Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0912-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Die Umsetzung des geplanten Schulzentrums „Am Ellernholzteich“ mit dem derzeit geschätzten Baukostenvolumen von ca. 80 Mio. Euro, wobei für den ersten Bauabschnitt (Grundschule mit Hort, Sporthalle und Außenanlagen) Städtebaufördermittel in Höhe von 29 Mio. Euro sowie eine zusätzlich für die in diesem Abschnitt für den Regionalschulteil enthaltenen Bestandteile eine angekündigte EFRE-Förderung in Höhe von 7 - 8 Mio. Euro aus der EFRE-Förderperiode 2021-2027 eingeworben und eingesetzt werden sollen.

2. Der zweite Bauabschnitt (Haus C – Regionalschulteil mit entsprechenden Außenanlagen) wird derzeit ohne Fördermittel ausschließlich aus Kernhaushaltsmitteln umgesetzt. Die in den vorangegangenen Haushaltsplänen nicht berücksichtigten finanziellen Bedarfe sind in die Haushaltsplanung 2025/2026 ff. einzustellen.

3. Die notwendige lose Ausstattung für das Schulzentrum wird ebenfalls beschafft.

4. Die Bau- und Lieferleistungen (Ausstattung) für das Schulzentrum „Am Ellernholzteich“ werden entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften losweise ausgeschrieben und der Oberbürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

5. Das Bauvorhaben hat dem Baustandard entsprechend der Zertifizierung nach DGNB in Gold zu entsprechen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Sachdarstellung

Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Bauvorhaben „Schulzentrum Am Ellernholzteich“ auch nach der geplanten Änderung der Kommunalverfassung M-V, die voraussichtlich am 09.06.2024 in Kraft treten soll, unverzüglich weiter realisiert werden kann. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden hat, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Neubaumaßnahme Schulzentrum „Am Ellernholzteich“ wird diese nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.

 

Zu 1.

Die bauliche Umsetzung des Schulzentrums wurde in zwei Bauabschnitten geplant, wobei diese bei gesicherter Gesamtfinanzierung nach dem derzeitigen Stand der Planungen auch parallel nebeneinander baulich umgesetzt werden können. Im ersten Bauabschnitt sind die Häuser A (Sporthalle und Mensa) sowie B (Grundschule mit Hort) nebst der dazugehörigen Außenanlagen enthalten, im zweiten Bauabschnitt wird Haus C (Regionalschule) mit entsprechenden Außenanlagen umgesetzt.

 

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt liegen gegenwärtig bei ca. 45 Mio. Euro. Für die Grundschule mit Hort, Sporthalle und Außenanlagen wurden 29 Mio. Euro Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt. Die aufgrund der eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vor Beantragung von Fördermitteln erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsicht liegt bereits vor. Der Förderantrag auf Einsatz von Städtebaufördermitteln ist gestellt und die Zustimmung gemäß F 4.3 StBauFR M-V wird zeitnah erwartet. Es muss vor dem Start der Ausschreibungen noch die baufachliche Prüfung seitens des LFI M-V erfolgen.

 

Durch das Innenministerium M-V wurde der UHGW für die EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 eine Fördersumme in Höhe von ca. 7 - 8 Mio. Euro für ein Projekt angekündigt, welches innerhalb der Förderperiode baulich umgesetzt und abgerechnet werden muss. Durch die Verwaltung ist beabsichtigt, umgehend nach Erlass der angekündigten EFRE-Förderrichtlinie einen Antrag für die im ersten Bauabschnitt enthaltenen aktuell nicht geförderten Kosten (Vorrüstung technischer Anlagen, größere Sporthalle und Mensa [Aula] für das Schulzentrum notwendig, da auch die Nutzung für die Regionalschule berücksichtigt wird) zu stellen. Die EFRE-Förderrichtlinie befindet sich zur Prüfung beim Landesrechnungshof, es wird relativ zeitnah mit der Veröffentlichung dieser gerechnet. Die in der Größenordnung von 7 - 8 Mio. Euro für ein Projekt der UHGW bereits angekündigten EFRE-Fördermittel sollen zur Reduzierung des Eigenanteils im Kernhaushalt eingeworben werden.

 

Zu 2.

Aufgrund der bisher im SSV und Kernhaushalt eingeplanten Mittel für die Realisierung des Schulzentrums „Am Ellernholzteich“ kann gegenwärtig unter Berücksichtigung der Folgejahre von einer gesicherten Gesamtfinanzierung für den ersten Bauabschnitt ausgegangen werden. Für den zweiten Bauabschnitt kann gegenwärtig bis einschließlich 2024 nur ein Teilbetrag von ca. 12,2 Mio. Euro durch den Kernhaushalt gedeckt werden und es besteht somit bisher noch eine Deckungslücke. Dies beruht unter anderem darauf, dass in der früheren Haushaltsplanung von einer EFRE-Förderung von ca. 12 Mio. Euro ausgegangen wurde, welche nach der letzten Ankündigung nicht erreicht werden kann, und in der erneuten Haushaltsplanung 2024 eine Anpassung des Planansatzes in Form einer Reduzierung auf den tatsächlich für 2024 erforderlichen Bedarf erfolgte, die Folgejahre aber nicht entsprechend erhöht werden konnten. Die zur Sicherung der Gesamtfinanzierung erforderlichen Summen sollen daher in der Haushaltsplanung 2025/2026 ff. eingeplant werden. Die Bauleistungen des 2. Bauabschnittes, welche nicht aus den bisher genehmigten Haushaltsmitteln gedeckt werden können, können daher erst nach Beschlussfassung und Genehmigung des neuen Doppelhaushaltes 2025/2026 ausgeschrieben und beauftragt werden. Aktuell wird bei einer planmäßigen Genehmigung des Haushaltes 2025/2026 davon ausgegangen, dass dies nicht zu einer verzögerten Fertigstellung des 2. Bauabschnitts führt.

 

Zu 3.

Für lose Ausstattung des Schulzentrums werden einschließlich der EDV derzeit 2.052.500,30 Euro aufgerufen. Lose Ausstattungen sind nicht über Städtebaufördermittel finanzierbar. Im Haushalt sind derzeit 1.197.500,00 Euro hierfür eingestellt. Die in den vorangegangenen Haushaltsplänen nicht berücksichtigten finanziellen Bedarfe sind in die Haushaltsplanung 2025/2026 ff. einzustellen.

 

Zu 4.

Derzeit werden in der Leistungsphase (LP) 6 die Leistungsverzeichnisse für die einzelnen zu vergebenden Baulose erarbeitet. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen soll für den 1. Bauabschnitt sowie den Anteil des 2. Bauabschnitts, welcher bereits finanziell gesichert ist, zeitnah erfolgen, sobald die Leistungsverzeichnisse erstellt sind, die baufachliche Prüfung abgeschlossen ist und die Fördermittel gesichert sind. Es lässt sich jedoch nicht gewährleisten, dass die erforderlichen Ausschreibungen noch vor dem 09.06.2024 bekanntgemacht werden können. Insofern ist diese Vorlage ein Vorratsbeschluss im Vorgriff auf die neue Kommunalverfassung, um nach Vorliegen aller Voraussetzungen auch unter Berücksichtigung der neuen Erfordernisse der Kommunalverfassung M-V unmittelbar ausschreiben zu können.

 

zu 5.

Die Einhaltung des Standards DGNB in Gold ist kein Zuschlagskriterium, sondern gibt vor, wie die Leistungsverzeichnisse zu erstellen sind, damit dieser Standard eingehalten wird.

 

Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden ohnehin Nachweispflichten für die Bieter auferlegt, die die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A oder § 6a EU VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

 

Aufgrund der Bedeutung hat die Bürgerschaft über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als wichtige Angelegenheit zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV 161

51103020/52692000/

52692.40013

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte - Grundschule an der Osnabrücker Straße

45.000.000,00

2

09

21503000/09610000/ 09610.40030

Neubau Regionalschule

41.035.472,80

3

04

42420000/09640000/ 09640.40026

Ausstattung Neubau
Sporthalle

221.100,00

4

09

21106000/09640000/ 09640.40027

Ausstattung Neubau
Grundschulteil

915.800,00

5

09

21503000/09640000/ 09640.40023

Ausstattung Neubau Regionalschule

781.800,00

6

04

11401000/09610000/ 09610.40035

Baufeldfreimachung inklusives Schulzentrum

1.000.000,00

7

04

11402000/09100000/ 09100.40008

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen B-Plan 114

210.000,00

8

09

21106000/08210000/ 08210.40333

EDV-Ausstattung Neubau Grundschulteil oberhalb

30.300,00

9

09

21106000/08220000/ 08220.40269

EDV-Ausstattung Neubau Grundschulteil unterhalb

30.300,00

10

09

21503000/09640000/ 09640.40024

EDV-Ausstattung Neubau Regionalschulteil

73.200,00

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019-2023

 

1.675.046,43

 

2

2020-2023

 

1.746.010,58

 

3

2022-2023

 

3.010,98

 

4

2022-2023

 

23.182,91

 

5

2022-2023

 

18.817,82

 

6

2020-2023

 

276.356,68

 

7

2020-2023

 

49.615,46

 

1

2024

15.000.000,00

+ 13.324.953,57 (EMÜ aus 2023)

 

 

2

2024

7.000.000,00

+ 7.512.462,22 (EMÜ aus 2023)

 

 

3

2024

800,00

+ 23.889,02 (EMÜ aus 2023)

 

 

4

2024

4.900,00

+ 97.117,09 (EMÜ aus 2023)

 

 

5

2024

4.200,00

+ 78.582,48 (EMÜ aus 2023)

 

 

6

2024

723.643,32 (EMÜ aus 2023)

 

 

7

2024

7.500,00

+ 152.294,30 (EMÜ aus 2023)

 

 

1

2025

14.000.000,00

 

 

2

2025

8.900.000,00

 

 

3

2025

193.400,00

 

 

4

2025

790.600,00

 

 

8

2025

23.300,00

 

 

9

2025

23.300,00

 

 

1

2026

1.000.000,00

 

 

2

2026

3.300.000,00

 

 

5

2026

680.200,00

 

 

8

2026

7.000,00

 

 

9

2026

7.000,00

 

 

10

2026

73.200,00

 

 

2

2027 ff.

12.577.000,00

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2027 ff.

21106.52314200

 

 

 

2

2027 ff.

21503.52314200

 

 

 

3

2027 ff.

42420.52314200

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung:

Negativ:

Der Neubau des Schulzentrums verbraucht insbesondere bei der Errichtung viele Ressourcen zur Materialherstellung, -transport und -verbau.

Positiv:

Die Errichtung des Schulzentrums erfolgt, wie bei anderen Vorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bereits erfolgt, gem. den Statuten des Nachhaltigen Bauens mit dem Ziel von 65 % des Erreichungsgrades. Die Heizenergie wird teilweise über eine Geothermieanlage zur Verfügung gestellt und auf dem Dach werden PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung sowie ext. begrünte Flächen geschaffen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.03.2024 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

08.04.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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