Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0852
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanung 2023/2024 - Weiteres Vorgehen 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.11.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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06.11.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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07.11.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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08.11.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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08.11.2023
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●
Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Aufgrund der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023/204 – Entscheidung für 2023 – vom 22.06.2023 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald angehalten, das voraussichtliche Jahresergebnis 2024 derart zu verbessern, dass der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Mit der zur Verfügung gestellten Veränderungsliste ist dargestellt, welche Anpassungen ergriffen werden können, um das Jahresergebnis zu verbessern, der Verwaltung aber gleichzeitig sowohl im pflichtigen als auch im freiwilligen Aufgabenbereich weiterhin Spielräume zu ermöglichen.
Die Veränderungsliste wurde den Fraktionen in aktualisierter Form im Excel-Format per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sie ist dieser BV vorerst nicht beigefügt, da die Arbeit im PDF-Format erschwert wird. Zur Beschlussfassung in der Sitzung der Bürgerschaft erfolgt eine Anpassung der BV.
Die dargestellten Veränderungen führen zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses; der Haushaltsausgleich kann allerdings nicht erreicht werden. Aufgrund der umfänglichen Nacharbeiten, die ein Ergänzungsbeschluss mit sich bringen würde (= vollständige Überarbeitung des Haushaltsplans), schlägt die Verwaltung daher vor, die Veränderungsliste beschließen zu lassen, sodass der Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber alle vorgenommenen Bemühungen (Kürzung von Aufwendungen, Erhöhung von Gebühren und sonstigen Erträgen) deutlich gemacht werden können. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wäre dieses Vorgehen möglich und würde das Genehmigungsverfahren voraussichtlich verkürzen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
alle |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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