Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0204
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schönwalde II Soziale Stadt „Umgestaltung Ernst-Thälmann-Ring 3. BA“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt/Abteilung Planung/Neubau/Ausbau/Erschließung Verkehrs- und Grünanlagen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
|
Beratung
|
|
|
|
17.09.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
|
22.09.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
|
Beratung
|
|
|
|
23.09.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
29.09.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die Bauleistungen für die Umgestaltung der Verkehrsanlagen Ernst-Thälmann-Ring 3. BA werden im Rahmen genehmigter Haushaltsmittel entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben und vergeben.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Sachdarstellung
Die Beschlussvorlage soll als Grundsatzbeschluss gefasst werden, damit das Straßenbauvorhaben „Umgestaltung Ernst-Thälmann-Ring 3. BA“ unverzüglich realisiert werden kann. Der Hauptausschuss hat über die Einleitung von Vergabeverfahren zu entscheiden, die nicht dem Bereich der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind. Aufgrund der Bedeutung und des Umfanges der Baumaßnahme wird diese nicht der laufenden Verwaltung zugeordnet. Für die anschließende Entscheidung über die Zuschlagserteilung nach durchgeführtem Vergabeverfahren wird dann keine Beteiligung der politischen Gremien mehr notwendig sein, soweit sich die Ausschreibungsergebnisse im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewegen.
Der auszubauende Straßenabschnitt befindet sich in Schönwalde II, zwischen dem 2021 fertiggestellten Knotenpunkt Makarenkostraße und der Koitenhäger Landstraße und hat eine Länge von ca. 650 m.
Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung und Verbesserung der Nutzungsbedingungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Bestandteile des Bauvorhabens sind die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn des Ernst-Thälmann-Rings ab ca. 100m südwestlich des Knotenpunktes Tolstoistraße/Puschkinring bis zum Knotenpunkt Koitenhäger Landstraße, einschließlich entsprechender Anpassungen der anbindenden Straßen und Zuwegungen. Die Regenwasserkanalisation mit Abläufen und Anschlussleitungen wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die Gehwege werden verbreitert und erneuert sowie mit taktilen Leiteinrichtungen versehen. Für sichere Querungsmöglichkeiten sollen 2 Fahrbahnteiler, einmal kurz hinter der Kurve Richtung Pappelallee sowie einmal kurz hinter der Einmündung An der Christuskirche in Höhe des betreuten Wohnens eingebaut werden. Parkstände im öffentlichen Bereich werden ebenfalls umgestaltet. Die privaten Parkflächen sowie die Gehwege zwischen den Privatflächen vor HNr. 19-24 sowie vor HNr. 16-18 verbleiben im Bestand. Die Bushaltestellen werden neue angeordnet, behindertengerecht ausgebaut und mit taktilen Leitsystemen versehen. Die Straßenbeleuchtung wird energiesparend und insektenfreundlich nach den heutigen Maßstäben errichtet. Es werden 27 neue Bäume gepflanzt.
Im Oktober 2022 wurde die Planung der Umgestaltung der Umgestaltung Ernst-Thälmann-Ring 3. BA beauftragt.
Eine Bürgerbeteiligung wurde im Zusammenhang mit dem „Tag der Städtebauförderung“, welcher unter dem Motto „Wir im Quartier“ am 13.05.2023 stattfand, durchgeführt. Hier wurden die Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie Anwohnerinnen und Anwohner erfragt, um diese in den weiteren Planungsphasen berücksichtigen zu können. Die Bürgerinnen und Bürger wurden sowohl über Informationsblätter als auch in der Presse über das Bauvorhaben informiert und um Mitarbeit gebeten. Eingereichte Wünsche und Anregungen wurden geprüft und sind teilweise in die Planung eingeflossen.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung können auf der Internetseite der UHGW unter - Große Tiefbaumaßnahmen (greifswald.de) - eingesehen werden
Die Vorplanung wird am 17.09.2025 in der OTV Schönwalde II und Groß Schönwalde und am 23.09.2025 dem Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit vorgestellt werden.
Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt realisiert werden. Der Fördermittelantrag beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wird nach Freigabe der Vorzugsvariante und Fertigstellung der Entwurfsunterlage durch die Stadtverwaltung eingereicht wereden. Sofern dieser positiv beschieden wird, wird die Planung fortgeführt und die Ausschreibung vorbereitet.
Für die Bauarbeiten soll gemäß den Vorgaben der VOB eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistung ist für das 2. Quartal 2026 vorgesehen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Daneben werden den Bietern Nachweispflichten auferlegt, welche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A belegen und seitens der Verwaltung zu prüfen sind. So kann der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangt werden. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit können Bestätigungen einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, die Vorlage von Jahresabschlüssen, eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder auch der Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatz gefordert werden. Auch können zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben und Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangt werden. Die Abfrage von Angaben über Fachkräfte und deren berufliche Befähigung, technische Ausrüstung und andere Informationen, die für die Umsetzung des Vergabeverfahrens von Bedeutung sind, ist ebenso möglich. Diese Aufzählung der Nachweise ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Die Baukosten betragen gemäß Kostenschätzung 2,03 Millionen EURO
Finanz. Auswirkung
|
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
|
Ergebnishaushalt |
Ja |
2025 ff |
|
Finanzhaushalt |
Ja |
2025 ff |
|
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
|
1 |
SSV 199 |
51103050/52692000/ 52692.40009 |
Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte – Thälmann-Ring 3. BA |
2.650.000,00 |
|
|
|
|||||
|
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
|
1 |
2025 |
103.000,00 |
|
|
|
|
2 |
2026 |
1.240.000,00 |
|
|
|
|
3 |
2027 |
1.257.600,00 |
|
|
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
|
1 |
|
|
|
|
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
|
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
|
1 |
|
|
|
|
|
Auswirkungen auf den Klimaschutz
|
Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
|
X |
X |
|
Begründung:
Positiv:
- Pflanzung von Bäumen, Generationenwechsel sowie Anpassung an die neuen klimatischen Rahmenbedingungen, zur Reduzierung von CO 2, als Nahrungsquelle für Insekten und Vögel bzw. zur Schaffung von Brutplätzen
- Erhöhung der Sicherheit und Qualität für Fußgänger und Radfahrer zur Erhöhung der Nutzungsfrequenz dieser Verkehrsmittel.
- Ausstattung der neuen Beleuchtungsanlagen mit moderner LED Technik und insektenfreundlichen Leuchtmitteln
Negativ:
- Verbrauch von Ressourcen im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
- Fällung von Bäumen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
3,1 MB
|
