Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 32a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, § 11 Abs. 2 Sparkassengesetz M-V und § 11 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Vertreter und deren Stellvertretungen für den Verwaltungsrat und den Kreditausschuss der Sparkasse Vorpommern wie folgt zu:

 

 

  1. Zwei Sitze im Verwaltungsrat der Sparkasse Vorpommern:

 

  • Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (geborenes Mitglied)                                                          
  • Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke oder Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratische Konservative-IBG-AdbM (Losentscheid notwendig)

    

 

  1. Ein Stellvertreter für die Gruppe der übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats:

 

  • Fraktion, welcher der Sitz in Punkt 1. zugeteilt wurde

 

   

  1. Ein Mitglied des Kreditausschusses der Sparkasse Vorpommern: 

 

  • Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (geborenes Mitglied)

 

 

  1. Ein Stellvertreter der Mitglieder des Kreditausschusses der Sparkasse Vorpommern:
  • Gleiche Person, die unter Punkt 1 von der den Sitz innehabenden Fraktion benannt wurde
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Sachdarstellung

Zu 1.

Durch die Verbandsversammlung des Zweckverbands werden sognannte „weitere“ Mitglieder für den Verwaltungsrates bestellt. Der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen 2 Sitze im Verwaltungsrat zu. Ein Sitz ist durch den Oberbürgermeister zu belegen, so dass die Präsidentin der Bürgerschaft noch einen weiteren Sitz im Zuteilungs- und Benennungsverfahren verteilt. 

 

Weiterhin ist Folgendes zu beachten: jeweils ein Drittel soll, höchstens zwei Drittel dürfen gleichzeitig der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Sparkasse Vorpommern oder der Bürgerschaft angehören. Da bereits der Oberbürgermeister der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Sparkasse Vorpommern angehört, muss der weitere Sitz im Verwaltungsrat mit einer sachkundigen Einwohner*in besetzt werden, d.h., er/sie muss für die Bürgerschaft wählbar sein, ist aber kein Bürgerschaftsmitglied. Darüber hinaus sieht eine Neuregelung in § 11 Abs. 2 Sparkassengesetz M-V nunmehr vor, dass Männer und Frauen zu gleichen Teilen berücksichtigt werden sollen, woraus wegen der Belegung des weiteren Sitzes mit dem Oberbürgermeister folgt, dass die Position möglichst mit einer Frau besetzt werden sollte. 

 

Bei der Benennung des Mitglieds für den Verwaltungsrat ist bereits im Vorfeld zu prüfen:

 

  • Hinderungsgründe (§ 12 SpkG M-V, Anlage 1)
  • erforderliche Sachkunde der Kandidaten gem. BaFin-Merkblatt vom 29.12.2020 (Anlage 2) und § 25 d Abs. 1 KWG sowie Eignung gem. § 9 Abs. 3 S. 2 und 3 SpkG M-V
  • ausreichend Zeit zur Wahrnehmung der Aufgaben (BaFin-Merkblatt vom 29.12.2020 und § 25 d Abs. 1 KWG)
  • neben dem Mandat im Verwaltungsrat der Sparkasse dürfen die Kandidaten über nicht mehr als fünf Kontrollmandate in anderen Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, verfügen (BaFin-Merkblatt vom 29.12.2020 und § 25 d Abs. 3a KWG)

 

Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, ist eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse nicht zulässig.

 

 

Zu 2.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt einen Stellvertreter der Gruppe der „übrigen weiteren Mitglieder“; dieser darf nicht gleichzeitig der Zweckverbandsversammlung oder der Bürgerschaft angehören.

 

Es muss also ebenfalls eine sachkundige Person sein und sollte möglichst eine Frau sein. Für die Benennung der Person gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei 1.

 

 

Zu 3. und 4.

 

Der Verwaltungsrat bestellt die Mitglieder des Kreditausschusses. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald darf 1 Kreditausschussmitglied und 1 Stellvertreter für die Mitglieder des Kreditausschusses zuteilen.

 

Dabei ist zu beachten, dass der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Mitglied des Kreditausschusses sein muss und dass der Kreditausschuss mit Personen aus dem Verwaltungsrat besetzt werden muss.

 

Deshalb muss die unter Punkt 1 von der gelosten Fraktion benannten Person die gleiche sein, die als Stellvertreter für die Mitglieder im Kreditausschuss in Punkt 4. benannt wird.

 

Die benannten Personen müssen bis zum 08.10.2024 der Bürgerschaftskanzlei gemeldet werden. Wegen der Anzeigepflichten und der Kontaktaufnahme der Sparkasse Vorpommern wird darum gebeten, alle für alle benannten Personen die vollständige Anschrift, das Geburtsdatum, den ausgeübten Beruf und möglichst die dienstliche und private Telefonnummer zu übermitteln.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.09.2024 - Bürgerschaft (BS) - zur Kenntnis genommen