Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0842
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussetzung der “Förderrichtlinie über die Zuwendungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an Dritte für Maßnahmen des Tierschutzes “Kastration/Sterilisation freilebender herrenloser Katzen” durch Organisationen (Katzenkastrationsförderrichtlinie)”
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 32.5 Amt für Bürgerservice und Brandschutz/Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben/Märkte/Veranstaltungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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06.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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08.11.2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.11.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, die Förderrichtlinie über die Zuwendungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an Dritte für Maßnahmen des Tierschutzes „Kastration/Sterilisation freilebender herrenloser Katzen“ durch Organisationen (Katzenkastrationsförderrichtlinie) ab dem 01.01.2024 auszusetzen.
Sachdarstellung
Im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung 2023/2024 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung als Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als eingeschränkt zu beurteilen ist. Demnach ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald von der Rechtsaufsichtbehörde angehalten worden, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verschlechterung der Haushaltssituation zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Dabei ist im Rahmen einer Gesamtschau zu prüfen, ob der Haushaltsansatz für die Katzenkastrationsförderrichtlinie mit Blick auf die drohende Verschlechterung der dauernden Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum angemessen erscheint.
Die Katzenkastrationsförderung ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Sie steht weder mit pflichtigen noch mit funktionalen Aufgaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zusammenhang. Diese Einsparung ist in der am 12.10.2023 an die Politik übersandten Veränderungsliste zum Haushalt 2024 enthalten.
Durch die Aussetzung der Förderrichtlinie durch Beschluss der Bürgerschaft ist nach außen klargestellt, dass trotz Vorliegen der aktuellen Fördervoraussetzungen bis zur Fassung eines neuen Bürgerschaftsbeschlusses keine Förderung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gewährt wird.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff. |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff. |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
07 |
12201 / 54190000 / 11400.71400 |
Zuschuss an Sonstige - Kastration |
- 2.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2024 ff. |
2.000 |
0 |
+ 2.000 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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