Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „194 – Ostseeviertel/Parkseite – SUB“ für das Haushaltsjahr 2017 festzustellen,

2.  gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

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Sachdarstellung

Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat entsprechend § 1 Abs. 5 KPG M-V für die Prüfung das RPA Wolgast als sachverständigen Dritten hinzugezogen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit Anhang und seinen Anlagen wurde vom Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung aufgestellt und dem RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Prüfung übergeben.

 

Das RPA Wolgast hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft und die Prüfergebnisse in einem Bericht mit Datum vom 02.09.2024 vorgelegt. Das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich von der Richtigkeit der getroffenen Prüffeststellungen überzeugt und übernimmt diese als eigene Prüfungsfeststellungen. Zusätzlich wurden durch das RPA der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Prüfhandlungen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung durchgeführt.

Die Prüfergebnisse wurden in einem Bericht vom 23.09.2024 zusammengefasst, der Bericht des RPAs Wolgast als Anlage beigefügt sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2017 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlage unter Berücksichtigung der eingeschränkten Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 – 53a GemHVO –Doppik-MV sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Städtebaulichen Sondervermögens „194 – Ostseeviertel/Parkseite – SUB“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

neine

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht behandelt

Erweitern

04.11.2024 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

18.11.2024 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt