Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die neunte Änderung ihrer Geschäftsordnung wie folgt:

 

1. In §4 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:

 

„(4) Die Verwaltung überträgt eine Videoaufnahme des öffentlichen Teils von Bürgerschafssitzungen in Echtzeit auf eine Internetplattform, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Der Link zu dieser Plattform wird öffentlich bekannt gemacht. Das Video wird nicht gespeichert.“

 

2. In §10, Absatz 1 wird Satz 1 wie folgt geändert:

 

„Über Anträge wird durch Handzeichen oder mittels eines digitalen Abstimmungssystems abgestimmt.“

 

 

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Sachdarstellung

Um dem Wunsch der Bürgerschaft nach einer Digitalisierung und Vereinfachung ihrer Arbeitsprozesse nachzukommen, muss die Geschäftsordnung in zwei Punkten aktualisiert werden.

 

Digitale Abstimmungssysteme helfen dabei, die Arbeit in Sitzungen der kommunalen Gremien zu erleichtern, in dem die Abstimmungen transparenter und einfacher gestaltet werden.

Mit großer Mehrheit hat die Bürgerschaft daher den Oberbürgermeister am 27.06.2022 beauftragt, zu prüfen, welche Abstimmungssysteme für die Greifswalder Bürgerschaft in Frage kämen (BV-P-ö/07/0218-01).

Um die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz von digitalen Abstimmungssystemen zu garantieren, muss die Geschäftsordnung dahingehend angepasst werden. In §10 ist bisher geregelt, dass Anträge durch Handzeichen abgestimmt werden. Für die Möglichkeit des Einsatzes eines digitalen Abstimmungssystems muss dieser Paragraph entsprechend ergänzt werden.

 

Die Übertragung von Sitzungen der Bürgerschaft in Echtzeit für die Öffentlichkeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Sitzungen von Zuhause zu verfolgen und erleichtert damit den Zugang zur Politik auf vielen Ebenen.
Mit großer Mehrheit hat die Bürgerschaft daher die Verwaltung am 03.02.2020 beauftragt, eine Möglichkeit zu erarbeiten, Sitzungen in Echtzeit auf der Internetseite bereitzustellen (BV-P/07/0112-01). Dies wurde seit dem 01.02.2021 realisiert. Bisher war dies durch die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 29.01.2021 rechtlich möglich. Mit Ablauf des Jahres 2022 ist diese Verordnung außer Kraft getreten und es bedarf in dieser Angelegenheit einen separaten Beschluss der Bürgerschaft. Daher muss §4 der Geschäftsordnung um einen vierten Absatz ergänzt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1017034&VOLFDNR=1003752&VOLFDNR=1003752&selfaction=print