Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0139
Grunddaten
- Betreff:
-
Greifswald ökologisch & demokratisch: Wahlplakatreste entfernen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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12.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.03.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung des § 5d a) der Satzung über dieSondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen:
"Die Wahlwerbung darf innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltagbis längstens 2 Wochen nach dem Wahltag vorgehalten werden. Beschädigte und teilweise/vollständig abgerissene Plakate sind durch die Wahlvorschlagsträgerin unverzüglich zu entfernen bzw. zu ersetzen. Die Plakate sind spätestens innerhalb der Frist nach Satz 1 restlos, inklusive sämtlicher Kabelbinder und eventuell herumliegenden Resten von Plakatierungsmaterialien, zu entfernen."
Die Anlagen 1 und 2 der Satzung sind zudem korrekt zu nummerieren.
