Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die neue Straße/ Planstraße A im Bebauungsplan Nr. 118 - südlich der Theodor-Fontane-Straße und westlich der Selma-Lagerlöf-Straße - soll Astrid-Lindgren-Straße benannt werden.

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Sachdarstellung

Im Bebauungsplangebiet (B-Plan Nr. 118) soll die Benennung einer neuen Straße südlich der Theodor-Fontane-Straße und westlich der Selma-Lagerlöf-Straße nach der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren erfolgen.

 

Straßennamen werden so vergeben, dass sie bestimmten Stadtteilen zuzuordnen sind, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten.

 

In der Stadtrandsiedlung südlich der Loitzer Landstraße werden Straßennamen nach bedeutenden Dichterinnen und Dichtern sowie Autorinnen und Autoren benannt. Aus diesem Grund wird im Gebiet des B-Plans 118 südlich der Theodor-Fontane-Straße als weiterer Straßenname der der schwedischen Schriftstellerin Astrid Lindgren vorgeschlagen.

 

Die vorgeschlagene Benennung erfolgt im Kontext eines bereits vorhandenen literarisch geprägten Straßenumfelds. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Selma-Lagerlöf-Straße, deren Namensgebung durch eine Astrid-Lindgren-Straße thematisch und geokulturell sinnvoll ergänzt werden wird.

Wie Selma Lagerlöf (1858-1940) zählt auch Astrid Lindgren (1907-2002) zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der schwedischen Literatur des 20. Jahrhunderts. Beide Autorinnen sind international hoch angesehen, vielfach ausgezeichnet und haben die Kinder- und Jugendbuchliteratur nachhaltig geprägt. Lindgren führte Lagerlöfs literarische Tradition fort – eine Verbindung, die 1986 mit dem nach ihr benannten Selma-Lagerlöf-Preis gewürdigt wurde. Für ihr außergewöhnliches schriftstellerisches Wirken, das sie dem Schutz der Kinderrechte und dem Respekt vor der Individualität junger Menschen widmete, wurde sie 1994 mit dem Right Livelihood Award („Alternativer Nobelpreis“) ausgezeichnet und gewann 1999 die Wahl zur „Schwedin des Jahrhunderts“. Lindgrens Werke prägten Generationen, regen bis heute zum Nachdenken and an und vermitteln zentrale Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung, Freundschaft und Empathie. Jenseits ihrer literarischen Arbeit war Lindgren eine engagierte Humanistin. Sie setzte sich für Kinderrechte, Tierschutz und soziale Gerechtigkeit ein, bezog klar Stellung gegen Krieg, Diskriminierung und Unrecht und trat, wie Selma Lagerlöf, früh für die Emanzipation von Frauen ein.

 

Die Wahl des Namens der schwedischen Autorin würdigte darüber hinaus eine oft übersehene historische Verbindung: Greifswald wurde von 1648 bis 1815 vom schwedischen Königreich regiert. Dieses Kapitel der Stadtgeschichte ist im heutigen Stadtbild kaum noch sichtbar. Eine Astrid-Lindgren-Straße machte demnach nicht nur die enge literarische und thematische Verbindung zu Selma Lagerlöf sichtbar, sondern leistete auch einen angemessenen Beitrag zur Erinnerung an die Zeit Schwedisch-Pommerns.

 

Gemeinsam mit der benachbarten Selma-Lagerlöf-Straße entstünde also ein literarisch wie städtebaulich überzeugendes Ensemble weiblicher Vorbilder – fest verankert im kulturellen Erbe Skandinaviens und offen für eine zukunftsgerichtete, familienfreundliche Stadtentwicklung Greifswalds.

 

Mit der Erweiterung des Wohngebietes und der Neubenennung der Straße erweiterte sich die Grenze des Stadtteils Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung nach Süden, um den räumlich-funktionalen Zusammenhang des Bebauungsplangebietes mit dem Stadtteil herauszustellen. Bislang ist das B-Plangebiet dem Stadtteil Industriegebiet zugeordnet, zu dem aber weder bauliche noch nutzungsbezogene oder funktionale Zusammenhänge bestehen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2025

Finanzhaushalt

ja

2025

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54100/52380000/52380.40075

Straßenausstattung (Verkehrszeichen, Poller, Smileyampeln, Spiegel usw.)

240,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

50.500,00 €

22.936,78 €

27.323,22

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.09.2025 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert zugestimmt

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

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23.09.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - abgelehnt

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24.09.2025 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert zugestimmt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - Variantenabstimmung