Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0910

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 37.239.600 EUR aufzunehmen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt beim wirtschaftlichsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.

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Sachdarstellung

 

Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.

 

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.

 

Mit der zweiten Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zum Haushaltsjahr 2023 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 06.12.2023 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 53.270.800 EUR genehmigt. Mit Beschluss BV-V/07/0788-01 vom 18.10.2023 sind davon bereits 47.975.700 EUR von der Bürgerschaft beschlossen worden, somit wird mit diesem Beschluss die Ermächtigung des Oberbürgermeisters für die Aufnahme der nachträglich genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von 5.295.100 EUR erteilt. Bislang sind keine Kreditaufnahmen aus der Ermächtigung für das Jahr 2023 vorgenommen worden.

 

Mit rechtsaufsichtlicher Entscheidung zur Haushaltssatzung 2024 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 06.02.2024 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2024 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 31.809.500 EUR genehmigt.

 

Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.

 

Vor dem Hintergrund, dass große Investitionsvorhaben durchgeführt werden oder in nächster Zeit beginnen werden, ist es notwendig einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen, um bei Bedarf entsprechend kurzfristig reagieren zu können.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200-31513300-31513.00001

Neuaufnahmen Investitionskredite

37.239.600

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

2024

53.270.800

31.809.500

0

0

0

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2025 ff.

61200-57511030-57511.40000

61200-31513300-31513.40001

 

5.635.200

 

2.219.900

Zinsen

 

Tilgung

1.290.000

 

379.800

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

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Beschlüsse

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04.03.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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18.03.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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08.04.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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