Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0090
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau eines Energiemanagementsystems für das Abwasserwerk Greifswald - Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasserwerk Greifswald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.01.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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21.01.2025
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt den Aufbau eines Energiemanagementsystems für das Abwasserwerk Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 50 001. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln des Bundes und Eigenmitteln des Abwasserwerks Greifswald, die im Wirtschaftsplan berücksichtigt wurden.
Sachdarstellung
Ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50 001 ist ein standardisiertes Instrument zur systematischen Erfassung, Analyse und Optimierung von Energieverbräuchen in Unternehmen. Es zielt darauf ab, die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, indem technische Anlagen und Prozesse hinsichtlich ihres Energieverbrauchs überprüft und optimiert werden.
Mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50 001 unternimmt das Abwasserwerk Greifswald einen wesentlichen Schritt zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten sowie der Schonung natürlicher Ressourcen. Ein Energiemanagementsystem stellt die Grundlage dar, um systematisch Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren, umzusetzen und langfristig zu erhalten beziehungsweise zu optimieren. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Klimazielen der Stadt Greifswald sowie den steigenden Anforderungen der Bundes- und Landespolitik. Darüber hinaus wurde nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie die Energieneutralität des Abwassersektors bis zum Ende des Jahres 2045, mit gestaffelten Zwischenzielen ab 2030, als nationales Ziel festgelegt.
Neben den Vorteilen bei Energieeinsparungen, Kostenreduktionen sowie beim Umwelt- und Klimaschutz verspricht sich das Abwasserwerk Greifswald auch Rechtssicherheit für die Einhaltung sich perspektivisch verschärfender gesetzlicher Vorgaben. Mit dem proaktiven Handeln nimmt das Abwasserwerk Greifswald außerdem eine Vorreiterrolle in puncto nachhaltigen Ressourceneinsatz und Energieeffizienz ein. Dies sorgt für eine positive Außenwirkung und untermauert das Image der Stadt Greifswald als umweltbewusste und zukunftsorientierte Stadt.
Für die Finanzierung des Energiemanagementsystems sind Eigenmittel aus dem Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Greifswald vorgesehen. Die für das Vorhaben aufzubringenden Gesamtmittel werden auf 135 450,00 Euro beziffert. Es ist vorgesehen, dass 70% dieses Investitionsvolumens über Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gedeckt werden. Der Fördermittelantrag bedarf laut der Kommunalrichtlinie als Bewilligungsvoraussetzung eines Beschlusses der Bürgerschaft über die Einführung eines Energiemanagementsystems. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate, sodass die Einführung des Energiemanagementsystems bis zum Jahr 2028 vollständig abgeschlossen sein wird.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
2025/2026 |
Finanzhaushalt |
nein |
2025/2026 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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