Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 – Insel Riems/ Südwestlich Straße Boddenblick - wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südwestlich der Straße Boddenblick auf der Insel Riems soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr gemäß Beschluss-Nr. BV-V/08/0015.

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121  Insel Riems/ Südwestlich Straße Boddenblick  zur Schaffung von Baurecht für:

  • die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr
  • die Errichtung der dafür notwendigen und geeigneten Hochwasserschutzmaßnahmen
  • die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur- und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches

 

Der ca. 2 ha große Geltungsbereich des Plangebiets befindet sich an der südwestlichen Spitze der Insel Riems, südlich der Straße Boddenblick und grenzt im Westen und Süden an die Gristower Wiek des Greifswalder Boddens, im Osten an eine stark mit Vegetation bestandene Fläche und im Norden verläuft die Grenze mittig der Straße Boddenblick (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Das Plangebiet befindet sich im Bereich der ehemaligen Seilbahnstation und der Gewächshäuser des Forschungsinstituts auf der Insel Riems und liegt damit zentral innerhalb des Ortsteils Riems der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Erschließung soll über die Straße Boddenblick erfolgen.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Fortschreibung beschlossen mit Beschluss-Nr. BV-V/08/0015 am 30.09.2024, werden die Hilfsfristen für die Feuerwehr Greifswald für den Ortsteil Riems derzeit nicht eingehalten, weshalb dort ein Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr zu errichten ist. Dieses Gebäude muss so positioniert sein, dass der gesamte Ortsteil (alle Bereiche der Insel Riems sowie Riemserort) durch die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten erreicht werden kann. Auf Grundlage einer Potenzialstandortprüfung steht aktuell keine Alternativfläche zur Verfügung, auf die dieses Erfordernis zutrifft.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll die baurechtliche Standorttauglichkeit geprüft werden. Gemäß Stellungnahme des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), die im Rahmen der Vorprüfung des Standorts eingeholt worden ist, ist die Fläche durch Extremhochwasserereignisse bereits heute überflutungsgefährdet. Mit steigendem Meeresspiegel steigt die Hochwassergefahr weiter an. In der benannten Stellungnahme des StALU VP werden Optionen zur Hochwassersicherung benannt, die im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu prüfen sind.

 

Im Sinne der Erschließung des B-Plans ist auch die Erreichbarkeit des Standorts im Hochwasserfall zu prüfen, da sich Zufahrtswege im Ort Riemserort teilweise unter den Bemessungs- und Referenzhochwasserständen befinden.

 

Es ist zu erwarten, dass sich auf dem Gelände Bauwerksreste im Sinne von Fundamenten der ehemalgien und Anfang 2024 zurückgebauten Seilbahnstation sowie der ehemaligen Gewächshäuser befinden. Die Entsiegelung vor allem des Gewächshausbereiches kann eine Maßnahme für den erforderlichen Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft darstellen.

 

Aktuell wird ein Teil des Geländes durch den Riemser Segelverein e.V. genutzt. Für die Leichtbauhalle zur Unterbringung von kleinen Segeljollen und Segelzubehör besteht eine bis zum 30.06.2026 befristete Baugenehmigung. Auf dem Grundstück werden auch außerhalb der Halle Boote gelagert und ein vorhandener Steg genutzt. Es ist zu prüfen, inwieweit der Segelverein in den Bebauungsplan zu integrieren sein wird und inwieweit eine Doppelnutzung der vorgesehenen seeseitigen Anlagen für die Feuerwehr möglich ist.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 8 Absatz 3 BauGB für diesen Bereich geändert werden (33. Änderung des FNPs, Parallelverfahren), um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.09.2025 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - ungeändert zugestimmt

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen