Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt als dritte Änderung ihrer Geschäftsordnung:

 

1. § 7 Abs. 2 S. 1 und 2 werden wie folgt geändert und um die neuen Sätze 3-5 ergänzt. Der bisherige Satz 3 wird Satz 6.

 

Die Sitzung der Bürgerschaft endet um 22:00 Uhr. Der Präsident/Die Präsidentin kann die Verlängerung um bis zu 30 Minuten bestimmen. Dessen ungeachtet kann die Bürgerschaft mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder das Ende der Sitzung beschließen. Wird die Sitzung fortgesetzt, so soll der Präsident/die Präsidentin jeweils nach Ablauf von 15 Minuten die Fortsetzung der Sitzung erneut zu Beschluss stellen. Darüber entscheidet die Bürgerschaft mit Mehrheit aller Mitglieder.“

 

 

2. § 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert.

 

(2)  Die Fraktionen und Einzelmitglieder benennen bis 11:00 Uhr des vor der Sitzung der Bürgerschaft liegenden Arbeitstages die jeweiligen Redebeiträge zu den Tagesordnungspunkten gegenüber der Kanzlei der Bürgerschaft. Sie haben dabei auch die Reihenfolge anzugeben. Ein Mitglied der Bürgerschaft kann seinen angemeldeten Redebeitrag auf ein anderes Mitglied der gleichen Fraktion übertragen.

Die maximale Redezeit einer Fraktion beträgt eine Minute pro Fraktionsmitglied. Für Einzelmitglieder der Bürgerschaft beträgt die maximale Redezeit anderthalb Minuten. Sofern ein Fraktionsmitglied, das noch nicht gehört wurde, trotz abgelaufener Redezeit der Fraktion zusätzlich zum Tagesordnungspunkt sprechen möchte, erhält es für die Darlegung 30 Sekunden. Die Einbringung von Anträgen zählt nicht als Redezeit, ist allerdings auf drei Minuten begrenzt. Abweichungen in wichtigen Angelegenheiten z. B. Haushalt, werden mit einfacher Mehrheit der Bürgerschaft beschlossen.             

Die maximale Redezeit der Vorsitzenden der Ausschüsse, Beiräte und der Ortsteilvertretungen und Sachkundigen beträgt drei Minuten.

 

 

3. Das Inkrafttreten wird wie folgt geregelt.

 

Diese geänderte Geschäftsordnung tritt nach Beschluss in Kraft.

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Sachdarstellung

Aufgrund von länger werdenden Sitzungen hat das Präsidium der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Maßnahmen besprochen, die dazu führen sollen, die Sitzungen in einem, für die ehrenamtlich engagierten Mitglieder, angemessenen Zeitrahmen zu halten.

 

Mit Punkt 1 soll 22:00 Uhr als späteste Enduhrzeit gewürdigt werden. Die zusätzliche Formulierung soll es der Sitzungsleitung außerdem ermöglichen, bei der Entscheidung der Vertagung einen gewissen Ermessensspielraum, unter Berücksichtigung des Fortschrittes bei der Abarbeitung der Tagesordnung, zu nutzen.

 

Mit Punkt 2 wird die Frage der Redezeit betrachtet. Mit der momentanen Regelung kann pro Tagesordnungspunkt ca. 70 Minuten debattiert werden. Die neue Regelung nimmt minimale Reduzierungen vor, die alle Mitglieder der Bürgerschaft gleichsam betreffen, und reduziert die mögliche Gesamtzeit auf ca. 50 Minuten pro Tagesordnungspunkt.

Um jedem Mitglied der Bürgerschaft trotzdem die Möglichkeit zu geben, sich mindestens einmal zum Tagesordnungspunkt zu äußern, werden die 30 Sekunden als Puffer geschaffen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.01.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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24.02.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen