Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

  1. die Zuordnung der ehemaligen Kindertagesstätten Friedrich Wolf, Zwergenland und Samuil Marschak inkl. des dazugehörenden Grund und Bodens und darauf befindlicher Vermögensgegenstände sowie Sonderposten vom Eigenbetrieb Hanse-Kinder zur Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 1.1.2024
  2. die Zuordnung des Teilgrundstücks Zuwegung Kindertagesstätte „Tausend Farben“ von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Eigenbetrieb Hanse-Kinder zum 1.1.2024.

 

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Sachdarstellung

Zur Gründung des Eigenbetriebs „Hanse-Kinder“ wurden ihm sämtliche dem Kita-Geschäftsbetrieb zuzuordnende Aktiva und Passiva zum 1.1.2015 übertragen. Drei der damals zugeordneten Kindertagesstätten stehen derzeit leer: die Kindertagesstätte Friedrich Wolf sowie die Altbauten der Kitas Zwergenland und Samuil Marschak. Da nach § 11 Abs. 4 EigVO M-V diese ehemaligen Kindertagesstätten nun nicht mehr betriebsnotwendig sind, sollen sie wieder dem Vermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugeordnet werden. Der noch bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bilanzierte Grund und Boden im Zugangsbereich der neu gebauten Kita Tausend Farben wird dem Eigenbetrieb Hanse-Kinder zugeordnet.

 

  1. Kindertagestätte Friedrich Wolf

 

Die ehemalige Kindertagesstätte Friedrich Wolf in Schönwalde I, Lise-Meitner-Straße 11, deren Betrieb zum 31.7.2023 wegen Brandschutzmängeln und Schäden an der Bausubstanz geschlossen wurde, steht leer. Das Grundstück hat eine Fläche von 8.642 m² und das Gebäude eine Fläche von 2.608,41 m².

 

Die Rückübertragung betrifft alle Positionen in der beigefügten Anlage 3, Position A.1 mit einem Wert von insgesamt 413.204,81 €. Hauptposition ist der Grund und Boden mit einem Bilanzwert von 388.890 €. Das Gebäude ist auf einen Erinnerungswert von 1 € abgeschrieben, zum Gebäude existiert ebenfalls noch ein Sonderposten in Höhe von 1 €.

 

Alle weiteren Vermögensgegenstände wurden und werden abgebaut und in anderen Kitas des Eigenbetriebs wieder neu verbaut.

 

 

  1. Kindertagesstätte Zwergenland

 

Neben der alten Kindertagesstätte Zwergenland im Ostseeviertel Ryckseite, Vitus-Bering-Straße 28, wurde  im Jahr 2020  ein Ersatzneubau eröffnet, welche ebenfalls den Namen Zwergenland trägt.

 

Das Gesamtgrundstück mit einer Größe von 7.879 m² und den darauf befindlichen alten und dem neuen Kitabau der Zwergenland soll gemäß Anlage 1 geteilt werden, dabei entfallen 3.381 m² auf den der UHGW zuzuordnenden Teil. Das Teilgrundstück mit Neubau verbleibt bei den Hanse-Kindern. Das Alt-Gebäude der Zwergenland mit einer Fläche von 2.405,91 m² wie auch die Betonplatten werden in Gänze dem Vermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald rückübertragen. Das gilt auch für den zum Gebäude gehörenden Sonderposten von 1 €. Der Stahlzaun, welcher das Gesamtgrundstück umfasst, wird später nachvermessen und entsprechend der Stadt und seinem Eigenbetrieb zugeordnet. Sein Erinnerungswert von 1 € verbleibt beim Aktivvermögen des Eigenbetriebs Hanse-Kinder. 

 

Alle weiteren Vermögensgegenstände wurden und werden wie schon bei der Friedrich Wolff abgebaut und in anderen Kitas des Eigenbetriebs wieder neu verbaut.

 

Siehe dazu ausführlich Anlage 3, Punkt A.2.

 

 

  1. Kindertagesstätte Samuil Marschak

 

Neben der aktuell leerstehenden Kindertagesstätte Samuil Marschak in Schönwalde II, Ernst-Thälmann-Ring 30, wurde im März 2021 der Kita-Neubau „Tausend Farben“ errichtet. Der nicht zum Neubau gehörende Grundstücksteil in Höhe von 3.819,50 m² soll gemäß Teilungsentwurf in der Anlage 2 wieder der Stadt zugeordnet werden. Der Neubau „Tausend Farben“ mit dem anteiligen Grundstück verbleibt bei den Hanse-Kindern. Das Gebäude und die Betonplatten mit einem Erinnerungswert von jeweils 1 € werden ebenfalls an die Stadt rückübertragen. Der Erinnerungswert des Stahlgitterzauns von 1 € verbleibt bei den Hanse-Kindern. Der Stahlzaun wird später nachvermessen und entsprechend der Stadt und seinem Eigenbetrieb zugeordnet.

 

Zum Gebäude existiert ebenfalls noch ein Sonderposten in Höhe von 1 €.

 

Siehe dazu ausführlich Anlage 3, Punkt A.3.

 

 

  1. Kindertagesstätte „Tausend Farben“

 

Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Hanse-Kinder zum 1.1.2015 wurde das Teilgrundstück 3256 – 1 – 2/254 mit einer Größe von 393 m² und einem Bilanzwert von 17.695 EUR, welches als Zuwegung für die neue Kindertagesstätte „Tausend Farben“ dient, nicht den Hanse-Kindern zugeordnet, sondern ist im Sachanlagevermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald verblieben. Dies wird hiermit nachgeholt, siehe Punkt B. der Anlage 3. In der Anlage 2 ist das Grundstück mit der Nummer 2/254 zu sehen.

  1. Haushaltsrechtliche Auswirkungen

 

Es handelt sich bei der Neuzuordnung des Vermögens um einen Aktivtausch in der Bilanz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Das Finanzanlagevermögen Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ reduziert sich in Summe zugunsten des Sachanlagevermögens. In der Bilanz des Eigenbetriebs Hanse-Kinder kommt es zu einer Bilanzverkürzung, es vermindern sich Eigenkapital und Sachanlagevermögen entsprechend.

 

Bezüglich der Folgekosten wird zunächst nur auf die übernommenen Abschreibungen der Gehwegplatten und des Spielehauses bei der Friedrich Wolf mit insgesamt 2.127,25 € und die Gehwegplatten der Zwergenland mit 2.367,66 € abgestellt, sie entfallen beim Eigenbetrieb mit einer Gesamtsumme 4.494,91 € und erhöhen bei ihm entsprechend das Ergebnis. Analog erhöhen sich betragsgleich im städtischen Haushalt die Finanzerträge, so dass sich in Summe keine Mehrbelastung für den Ergebnishaushalt der Stadt ergibt.

 

 

  1. Städtebauliche Überlegungen

 

Wie oben schon beschrieben, ist das beim Eigenbetrieb nicht mehr betriebsnotwendige Vermögen unabhängig von städtebaulichen Überlegungen wieder nach § 11 Abs. 4 EigVO M-V dem Kernhaushalt zuzuordnen.

Die städtebaulichen Überlegungen für das Grundstück Zwergenland und für die Friedrich Wolf sind aktuell Gegenstand weiterer Prüfungen. Anschließend können Folgekosten kalkuliert werden. 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt, den abgetrennten Grundstücksteil inkl. dem darauf befindlichen leerstehenden Gebäude der Kita Samuil Marschak zu veräußern. 

 

 

 

Hinweis: Sollten sich im Zuge des späteren Nachvermessens, z.B Vermessung der abzutrennenden Grundstücke, Abweichungen ergeben, wird die Bürgerschaft darüber informiert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

2024

Finanzhaushalt

Nein

2024

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

11402/03200000/

99996.41794

Bebaute Grundstücke mit sozialen Einrichtungen - Grundstücke

775.868,18

1

04

11401/03200000/ 99996.41795

Bebaute Grundstücke mit sozialen Einrichtungen – Gebäude

24.265,79

1

04

11401/07300000/ 99996.41796

Betriebsvorrichtungen

2.421,68

1

04

11401/23142000/ 99996.01324

Übernahme Hanse Kinder - Sonderposten Gebäude

- 3,00

1

11

62300/12110000/ 99996.41253

Finanzanlage Hanse Kinder

- 802.552,65

2

11

62300/12110000/ 99996.41253

Finanzanlage Hanse Kinder

17.685,00

2

04

11402/02900000/ 99996.41797

Sonstige unbebaute Grundstücke

-17685,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

nein

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.10.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

04.11.2024 - Hauptausschuss (HA) - behandelt