Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0139
Grunddaten
- Betreff:
-
Greifswald ökologisch & demokratisch: Wahlplakatreste entfernen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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11.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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12.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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17.03.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung des § 5d a) der Satzung über dieSondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen:
"Die Wahlwerbung darf innerhalb einer Zeit von 6 Wochen unmittelbar vor dem Wahltagbis längstens 2 Wochen nach dem Wahltag vorgehalten werden. Beschädigte und teilweise/vollständig abgerissene Plakate sind durch die Wahlvorschlagsträgerin unverzüglich zu entfernen bzw. zu ersetzen. Die Plakate sind spätestens innerhalb der Frist nach Satz 1 restlos, inklusive sämtlicher Kabelbinder und eventuell herumliegenden Resten von Plakatierungsmaterialien, zu entfernen."
Die Anlagen 1 und 2 der Satzung sind zudem korrekt zu nummerieren.
Sachdarstellung
Während der vergangenen Wahlkämpfe kam es zu massiven Beschwerden über die Quantität der Laternenwahlplakate, die stets auch ein Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr sowie Umweltbelastungen mit sich bringen. Die 2024 erstmalig angewendete Reduzierung der Laternenwahlplakate kann zwar als größtenteils erfolgreich bewertet werden, könnte aber bei künftigen Wahlkämpfen nicht ausreichen. Eine weitere Reduzierung kann daher in Erwägung gezogen werden, da sie im Sinne der Wahlberechtigten und der öffentlichen Sicherheit und ein ökologischer Gewinn wäre. Mit dieser Beschlussvorlage soll die Debatte darüber angestoßen, aber noch keine konkrete Reduzierung vorgeschlagen werden.
Es müssen aber dringend weitere konkretisierte Auflagen über die Entfernung der Wahlplakate in die Satzung aufgenommen werden, da insbesondere die Kabelbinderreste eine starke ökologische Belastung darstellen. Alle Wahlvorschlagsträgerinnen müssen dazu verpflichtet werden, eventuelle Reste von Plakaten und Kabelbindern sowohl im näheren Umfeld der Straßenlaternen als auch im gesamten Stadtgebiet restlos zu entfernen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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