Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0831-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erließ am 27. Oktober 2014 die „Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“. Seitdem wurden die Satzung und die Gebühren nicht mehr verändert bzw. angepasst.

 

Die Neufassung der „Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft“ ist notwendig, weil sich unter anderem die Kosten für die Bewirtschaftung der Sportstätten in Trägerschaft der UHGW erhöht haben, mit der SAG ein neuer Vertrag für das Freizeitbad Greifswald ausgehandelt wurde und einzelne Sportstätten neu errichtet oder umfänglich saniert wurden.

 

Die Stadtverwaltung strebt eine Beschlussfassung in der Bürgerschaft am 4. Dezember 2023 an. Die Informationsvorlage bildet den Auftakt für den notwendigen Austausch zwischen Sportbund, Sportvereinen, Politik und Verwaltung. Als Grundlage hat die Stadtverwaltung den vorliegenden Entwurf der Satzung und Gebührentabelle erarbeitet.

 

Der Satzung liegt eine Kalkulationsperiode von 2023 bis 2026 zugrunde. Bei den Sporthallen wurden gleichartige Hallen jeweils zu Gruppen zusammengefasst (1-, 2- und 3-Feld-Hallen). Innerhalb der vergleichbaren Gruppen wurde aus Gründen der Gleichbehandlung aller Nutzer*innen ein Durchschnittswert aus dem Aufwand der jeweiligen Kostenpositionen und der Stundenzahl gebildet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass kein Nutzungsanspruch auf eine bestimmte Halle besteht und bei gleichartigen Hallen keine unter-schiedlichen Gebühren zu zahlen sein sollen. Gesondert kalkuliert wurden die Mehrzweckhalle sowie das Volksstadion mit den dazu gehörigen Plätzen. Beim Volksstadion wurde aufgrund der Schwierigkeit, einzelne Kostenarten nach Einzelabrechnungen zu ermitteln, eine gleichmäßige Umlage vorgenommen.

Bei Sporthallen, deren Abrechnung an andere Gebäude gebunden ist, z.B. Schulen, wurden nicht eindeutig zuordenbare Bewirtschaftungskosten anteilig entsprechend der Fläche der Sporthalle umgelegt.

 

Die Gebührengruppen unterteilen sich in A, B und C. Wer den einzelnen Gebührengruppen zugeordnet wird, kann der beiliegenden Satzung entnommen werden. Alle Gebühren enthalten die Umsatzsteuer, welche von der Universität- und Hansestadt Greifswald zu entrichten ist.

 

Da die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen erforderlich ist und zur Entwicklung von Sport- und Teamgeist beiträgt, fördert die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Kinder- und Jugendsport. Ebenso ist erklärtes Ziel die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen und die Förderung des inklusiven Sports. Aus diesem Grund bleiben diese Gruppen weiterhin von Nutzungsgebühren befreit.

 

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Davon wurde hier Gebrauch gemacht.

 

Die Sportvereine und der Stadtsportbund haben in ihren Stellungnahmen und Meinungsäußerungen zum Ausdruck gebracht, dass eine sofort wirkende Erhöhung um teilweise 90% für die Sportvereine der Gebührengruppe A nicht zumutbar ist. Durch die Gremien wurde signalisiert, dass die Stadtverwaltung die Gebührentarife noch einmal überarbeiten soll.

 

Für die Gebührengruppe A wurden nun folgende zwei Anpassungen vorgenommen:

 

1. Die volle Gebührenerhöhung kommt erst zum 1. Januar 2025 zum Tragen. Für das Jahr 2024 wird nur die Hälfte der geplanten Gebührenerhöhung vorgenommen. Für das Jahr 2024 gilt die Anlage 2a für die Gebührentarife der Gebührensatzung. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Anlage 2b für die Gebührentarife der Gebührensatzung.

 

Beispiel 3-Feldsporthalle 3/3:

 

Alte Endgebühr

Endgebühr 2024

Endgebühr ab 2025

vorliegender Entwurf

9,00 €

12,00 €

15,00 €

 

2. Die Grundgebühr wurde verringert, sodass die neue Endgebühr (Summe aus Grundgebühr und Umsatzsteuer) der vorgeschlagenen Grundgebühr im ersten Entwurf entspricht.

 

Beispiel 3-Feldsporthalle 3/3:

 

Grundgebühr

Umsatzsteuer

gerundete Endgebühr

1. Entwurf

15,00 €

2,85 €

18,00 €

vorliegender Entwurf

12,60 €

2,39 €

15,00 €

 

Durch diese Anpassung werden sich die Gebühren für die meisten Sportanlagen in 2025 im Vergleich zu 2023 um ca. 57-67% erhöht haben.

 

Die Anpassung bedeutet für die Nutzenden der 1-Feldsporthallen eine größere Tarifreduzierung, als im ersten Entwurf vorgesehen. Die Stunde kostet nun nicht mehr 7€, sondern nur noch 5€, da die Umsatzsteuer nicht mehr addiert wird. Eine 1-Feldsporthalle soll weiterhin einem Drittel einer 3-Feldsporthalle gleichgestellt sein.

 

Für die Nutzenden der Sporthalle 4 ändert sich die Gebühr nicht. Es war geplant, die Grundgebühr beizubehalten und die Umsatzsteuer zu addieren. Da die Umsatzsteuer nun nicht mehr addiert wird, bleiben die Gebühren für die Sporthalle 4 gleich.

 

Die Gebühren erhöhen sich im Vergleich zu festgelegten Werten von 2014 jedoch deutlich für alle Gebührengruppen. Im Hinblick auf die Gebührengruppen A und B wurde versucht ein Mittelweg zwischen einem höchstmöglichen Kostendeckungsgrad und einer finanziellen Überlastung der Nutzer*innen zu finden. Die Gebührenstruktur wurde aus Gründen des öffentlichen Interesses dementsprechend festgelegt. Der Kostendeckungsgrad (KDG) der Gebührengruppe A ist trotz Erhöhung immer noch als sehr niedrig anzusehen. Auch bei der Gebührengruppe B liegen die Gebühren noch deutlich unter dem Kostendeckungssatz. Da es sich hier aber um gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen etc. handelt, wird hier keine Kostendeckung in Ansatz gebracht. Mit der zuvor beschriebenen Differenzierung der Gebühren kommt es zu einer Kostenunterdeckung, die durch die Stadt zu tragen ist.

 

Der volle Gebührensatz kommt lediglich bei der Nutzergruppe C zum Ansatz. Zur Vereinfachung bei der Abrechnung erfolgt eine kaufmännische Rundung des ermittelten Gebührensatzes.

 

Kostendeckungsgrad je Gebührengruppe und Sportstätte:

 

A

B

C

 

Mo-Fr

Sa-So

Mo-Fr

Sa-So

Mo-Fr

Sa-So

Rasenplatz Westplatz

9,27%

14,84%

35,32%

35,32%

100,08%

100,08%

Rasenplatz Hauptplatz

3,90%

6,25%

19,82%

19,82%

100,04%

100,04%

Kunstrasenplatz Jugendplatz

13,85%

22,68%

35,98%

71,95%

100,43%

100,43%

Kunstrasenplatz Ostplatz

13,85%

22,68%

35,98%

71,95%

100,43%

100,43%

Kunstrasenplatz Dubnaring

15,12%

24,75%

39,27%

78,53%

99,80%

99,80%

LA-Anlage Volksstadion

17,99%

19,20%

45,69%

45,69%

99,94%

99,94%

1-Feldsporthalle

13,07%

13,07%

49,80%

49,80%

99,60%

99,60%

2-Feldsporthalle

21,20%

21,20%

80,75%

80,75%

100,93%

100,93%

3-Feldsporthalle

20,24%

20,24%

77,12%

77,12%

99,61%

99,61%

Sporthalle 4

13,04%

13,04%

82,77%

82,77%

100,02%

100,02%

Mehrzweckhalle

12,23%

14,69%

46,59%

77,65%

99,98%

99,98%

Sportbecken 1 Bahn

20,24%

Kein Anspruch

101,18%

Kein Anspruch

Kein Anspruch

Kein Anspruch

Variobecken

26,03%

99,43%

 

Neu aufgenommen wurde ein Paragraf zu Haftungsfragen. Gerade in Hinblick auf Veranstaltungen im Sinne der Versammlungsstättenverordnung Mecklenburg-Vorpommern hat der/die Veranstalter*in gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechende Nachweise zu erbringen (Veranstaltungshaftpflichtversicherung).

 

 

Vergleich mit anderen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern:

 

Landkreis Vorpommern-Greifswald:

 

Mehrzwecksporthalle am RBB Greifswald in der Siemensallee

 

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

 

Sportvereine aus V-G

Bildungseinrichtungen UHGW, freie Träger

Lizenz, Kommerziell

3-Feld-Sporthalle – 3/3 -

30,00

54,00

60,00

3-Feld-Sporthalle – 1/3 -

10,00

18,00

20,00

Preise in € inkl. Umsatzsteuer

 

Hanse- und Universitätsstadt Rostock:

 

I.1

I.2

II

III.1

III.2

 

Kinder- und Jugend bis 18 Jahre

Sportvereine aus HRO

BSG, Uni, Lizenzteams

Auswärtige

Schulen

Tennenplatz

1,10

5,50

17,60

22,55

26,40

Rasenplatz

3,08

11,00

36,30

49,50

59,40

Kunstrasenplatz

2,20

8,25

18,70

23,65

27,50

LA-Stadion

4,62

16,50

54,45

74,25

76,81

SPH bis 300m²

0,88

4,95

17,05

19,80

23,65

SPH bis 500m²

1,54

6,05

23,10

29,70

35,20

SPH über 500m²

1,98

13,20

48,95

66,00

77,55

25m Bahn

0,55

3,30

18,70

28,60

34,10

Therapiebecken

2,20

6,05

33,00

49,50

58,30

Kraftraum

4,40

6,60

17,60

55,00

-

Preise in € zzgl. Umsatzsteuer

 

Neubrandenburg:

 

Gruppe A, Anteil Kinder und Jugendliche

Gruppe B

 

bis 10%

10-35%

35-80%

über 80%

Nicht in Grp A

Rasenplätze

24,40-46,80

12,20-23,40

6,10-11,70

1,50-3,00

137,00-467,00

Kunstrasenplätze

14,80

7,40

3,70

1,00

51,00-103,00

LA-Anlagen

6,40-33,60

3,20-16,80

1,60-8,40

0,40-2,10

16,00-221,00

3/4-Feld-Sporthallen

20,00

10,00

5,00

1,30

148,00-223,00

2-Feld-Sporthallen

18,80

9,40

4,70

1,20

73,00-121,00

1-Feld-Sporthallen

9,20

4,60

2,30

0,60

46,00-65,00

Kraft/Gymnastikräume

7,20-13,60

3,60-6,80

1,80-3,40

0,50-0,90

20,00-68,00

Preise in € zzgl. Umsatzsteuer

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

diverse/43229000-43229100/ diverse

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (19% Ust)

104.300 (2024)

124.500 (2025)

128.600 (2026)

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024

2025

2026

94.300

100.000

102.000

 

+ 10.000

+ 24.500

+ 26.600

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 -

 -

 -

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 -

-

-

-

-

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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