Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0803-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10.1 Haupt- und Personalamt/Abteilung Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
06.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
20.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
04.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- die Aufhebung der Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 26.02.2001 sowie
- die Neufassung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) mit Wirkung vom 01.01.2024.
Sachdarstellung
Jede Kommune ist laut Kommunalverfassung zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Gemäß § 44 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V hat die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlung soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Angesichts der geringen kommunalen Finanzspielräume kommt dies einer Verpflichtung gleich, Verwaltungsgebühren als spezielle Leistungsentgelte möglichst kostendeckend zu erheben.
Die aktuell geltende Satzung ist aus dem Jahr 2001 und damit stark veraltet, eine Überarbeitung ist zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden sowohl die Gebührentatbestände und der Satzungstext überarbeitet, als auch die Gebührentarife neu kalkuliert. Seit 2001 sind die Personalkosten stark gestiegen, was sich dementsprechend in der Gebührenhöhe widerspiegelt.
Die Erhöhung der Gebühren wurde bereits teilweise in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die tatsächliche Erhöhung der Einnahmen ist stark vom Antragsverhalten der Bürger*innen abhängig.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 ff |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 ff |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
diverse |
diverse |
|
|
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
115,9 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
133,9 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
418,2 kB
|
|||
4
|
öffentlich
|
78,9 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
303,3 kB
|