Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0319-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

Maßnahmen zu prüfen, die wirksam Vogelschlag an Glasfassaden/-scheiben verringern können.

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Sachdarstellung

Jedes Jahr sterben über 100 Millionen Vögel in Deutschland aufgrund von Glas an Häusern, Bushaltestellen etc.

In Gestaltungssatzungen und anderen geeigneten Satzungen, Richtlinien, Verordnungen sowie in der Bauplanung könnten entsprechende Vorgaben eingefügt werden, um den Vogelschlag zu reduzieren. Ebenso soll geprüft werden, wie Wartehäuschen der Bushaltestellen gegen Vogelschlag geschützt werden können (etwa indem auf Ströer und Stadtwerke zugegangen wird, um entsprechende Maßnahmen zu erwirken).

Bei Vorgaben sei die Verwendung von entspiegeltem Glas (Spiegelung unter 15 %) in Kombination mit außen oder innen angebrachten Elementen sinnvoll. Nicht entspiegelte Glasfassaden sollten durch außen angebrachte Maßnahmen zu schützen sein.

Nutzbar können Maßnahmen wie Beklebungen, Fliegengitter, perforierte Folien, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder ll, Lamellenvorhänge, Gardinen oder ähnliches sein. Bei den möglichen Folien sollte die Benotung „hoch wirksam“ im Flugkanaltest erreicht worden sein.

Nicht entspiegelte Glasflächen ab einer Größe von 3 m³ sollten mit entsprechendem außen angebrachten Vogelschlagschutz zu versehen sein. Zulässig sollten Beklebungen mit Freiflächen von maximal 10 cm vertikal bzw. 5 cm horizontal, Fliegengitter, Rankvorrichtungen, lamellenartige Installationen aus Holz oder ll sein. Für denkmalgeschützte Gebäude soll entspiegeltes Glas zu verbauen sein.

Gesetzliche Grundlagen:
§ 44 (1) Nr. 1 BNatschG
§ 3 (2) BNatschG
§1 (6) BauGB
USchadG

Literatur:
- https://vogelglas.vogelwarte.ch/downloads/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf
- Berichte zum Vogelschutz, Band 53/54, 2017, Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten
- https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/freilandartenschutz/vogelfreundliches-bauen-mit-glas-und-licht/

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 nein

 

Finanzhaushalt

 nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

  x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.01.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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29.01.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.02.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1020568&VOLFDNR=1004589&VOLFDNR=1004589&selfaction=print