Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 – Insel Riems/ Südwestlich Straße Boddenblick - wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südwestlich der Straße Boddenblick auf der Insel Riems soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr gemäß Beschluss-Nr. BV-V/08/0015.

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2025 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - ungeändert zugestimmt

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen