Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bevollmächtigt den Oberbürgermeister zu folgender Beschlussfassung in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG):

 

1. Die in der Jahresbilanz zum 31.12.2024 ausgewiesene Kapitalrücklage wird in Höhe von 1.336.138,00 € in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der GPG erhöht sich somit von bisher 663.862,00 € auf 2.000.000,00 €.

2. Die Kapitalerhöhung wird wie folgt ausgeführt:

  1.       Der Nennbetrag des von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehaltenen Geschäftsanteils i.H.v. 663.862,00 € wird um 1.336.138,00 € auf 2.000.000,00 € erhöht.
  2.       Der erhöhte Geschäftsanteil ist vom Beginn des bei der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.

3. Der § 4 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: "Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2.000.000,00 Euro (in Worten: Euro zwei Millionen)."

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Sachdarstellung

Dem vorgeschlagenen Stammkapitalerhöhungsbeschluss liegt der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 zugrunde.

 

Aus der in der Bilanz ausgewiesenen Kapitalrücklage sollen 1.336.138,00 € in Stammkapital umgewandelt werden. Innerhalb des Eigenkapitals der GPG erfolgt damit eine bilanzmäßige Umgliederung des Eigenkapitals, die einen Teilbetrag der Rücklagen in haftendes Stammkapital der Gesellschaft überführt. Dieses wird damit im Verhältnis zwischen Stammkapital und Bilanzsumme von derzeit 10,4 % auf 31,2 % erhöht.

Die Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals erfolgt ohne Liquiditätsbelastung des Gesellschafters, wobei die operative Liquidität in der Gesellschaft erhalten bleibt.

 

Die Erhöhung wird als erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll erachtet, um die Substanz der Gesellschaft und Bonität bei den Banken zu stärken, vor allem auch wegen zukünftiger Investitionsvorhaben wie das Parkhaus. Hierbei hat das Stammkapital ein stärkeres Gewicht im Ranking als Kapital- oder Gewinnrücklagen und verbessert damit die Ausgangsposition für eine erfolgreiche Fremdfinanzierung.

 

Nachstehend ist der Stand des Eigenkapitals aus dem Jahresabschluss 2024 ausgewiesen sowie die Veränderung durch die Erhöhung:

 

 

31.12.2024

Änderung

nach Erhöhung

Stammkapital

663.862,00 €

+1.336.138,00 €

2.000.000,00 €  

Kapitalrücklage

2.554.988,42 €

-1.336.138,00 €

1.218.850,42 €

Gewinnrücklagen

830.645,20€

 

830.645,20€

Verlust- /Gewinnvortrag

-77.527,03 €

 

-77.527,03 €

Jahresergebnis 2024

522.719,52€.

 

522.719,52€

Eigenkapital gesamt

4.494.688,11 €

 

4.494.688,11 €

 

Der Aufsichtsrat hat die Erhöhung des Stammkapitals in seiner Sitzung am 9. Juli 2025

einstimmig empfohlen.

 

Da das Stammkapital im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen ist, ist dieser in § 4 Abs. 1 entsprechend zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wird zudem an die geänderten Regelungen der Kommunalverfassung M-V angepasst.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen