Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0895-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzungsverfahren Beigeordnete*r
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01 Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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31.01.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Stelle der/des Beigeordneten gemäß dem in der Anlage beigefügten Ausschreibungstext überregional öffentlich auszuschreiben. Ende der Bewerbungsfrist soll der 7. März 2024 sein.
- Die Veröffentlichung erfolgt im überregionalen Teil der Ostsee-Zeitung, im Internet unter www.greifswald.de. und www.interamt.de.
-
Die Bürgerschaft beschließt, die Wahl zur/zum Beigeordneten in einer Sondersitzung (Wahltag) am
- 6. Juni 2024 oder am
- 15. Juli2024
durchzuführen.
Sachdarstellung
Zu 1.
Die derzeitige Stelleninhaberin, Erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters Frau Jeannette von Busse, wurde am 3. April 2017 zur Ersten Beigeordneten gewählt. Ihre Amtszeit begann am 1. Juni 2017 und endet am 30. November 2024. Grundsätzlich darf die Wahl eines/r Beigeordneten frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden (§ 3 Abs.3 Satz 2 LKWG M-V). Um die kontinuierliche Weiterführung der Funktion ab dem 01.12.2024 zu garantieren soll frühzeitig mit der Ausschreibung als Grundlage für ein zügiges Auswahlverfahren und letztendlich der Wahl begonnen werden. Für die Ausschreibung, Wahl und Amtszeit der Beigeordneten findet § 40 Abs. 5 KV M-V mit Verweis auf § 40 Abs. 1, 37 Abs. 2 KV M-V sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V entsprechende Anwendung. Beigeordnete müssen die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Mit dem vorliegenden Ausschreibungstext (lang) (Anlage) beschließt die Bürgerschaft die Mindestanforderungen für die Bewerber/innen als Erste/n Beigeordnete/n.
Zu 2.
Nach § 40 Abs. 5 i.V.m. § 37 Abs. 2 KV M-V ist die Stelle der/des Beigeordneten auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter spätestens vier Monate vor dem Wahltag überregional öffentlich auszuschreiben.
Mittels einer überregionalen öffentlichen Ausschreibung soll sowohl ein möglichst großer Kreis potentieller Bewerberinnen/Bewerber auf eine freiwerdende Stelle aufmerksam gemacht und ein möglichst qualifiziertes Bewerberpotenzial erschlossen werden.
Die Amtsinhaberin wird sich nach § 40 Absatz 5 i.V.m. § 37 Abs. 2 KV M-V zur Wiederwahl stellen.
Eine Ausschreibung ist entbehrlich, wenn sich alle Fraktionen oder mehr als drei Viertel aller Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter auf eine/einen Kandidatin/Kandidaten festgelegt haben.
Zu 3.
Eine Sondersitzung ist angeraten, da nach der Kommunalwahl nur zwei mögliche Termine innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 3 Abs.3 Satz 2 LKWG M-V. zur Auswahl stünden. Zum einen wäre dies der Termin zur konstituierenden Sitzung am 01.07.2024, zum anderen der 30.09.2024.
Der erste Termin erscheint ungünstig, da die Konstituierung der neuen Bürgerschaft inhaltlich Vorrang hat und aufgrund der Nähe zur Kommunalwahl nicht sichergestellt werden kann, dass den Mitgliedern der kommenden Gemeindevertretung für eine Befassung mit den Kandidat*innen ausreichend Zeit zur Verfügung steht.
Der zweite Termin ist aus organisatorischer Sicht unpassend. Für mögliche Kandidat*innen ist die Frist bis zum Ende der aktuellen Amtszeit viel zu kurz. So wird es für mögliche Bewerber*innen regelmäßig zeitlich schwer bis unmöglich, sich aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis zu lösen. Eine lückenlose Weiter- oder Nachbesetzung mit entsprechendem Wissenstransfer erscheint somit fraglich.
Da diesseits nicht eingeschätzt werden kann, ob die amtierende Gemeindevertretung bereits verbindliche außerordentliche Termine für die nachfolgende Gemeindevertretung regeln möchte, umfassen die Vorschläge sowohl eine Sondersitzung in der aktuellen als auch in der nachfolgenden Legislaturperiode. Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2024 umfassen den Zeitraum vom 22.07.2024 bis 31.08.2024 Während dieser Zeit finden in der Regel keine Sitzungen statt, da Urlaubszeit ist.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2024 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2024 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
02 |
11200/56350000/ 02200.65300 |
Öffentliche Bekanntmachungen |
8.000,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2024 |
20.000,00 |
1.727,88 |
+10.272,12 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
- |
- |
- |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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25,8 kB
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2
|
öffentlich
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236,9 kB
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