Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß Vorgaben zur Mitgliedschaft legt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre Mitglieder im Nahverkehrsbeirat wie folgt fest.

 

Jede Fraktion und jede Zählgemeinschaft benennt jeweils eine Person und deren Stellvertretung.

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaft zur Besetzung der Sitze wird auf den 31.08.2024 gesetzt.

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Sachdarstellung

Beim Nahverkehrsbeirat handelt es sich um einen pflichtigen Beirat, dessen Mitgliedschaft intern festgelegt ist. Demnach sind die u.a. die Bürgerschaftsfraktionen, jedoch nicht die einzelnen Personen Mitglied des Beirats.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.07.2024 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1022217&VOLFDNR=1005011&selfaction=print