Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung des § 5d a) der Satzung über dieSondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen:

 

"Die Wahlwerbung darf innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltagbis längstens 2 Wochen nach dem Wahltag vorgehalten werden. Beschädigte und teilweise/vollständig abgerissene Plakate sind durch die Wahlvorschlagsträgerin unverzüglich zu entfernen bzw. zu ersetzen. Die Plakate sind spätestens innerhalb der Frist nach Satz 1 restlos, inklusive sämtlicher Kabelbinder und eventuell herumliegenden Resten von Plakatierungsmaterialien, zu entfernen."

 

Die Anlagen 1 und 2 der Satzung sind zudem korrekt zu nummerieren.

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Beschlüsse

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11.03.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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12.03.2025 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

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17.03.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt