Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0122
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Die Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.01.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als dritte Änderung ihrer Geschäftsordnung:
1. § 7 Abs. 2 S. 1 und 2 werden wie folgt geändert und um die neuen Sätze 3-5 ergänzt. Der bisherige Satz 3 wird Satz 6.
2. § 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert.
Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt eine Minute pro Fraktionsmitglied. Für Einzelmitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit anderthalb Minuten. Sofern ein Fraktionsmitglied, das noch nicht gehört wurde, trotz abgelaufener Redezeit der Fraktion zusätzlich zum Tagesordnungspunkt sprechen möchte, erhält es für die Darlegung 30 Sekunden. Die Einbringung von Anträgen zählt nicht als Redezeit, ist allerdings auf drei Minuten begrenzt. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.
Die maximale Redezeit der Vorsitzenden der Ausschüsse, Beiräte und der Ortsteilvertretungen und Sachkundigen beträgt drei Minuten.
3. Das Inkrafttreten wird wie folgt geregelt.
Diese geänderte Geschäftsordnung tritt nach Beschluss in Kraft.
Sachdarstellung
Aufgrund von länger werdenden Sitzungen hat das Präsidium der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Maßnahmen besprochen, die dazu führen sollen, die Sitzungen in einem, für die ehrenamtlich engagierten Mitglieder, angemessenen Zeitrahmen zu halten.
Mit Punkt 1 soll 22:00 Uhr als späteste Enduhrzeit gewürdigt werden. Die zusätzliche Formulierung soll es der Sitzungsleitung außerdem ermöglichen, bei der Entscheidung der Vertagung einen gewissen Ermessensspielraum, unter Berücksichtigung des Fortschrittes bei der Abarbeitung der Tagesordnung, zu nutzen.
Mit Punkt 2 wird die Frage der Redezeit betrachtet. Mit der momentanen Regelung kann pro Tagesordnungspunkt ca. 70 Minuten debattiert werden. Die neue Regelung nimmt minimale Reduzierungen vor, die alle Mitglieder der Bürgerschaft gleichsam betreffen, und reduziert die mögliche Gesamtzeit auf ca. 50 Minuten pro Tagesordnungspunkt.
Um jedem Mitglied der Bürgerschaft trotzdem die Möglichkeit zu geben, sich mindestens einmal zum Tagesordnungspunkt zu äußern, werden die 30 Sekunden als Puffer geschaffen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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262,6 kB
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2
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öffentlich
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170,4 kB
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