Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0745
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.4 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Musikschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
08.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
|
Beratung
|
|
|
10.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
22.05.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
05.06.2023
|
Sachdarstellung
- Anpassung der Unterrichtsgebühren
Für die Haushaltsplanung 2023/24 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde eine Anhebung der Einnahmen aus Unterrichtsgebühren um 25 % festgelegt. Dementsprechend wurden im Rahmen der Haushaltsplanung neue Planansätze für die Einnahmen aus Musikschulgebühren in Höhe von 369.600,00 € für 2023 und 409.500,00 € für 2024 berücksichtigt. Der Gesamthaushalt der Musikschule ist für 2023 mit Ausgaben von 1.412.600 € und Einnahmen von 560.900 €, für das Jahr 2024 mit Ausgaben von 1.444.700 € und Einnahmen von 600.800 €, geplant.
Die neue Gebührenordnung kann jedoch erst mit dem Schuljahresbeginn ab dem 01.08.2023 angewendet werden, sodass der Planansatz in 5 Monaten nicht zu erreichen ist. Rechnerisch sind Einnahmen in Höhe von 365.500 € möglich. Basierend auf dem Einnahmestand vom 17.03.2023 in Höhe von 331.000 €, ergibt sich für das Jahr 2024, bei einer rechnerischen Anhebung der Einnahmen aus Musikschulgebühren um 25 Prozent, ein Jahresergebnis von 413.800 €. Das sind 4.300 € über dem festgelegten Planansatz.
Bei der Gebührenkalkulation wird erstmals zwischen Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb und innerhalb Greifswalds unterschieden. Die Tarife für in Greifswald ansässige Schüler*innen werden um 5 Prozent weniger (23,5 %) angehoben als für Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb Greifswalds (28,5 %). Die Musikschule unterrichtet ca. 30 Prozent auswärtige Schüler*innen und ca. 70 Prozent Schüler*innen aus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Dementsprechend wurde ein Modell mit zwei unterschiedlichen Tarifen – ausgehend von den bisherigen Unterrichtsgebühren – erarbeitet. Die Jahreskosten pro Teilnehmer*in werden einerseits durch die Zahlung der Jahresunterrichtsgebühr in den Gruppen S (Kinder ab dem Alter von 18 Monaten, Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende bis 25 Jahren) und E (Erwachsene) getragen.
Das Defizit wird anteilig vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald getragen: Für die Gruppe S liegt der Zuschuss des Landes, ausgehend von der Gesamtfördersumme 170.100 € für die Personalkosten des päd. Personals, für Schülerin*innen mit und ohne Wohnsitz in Greifswald zwischen 0,04 und 6,77 Prozent (0,74 € und 36,33 €).
Der kommunale Zuschuss liegt für die Schüler*innen ohne Wohnsitz in Greifswald zwischen 11,38 und 71,79 Prozent (33,12 € und 2.168,90 €) und für Schüler*innen mit Wohnsitz in Greifswald zwischen 14,68 und 72,86 Prozent (42,72 € und 2.201,30 €).
Für die Gruppe E liegt der Zuschuss des Landes für Schüler*innen mit und ohne Wohnsitz in Greifswald zwischen 0,04 und 6,62 Prozent (0,74 € und 68,12 €). Der kommunale Zuschuss liegt für die Schüler*innen ohne Wohnsitz in Greifswald zwischen 40,59 und 63,13 Prozent (425,67 € und 1.907,30 €) und für Schüler*innen mit Wohnsitz in Greifswald zwischen 42,59 und 64,56 Prozent (446,67 € und 1.950,50 €).
Im Betriebsabrechnungsbogen 2022 (BAB) konnten die Kosten für die Unterrichtsform 4er Gruppe S nicht betrachtet/berechnet werden, da es im Jahr 2022 keine Teilnehmer*innen gab. Die Gebührenanhebung erfolgt für die 4er Gruppe S wie in Anlage 3 und 4 ausgewiesen.
Anlage 2 – Rechenweg Gebühren ab 01.08.2023
Anlage 3 - Unterrichtsgebühren +28,5 % Wohnsitz außerhalb Greifswalds
Anlage 4 - Unterrichtsgebühren +23,5 % Wohnsitz Greifswald
Anlage 5 – BAB 2022
Anlage 6 – Vergleich der Musikschulen
- Änderung des § 7 (4) Sozialermäßigung
Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld II durch die Leistungen aus dem Bürgergeldgesetz – dem Bürgergeld ersetzt.
Dementsprechend wird der § 7 (4) der Benutzungs- und Gebührensatzung im Wortlaut geändert.
Die Abstufungen in der Gewährung der Sozialermäßigung bleiben erhalten.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 ff. |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
09 |
26300/43229000/ 33100.11020 |
Musikschulgebühren |
365.500 (2023) 413.800 (2024 ff.) |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 |
369.600 |
365.500 |
- 4.100 |
|
2 |
2024 ff. |
409.500 |
413.800 |
4.300 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2023 |
36100/54143/54143.40002 |
4.100 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
261,6 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
36,7 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
461,9 kB
|
|||
4
|
öffentlich
|
460,4 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
363,2 kB
|
|||
6
|
öffentlich
|
503 kB
|
|||
7
|
öffentlich
|
505,7 kB
|