Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1.                  Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

einer Bilanzsumme von 81.624.943,78 €

einem Eigenkapital von 18.665.000,48 €

und einem Jahresüberschuss von 787.045,44 €

festgestellt.

  1.                  Aus dem Jahresüberschuss werden
  1. der zweckgebundenen Rücklage 233.000 € zugeführt,

 

  1. der Restbetrag in Höhe von 645.587,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

 

und

 

  1. zum Verlustausgleich im Bereich gemeindliche Gewässerbewirtschaftung 91.541,62 € der allgemeinen Rücklage entnommen.

 

  1.                  Der Lagebericht 2022 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
  1.                  Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der BRB Revision und Beratung oHG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft (Sitz in Schwerin) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserwerkes zur Kenntnis. Die Bestätigung durch den Landesrechnungshof steht noch aus.
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Sachdarstellung

Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Der Jahresabschluss 2022 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 787.045,44 € ab. Im Vergleich zum Planansatz im Haushalt 2022 der UHGW ergibt sich eine Differenz von 89 T€.

 

In der Planung für den Doppelhaushalt 2021/2022 war die Anlagenübertragung im Bereich Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung noch nicht berücksichtigt worden. Mit der Übertragung der Anlagen von der UHGW an das AWG zum 01.01.2021 werden die Abschreibungen nicht mehr im Kernhaushalt, sondern beim AWG gebucht. Der dadurch entstehende Jahresfehlbetrag i. H. v. 91.541,62 EUR im Bereich Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung wird über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen, das heißt, das mit Anlagenübertragung erhöhte Eigenkapital sinkt jährlich um die Abschreibungen.

Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.

 

Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 233 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.

 

Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300-47600000 / 99996.00306

Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG

787.045,44

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

876.000

 

-88.954,56

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Im Haushaltsplan waren 876.000,00 EUR veranschlagt. Gemäß § 50 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V ist eine Deckungsquelle nicht erforderlich, da die Unterdeckung zu keiner Auszahlung führt und im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt festgestellt wird.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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26.06.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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10.07.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen