Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0179
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennungen im Bebauungsplan Nr. 118
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41 Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Beteiligt:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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18.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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23.09.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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24.09.2025
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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29.09.2025
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●
Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Sachdarstellung
Im Bebauungsplangebiet (B-Plan Nr. 118) soll die Benennung einer neuen Straße südlich der Theodor-Fontane-Straße und westlich der Selma-Lagerlöf-Straße nach der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren erfolgen.
Straßennamen werden so vergeben, dass sie bestimmten Stadtteilen zuzuordnen sind, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten.
In der Stadtrandsiedlung südlich der Loitzer Landstraße werden Straßennamen nach bedeutenden Dichterinnen und Dichtern sowie Autorinnen und Autoren benannt. Aus diesem Grund wird im Gebiet des B-Plans 118 südlich der Theodor-Fontane-Straße als weiterer Straßenname der der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Benennung erfolgt im Kontext eines bereits vorhandenen literarisch geprägten Straßenumfelds. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Selma-Lagerlöf-Straße, deren Namensgebung durch eine Astrid-Lindgren-Straße thematisch und geokulturell sinnvoll ergänzt werden wird.
Wie Selma Lagerlöf (1858-1940) zählt auch Astrid Lindgren (1907-2002) zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der schwedischen Literatur des 20. Jahrhunderts. Beide Autorinnen sind international hoch angesehen, vielfach ausgezeichnet und haben die Kinder- und Jugendbuchliteratur nachhaltig geprägt. Lindgren führte Lagerlöfs literarische Tradition fort – eine Verbindung, die 1986 mit dem nach ihr benannten Selma-Lagerlöf-Preis gewürdigt wurde. Für ihr außergewöhnliches schriftstellerisches Wirken, das sie dem Schutz der Kinderrechte und dem Respekt vor der Individualität junger Menschen widmete, wurde sie 1994 mit dem Right Livelihood Award („Alternativer Nobelpreis“) ausgezeichnet und gewann 1999 die Wahl zur „Schwedin des Jahrhunderts“. Lindgrens Werke prägten Generationen, regen bis heute zum Nachdenken and an und vermitteln zentrale Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung, Freundschaft und Empathie. Jenseits ihrer literarischen Arbeit war Lindgren eine engagierte Humanistin. Sie setzte sich für Kinderrechte, Tierschutz und soziale Gerechtigkeit ein, bezog klar Stellung gegen Krieg, Diskriminierung und Unrecht und trat, wie Selma Lagerlöf, früh für die Emanzipation von Frauen ein.
Die Wahl des Namens der schwedischen Autorin würdigte darüber hinaus eine oft übersehene historische Verbindung: Greifswald wurde von 1648 bis 1815 vom schwedischen Königreich regiert. Dieses Kapitel der Stadtgeschichte ist im heutigen Stadtbild kaum noch sichtbar. Eine Astrid-Lindgren-Straße machte demnach nicht nur die enge literarische und thematische Verbindung zu Selma Lagerlöf sichtbar, sondern leistete auch einen angemessenen Beitrag zur Erinnerung an die Zeit Schwedisch-Pommerns.
Gemeinsam mit der benachbarten Selma-Lagerlöf-Straße entstünde also ein literarisch wie städtebaulich überzeugendes Ensemble weiblicher Vorbilder – fest verankert im kulturellen Erbe Skandinaviens und offen für eine zukunftsgerichtete, familienfreundliche Stadtentwicklung Greifswalds.
Mit der Erweiterung des Wohngebietes und der Neubenennung der Straße erweiterte sich die Grenze des Stadtteils Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung nach Süden, um den räumlich-funktionalen Zusammenhang des Bebauungsplangebietes mit dem Stadtteil herauszustellen. Bislang ist das B-Plangebiet dem Stadtteil Industriegebiet zugeordnet, zu dem aber weder bauliche noch nutzungsbezogene oder funktionale Zusammenhänge bestehen.
Finanz. Auswirkung
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Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
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Ergebnishaushalt |
ja |
2025 |
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Finanzhaushalt |
ja |
2025 |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
6 |
54100/52380000/52380.40075 |
Straßenausstattung (Verkehrszeichen, Poller, Smileyampeln, Spiegel usw.) |
240,00 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2025 |
50.500,00 € |
22.936,78 € |
27.323,22 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
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1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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134,8 kB
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