Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0717

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme der

Spende in Höhe von 1000,00 € von der Kanzlei „Hardtke, Svensson & Partner“ für den Karl-Krull

Hort. Die Geldspende ist nicht zweckgebunden und steht zur freien Verfügung.

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Sachdarstellung

Der Beschluss zur Annahme einer Spende ist gem. § 44 Abs. 4 KV M-V notwendig. Die Spende hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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30.01.2023 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1016987&VOLFDNR=1003738&VOLFDNR=1003738&selfaction=print