Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 17.226.400 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.

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Sachdarstellung

Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.

 

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Investitionsauszahlungen laut Haushaltsplan für das Jahr 2025.

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zum Haushaltsjahr 2025 des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 15.04.2025 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2025 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 17.226.400 EUR genehmigt.

 

Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten Kreditgenehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.

 

Die Kreditgenehmigung für das Jahr 2024 in Höhe von 31.809.500 EUR wurde bislang nicht in Anspruch genommen und steht noch bis zum 31.12.2025 zu Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich große Investitionsvorhaben in der Durchführung bzw. in Planung befinden, ist es notwendig diesen Beschluss zu fassen, um kurzfristig eine Kreditaufnahme bis zum Ende des laufenden Jahres vornehmen zu können.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2025

Finanzhaushalt

ja

2025

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

 

61200-31513300-31513.00001

Neuaufnahmen Investitionskredite

17.226.400

2

11

61200-57511030-57511.40000

Zinsen Neuaufnahmen

114.900

3

11

61200-31513300-31513.40001

Tilgung Neuaufnahmen

43.100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2025

70.813.700 (PA)

+31.809.500 (EMÜ)

- 53.587.300 (Versagung IM)

=49.035.900

 

0

 

+31.809.500

2

2025

1.588.000

0

+1.473.100

3

2025

536.500

0

+495.400

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2026 ff.

61200-57511030-57511.40000

61200-31513300-31513.40001

3.491.400

 

1.204.900

Zinsen

 

Tilgung

684.800

 

176.700

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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22.09.2025 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

Erweitern

29.09.2025 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

Erweitern

13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt