Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0170-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung mit der „Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0170-01“ wird ersetzt durch:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Veränderungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.

 

  1. Besondere Maßnahmen
    Besondere Maßnahmen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Die von der Verwaltung erstellten Anlagen 1 (Veränderungsliste Aufwendungen) und 2 (Veränderungsliste Investitionen), werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen so beschlossen.

 

  1. Veränderungsliste Aufwendungen:
  1. Lfd. Nrn. 5.-12.: 11104 Budget OTVen: Das Budget der OTVen wird um 10% gesenkt.
  2. Lfd. Nr. 13. Dienstreisen: Die Dienstreiseausgaben werden 2025 und 2026 auf je 3000 Euro abgesenkt.
  3. Lfd. Nr. 17: 55100/ 52360000 Öffentliche Grünanlagen mit Freizeitanlagen, Spielflächen und Wasserspielen: Unterhaltung der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen. Es werden keine Kürzungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.
  4. Lfd. Nr. 19: Die Umzugskostenbeihilfe wird um 25% reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Satzungsänderungen vorzubereiten.
  5. Lfd. Nr. 20: 35101/54190000 Kultur- und Sozialpass: der Zuschuss bleibt wie bisher. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung erfolgt nicht.
  6. Lfd. Nr. 21-31: Die zusätzlichen Unterrichtsmittel werden nicht gestrichen.
  7. Lfd. Nr. 39: 28101 Förderung von Einrichtungen/Kulturförderung: Honorare u.ä. für eigene Veranstaltungen werden nicht gekürzt.
  8. Lfd. Nr. 40 33100/54190000Zuschüsse für Vereine/SelbsthilfegruppenZuschüsse an Verbände und Vereine:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  9. Lfd. Nr. 43: 36301/54190000 Zuschüsse Jugendförderung gem. § 6 Abs. 2 KJFG werden nicht gekürzt.
  10. Lfd. Nr. 44: 35301/54190000 Zuschüsse für Jugendarbeit-Medienpädagogik:
    Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  11. Lfd. Nr. 45 36301/54191000Schul- und Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder und JugendschutzZuweisungen und Zuschüsse für Jugendarbeit:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  12. Lfd. Nr. 47. Prod. 36601/54190000 Zuschuss Freizeitzentrum Takt:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  13.        Lfd. Nr. 48. Prod. 36603 Schönwalder Begegnungszentrum „Schwalbe“: Zuschuss Personalkosten Hausmanager:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.

 

  1. Veränderungsliste Investitionen:
  1. Lfd. Nr. 6 Gemeindestraßen Verlängerung Herrenhufenstraße: Das Projekt wird mit einem Sperrvermerk versehen bis eine Überplanung stattgefunden hat, in der alle Interessen der Verkehrsteilnehmenden Berücksichtigung finden.
  2. Lfd. Nr. 2-8 Gemeindestraßen Sanierung Straßen Gemeindestraßen Sanierung Geh- und Radwege: Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
  3. Lfd. Nr. 9 Gemeindestraßen Herstellung neuer Bushaltestellen für das Linienverkehrsnetz: Es ist zu prüfen, in welcher Höhe dieser Posten von den Stadtwerken finanziert werden kann. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Mittel durch Verpflichtung der Stadtwerke auf Umsetzung der Maßnahmen.
  4. Lfd. Nr.10 Gemeindestraßen Straßenentwässerung: Der Ansatz soll auf die Höhe gekürzt werden, die bei Grabenöffnungen, die zu geringeren Gesamtkosten führen, zu erwarten ist.

 

  1. Allgemeine Maßnahme:
    Im Ergebnishaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswaldfür das Haushaltsjahr 2026 werdenalle Teilhaushaltein der nach Umsetzung der besonderen Maßnahmen gekürzten Fassung jeweils mit einer spezifischen globalen Minderausgabe belegt. Die Minderausgabe für die einzelnen Teilhaushalte wird wie folgt festgelegt:

THh 1 Verwaltungsleitung: 6%

THh 2 Haupt- und Personalamt: 6%

THh 3 Amt für Finanzen: 6%

THh 4 Immobilienverwaltungsamt: 6%

THh 5 Stadtbauamt: 2%

THh 6 Tiefbau- und Grünflächenamt: 2%

THh 7 Amt für Bürgerservice und Brandschutz: 0,5%

THh 9 Amt für Bildung, Kultur und Sport: 0,5%

THh 11 Zentrale Finanzwirtschaft: 6%

THh 13 Rechtsamt: 6%

Im Teilhaushalt 11 Zentrale Finanzwirtschaft sind die Aufwendungen "54310000 Gewerbesteuerumlage" und "54421000 Allgemeine Umlagen an Landkreise" von der festgesetzten Minderausgabe ausgenommen.

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Sachdarstellung

Erfolgt mündlich zur Sitzung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 Ja

 

 

 

 Aufwendungen

 Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

 Auszahlungen

 Einzahlungen

 

 

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

 Ja

 Nein

 

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

 Ja

 

 

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung

Nein

 

 

 

 

Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen

 Ja

 Nein

Personeller Aufwand (h)

 

Personalkosten

(EUR)

 

 Ja

 Nein

Fremdvergabe (Art)

 

Kosten Fremdvergabe (EUR)

 

 Ja

 Nein

Sonstiges (Art)

 

Sonstige Kosten (EUR)

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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13.10.2025 - Bürgerschaft (BS) - vertagt