Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0810
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung für einen Investitionszuschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 07 Abteilung Wirtschaft und Tourismus
- Beteiligt:
- 06 Beteiligungsmanagement und Controlling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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11.09.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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13.09.2023
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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|
●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die WITENO GmbH hat in Ausführung des Bürgerschaftsbeschlusses BV-V/07/0575-01 am Standort Technologiezentrum Vorpommern eine Multifunktionshalle errichtet, die Ende Juni 2023 fertiggestellt wurde. Bedingung für eine Ausfinanzierung der Halle war neben eines avisierten Mietvertrages ein Investitionskostenzuschuss der UHGW in Höhe von 500 TEUR, der auch Bestandteil einer Sonderzahlung innerhalb der Kreditfinanzierung der Halle ist. Mit der Haushaltsgenehmigung 2023 wurde mit rechtsaufsichtlicher Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023/2024 dieser Zuschuss gesperrt. Somit ist eine Zahlung nur unter Streichung anderer freiwilliger Auszahlungen möglich.
Damit die Gesellschaft ihren Kreditverpflichtungen aus dieser Baumaßnahme nachkommen kann, ist eine Zahlung des ursprünglich eingeplanten Zuschusses unumgänglich. Ein Großteil der Deckungsquelle stammt aus eingeplanten Geldern zur Stützung des Zentrumsbetriebs des Z4 für noch nicht vermietete Bereiche hinsichtlich der zum Planungszeitpunkt unkalkulierbaren Strom- und Gaskosten, die aus heutiger Sicht voraussichtlich nicht mehr benötigt werden.
Eine Auszahlung an die WITENO GmbH wird nur erfolgen, wenn ein entsprechend begründeter Antrag an die UHGW unter Darlegung der Notwendigkeit der Zuschusszahlung in der genannten Höhe vorgelegt wird. Unabhängig davon sind nach dem ungeplanten Leerstand die Vermarktungsaktivitäten zur Neuvermietung der Halle von allen Seiten intensiviert worden. Ziel ist eine schnellstmögliche Neuvermietung an ein passendes Unternehmen, um die bisher ebenfalls durch die UHGW finanzierte Hallenmiete einzusparen. Hier wird sich geplanter Aufwand verringern.
Eine weitere Deckungsquelle wird bis zum Hauptausschuss nachgereicht, sofern die Haushaltsanalyse per 31.08.2023 abgeschlossen ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2023 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2023 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
01 |
57100/01300000/ |
Geleistete Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen |
500.000,00 |
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2023 |
0 |
-9.013,19 |
-509.013,19 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2023 |
57100/54110000/54110.40000 |
407.400,00 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
ja |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
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