Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0316-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald und begrüßt bereits eingeleitete Schritte.

 

Abweichend von gesetzlichen Erfordernissen soll die kommunale Wärmeplanung bereits Ende 2026 weitgehend abgeschlossen sein.

 

Weiterhin sollen folgende Aspekte beachtet werden:

 

  • Umfassende Einbindung der Einwohner, Vereine und Akteure (z.B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Firmenstandorte, Gewerbetreibende, …) in die Planung
  • Festlegung der Zeitschiene der 100% Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion in den Stadtwerken
  • Schätzung der prinzipiellen Kostenentwicklung für die wichtigsten Verbrauchergruppen in Greifswald
  • Einschätzung des Umfangs zur erforderlichen Gebäudesanierung (künftiger Wärmebedarf, Sanierungsaufwand)
  • Einschätzung des Greifswalder Stromnetzes auf mögliche zusätzliche Anforderungen sowie Ausbaubedarf aus Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlagen u.ä.

 

Spätestens im ersten Quartal 2024 stellt die Verwaltung einen Zeitplan für die Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte den bürgerschaftlichen Gremien vor und informiert diese und die Öffentlichkeit fortlaufend über die Arbeitsstände.

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Sachdarstellung

Ziel ist es, angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtung und der daraus zu erwartenden Verknappung von Fachkapazitäten eine bestmögliche Ausgangslage und zügige Umsetzung zu gewährleisten. Die Wärmewende ist eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Kommunale Wärmeplanung wird als fundierte Grundlage für alle Investitionsentscheidungen privater und öffentlicher Akteure benötigt, um Doppelstrukturen und anderen (teuren) Fehlinvestitionen vorzubeugen. Das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich nicht vor Ende 2023 verabschiedet.

 

Für die Wärmeplanung werden jedoch folgende Arbeitsschritte abzuarbeiten sein:

1. Bestandsanalyse

2. Potenzialanalyse

3. Zielszenarios

4. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete inkl. Darstellung der Versorgungsoptionen

5. Umsetzungsmaßnahmen

 

Trotz der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsphase, können also schon Rahmenbedingungen abgesteckt werden, die die gesetzliche Kommunale Wärmeplanung vorbereiten und dann zielorientiert aber sozial verträglich gestalten helfen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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18.10.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1019808&VOLFDNR=1004391&VOLFDNR=1004391&selfaction=print