Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0177-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Beschluss zur Kreditaufnahme gemäß Vorlage (BV-V/08/0177) wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Vor der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ist sicherzustellen, dass die Verwendung der Kreditmittel im Einklang mit haushaltskonsolidierenden Maßnahmen steht. Ein gesonderter Konsolidierungsantrag (BV-P-ö/08/0166) liegt bereits zum Beschluss durch die Bürgerschaft vor. Investitionen sind nur umzusetzen, wenn:

- sie eindeutig Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge dienen,

- ihr mittel- bis langfristiger haushaltswirksamer Effekt in Bezug auf Folgekosten dargestellt ist, und

- sie nicht im Widerspruch zu konkret beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen stehen.

Die Verwaltung legt hierzu vor dem Abruf von Krediten einen Prüfbericht vor, der die Vereinbarkeit der geplanten Investitionen mit dem Konsolidierungsziel nachweist.

2. Die Stadtverwaltung legt bis spätestens 10. Oktober 2025 eine systematische Priorisierungsmatrix für Investitionsprojekte mit folgenden Mindestkriterien vor:

- Pflichtigkeit / Freiwilligkeit,

- Investitionsvolumen,

- Folgekosten (Zins, Tilgung, Betrieb, Personal),

- Nachhaltigkeit und Einsparpotenziale,

- Vereinbarkeit mit Konsolidierungszielen.

Die Bewertung ist jährlich fortzuschreiben und in den Haushaltsaufstellungen zu berücksichtigen.

3. Die Stadtverwaltung erstellt bis spätestens zum 10. Oktober 2025 einen integrierten Investitions- und Finanzierungsrahmen bis 2030, der:

- geplante Kreditaufnahmen,

- zugehörige Investitionsvorhaben,

- laufende Tilgungsverpflichtungen, und

- die jährliche Schuldendienstquote im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt

darstellt.

Der Finanzierungsrahmen ist jährlich fortzuschreiben und in den Haushaltsentwurf einzubetten.

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Sachdarstellung

Die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Greifswald ist durch die Haushaltssperre bis mindestens Ende 2025, hohe Verpflichtungsermächtigungen und ausstehende Investitionsentscheidungen äußerst angespannt. Gleichzeitig besteht ein erheblicher Investitionsdruck. Dieser Antrag sichert die gezielte und nachhaltige Steuerung der Kreditaufnahme für Investitionen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Beschlüsse

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

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29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt