbaut. Bei der Käthe- Kollwitz- Grundschule und der Erwin- Fischer- Schule wurden Faserzementfassaden verwendet. Die Erfahrungen mit Faserzement sind bisher positiv, bei den Holzfassaden liegen noch keine langfristigen Erfahrungen vor.

Aus dem Vergleich und den bisherigen Erfahrungen wird eine Faserzementfassade oder unbehandelte Holzfassade zur Abstimmung gestellt. Die Holzfassade ist leichter zu reparieren, besteht aus nachwachsenden Rohstoffen mit dem geringsten Treibhausgaspotential und ist günstiger in der Anschaffung. Allerdings ist sie witterungsanfällig, durch die Vergrauung gestalterisch eingeschränkt und erfordert regelmäßige Pflege. Die Faserzementfassade ist bei den Folgekosten ab 30 Jahren mit sehr hoher Lebensdauer und geringem Pflegeaufwand wirtschaftlich im Vorteil, bietet farblich viele Gestaltungsmöglichkeiten, ist robust und sehr witterungsbeständig, allerdings ist die Erstinvestition höher. In der anliegenden Kostenplanung ist eine Holzfassade berücksichtigt. Die Investitionsmehrkosten der Faserzementfassade gegen-über Holz betragen für das Schulzentrum etwa 400.000 €. Der Architekt stellt die beiden Fassaden, Holz und Faserzement zur Entscheidung. Die Verwaltung empfiehlt eine Faserzementfassade.

 

Spielgeräte:

Zu den Spielgeräten wurden 3 verschiedene Varianten verglichen, Spielgeräte aus Holz, Stahl und Kunststoff. Die Holzspielgeräte sind mit Robinien- und Eichenholz geplant. Robinienholz ist ein sehr langlebiges Holz mit Lebensdauern von 20 und mehr Jahren. Die Spielgeräte sind leicht zu reparieren, temperaturbeständig und fügen sich sehr gut in das naturnahe Umfeld ein. Spielgeräte aus Stahl sind temperaturempfindlich was bei direkten Kontakt unangenehm sein kann. Stahl ist robust und langlebig, aber teurer in der Anschaffung und schwer zu reparieren. Spielgeräte aus Kunststoff gibt es auch aus recycelten Materialien, Ersatzteile sind gut erhältlich, sie fügen sich aber weniger harmonisch in das naturnahe Umfeld ein.

In der jetzigen Kostenplanung sind Spielgeräte aus Holz berücksichtigt. Auf Grund der unter-schiedlichen Konfektionierung der Spielgeräte ist ein Kostenvergleich nur schwer möglich. Die Kostenunterschiede werden als geringfügig bewertet und können nicht dargestellt werden. Von Seiten des Landschaftsarchitekten wird empfohlen, die Spielgeräte aus Robinien- und Eichenholz zu errichten.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens wurde die Fällung von 61 Bäumen beantragt und genehmigt. Der Ausgleich erfolgt vollständig durch 90 Ersatzpflanzungen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022-2026

Finanzhaushalt

Ja

2022-2026

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

51103020.52692

(16242)

Grundschule an der Osnabrücker Straße

29.000.000

 

2

51103.0192

(21106-M00002)

Grundschule an der Osnabrücker Straße

nicht förderfähige Kosten

8.370.000

 

3

21503.09610 (21106-M00002)

Inklusives Schulzentrum Regionalschule

41.000.000

 

4

21106.09640

(21106-M00002)

Ausstattung Neubau Grundschulteil

830.000

 

5

42420.09640

(21106-M00002)

Ausstattung Neubau Sporthalle

130.000

 

6

21503.09640

(21106-M00002)

Ausstattung Neubau Regionalschulteil

710.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

X

 

 

Begründung:

Negativ:

Der Neubau des Schulzentrums verbraucht insbesondere bei der Errichtung viele Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und –verbau.

 

Positiv:

Die Errichtung des Schulzentrums erfolgt wie bei anderen Vorhaben der UHGW bereits erfolgt gem. den Statuten des Nachhaltigen Bauens mit dem Ziel von 65% des Erreichungsgrades. Die Heizenergie wird teilweise über eine Geothermieanlage zur Verfügung gestellt und auf dem Dach werden PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung sowie ext. begrünte Flächen geschaffen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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29.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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29.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen