Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0843

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

 

einer Bilanzsumme von

1.053.501,18 €

 

einem Eigenkapital von

554.917,77 €

 und

einem Jahresüberschuss von

37.581,07 €

 festgestellt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 37.581,07 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
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Sachdarstellung

Der geprüfte Jahresabschluss (JA) und der Lagebericht sind durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen. Bei Aufstellung des JA wurden die Formulare entsprechend Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG hat am 13. Oktober 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den JA 2022 erteilt.

 

Der JA 2022 weist ein Ergebnis von 37.581,07 € aus. In diesem Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 298.000,00 € ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher dem Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben aus dem Haushalt der Stadt gezahlt wurde.

 

Für das Investitionsvorhaben am Segelschulschiff GREIF wurden im Wirtschaftsjahr 2022 durch den städtischen Haushalt Mittel in Höhe von 175.000,00 € als Investitionszuschuss bereitgestellt.

 

Das Jahresergebnis weicht von dem geplanten Ergebnis ab. Die Verbesserung

des Jahresergebnisses gegenüber dem Plan ergibt sich insbesondere aus

aktivierten Eigenleistungen sowie geringeren Personalaufwendungen. Der Überschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Ausführliche Erläuterungen sind den Anlagen und insbesondere dem Lagebericht zu entnehmen.

 

Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt zum Bilanzstichtag 84,9 %.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF zum 31.12.2022 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300/57319100/ USK 57319.40000

An Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen -SZG

 

298.000,00

2

11

62300 - M00002 01990000/01990.40009/78441000

 

Investitionszuschuss Sanierung GREIF

 

175.000,00

3

11

62300/47600000/USK 99996.00824

Finanzerträge Seesportzentrum Greifswald

 

    37.581,07

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

298.000,00

298.000,00

0

 2

2022

756.000,00 (Ermächtigungs-übertragung aus 2021)

 

175.000,00

 

581.000,00

 3

2022

0

37.581,07

37.581,07

 

2. Die verbleibenden Investitionsmittel in Höhe von 581.000,00 € wurden nach 2023 übertragen.

3. Das Ergebnis 2022 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF wird im Ergebnishaushalt 2022 der Stadt ertragswirksam, aber nicht finanzwirksam berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2022 um 37.581,07 €.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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