Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/08/0170-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Vorlage Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0170-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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13.10.2025
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung mit der „Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0170-01“ wird ersetzt durch:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Veränderungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
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Besondere Maßnahmen
Besondere Maßnahmen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Die von der Verwaltung erstellten Anlagen 1 (Veränderungsliste Aufwendungen) und 2 (Veränderungsliste Investitionen), werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen so beschlossen.
- Veränderungsliste Aufwendungen:
- Lfd. Nrn. 5.-12.: 11104 Budget OTVen: Das Budget der OTVen wird um 10% gesenkt.
- Lfd. Nr. 13. Dienstreisen: Die Dienstreiseausgaben werden 2025 und 2026 auf je 3000 Euro abgesenkt.
- Lfd. Nr. 17: 55100/ 52360000 Öffentliche Grünanlagen mit Freizeitanlagen, Spielflächen und Wasserspielen: Unterhaltung der Maschinen, technischen Anlagen und Betriebsvorrichtungen. Es werden keine Kürzungen wie von der Verwaltung vorgeschlagen vorgenommen.
- Lfd. Nr. 19: Die Umzugskostenbeihilfe wird um 25% reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Satzungsänderungen vorzubereiten.
- Lfd. Nr. 20: 35101/54190000 Kultur- und Sozialpass: der Zuschuss bleibt wie bisher. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Kürzung erfolgt nicht.
- Lfd. Nr. 21-31: Die zusätzlichen Unterrichtsmittel werden nicht gestrichen.
- Lfd. Nr. 39: 28101 Förderung von Einrichtungen/Kulturförderung: Honorare u.ä. für eigene Veranstaltungen werden nicht gekürzt.
- Lfd. Nr. 40 33100/54190000Zuschüsse für Vereine/SelbsthilfegruppenZuschüsse an Verbände und Vereine:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
- Lfd. Nr. 43: 36301/54190000 Zuschüsse Jugendförderung gem. § 6 Abs. 2 KJFG werden nicht gekürzt.
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Lfd. Nr. 44: 35301/54190000 Zuschüsse für Jugendarbeit-Medienpädagogik:
Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen. - Lfd. Nr. 45 36301/54191000Schul- und Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder und JugendschutzZuweisungen und Zuschüsse für Jugendarbeit:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
- Lfd. Nr. 47. Prod. 36601/54190000 Zuschuss Freizeitzentrum Takt:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
- Lfd. Nr. 48. Prod. 36603 Schönwalder Begegnungszentrum „Schwalbe“: Zuschuss Personalkosten Hausmanager:Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
- Veränderungsliste Investitionen:
- Lfd. Nr. 6 Gemeindestraßen Verlängerung Herrenhufenstraße: Das Projekt wird mit einem Sperrvermerk versehen bis eine Überplanung stattgefunden hat, in der alle Interessen der Verkehrsteilnehmenden Berücksichtigung finden.
- Lfd. Nr. 2-8 Gemeindestraßen Sanierung Straßen Gemeindestraßen Sanierung Geh- und Radwege: Kürzungen werden nicht umgesetzt. Punkte werden aus der Liste genommen.
- Lfd. Nr. 9 Gemeindestraßen Herstellung neuer Bushaltestellen für das Linienverkehrsnetz: Es ist zu prüfen, in welcher Höhe dieser Posten von den Stadtwerken finanziert werden kann. Ziel ist eine weitere Reduzierung der Mittel durch Verpflichtung der Stadtwerke auf Umsetzung der Maßnahmen.
- Lfd. Nr.10 Gemeindestraßen Straßenentwässerung: Der Ansatz soll auf die Höhe gekürzt werden, die bei Grabenöffnungen, die zu geringeren Gesamtkosten führen, zu erwarten ist.
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Allgemeine Maßnahme:
Im Ergebnishaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswaldfür das Haushaltsjahr 2026 werdenalle Teilhaushaltein der nach Umsetzung der besonderen Maßnahmen gekürzten Fassung jeweils mit einer spezifischen globalen Minderausgabe belegt. Die Minderausgabe für die einzelnen Teilhaushalte wird wie folgt festgelegt:
THh 1 Verwaltungsleitung: 6%
THh 2 Haupt- und Personalamt: 6%
THh 3 Amt für Finanzen: 6%
THh 4 Immobilienverwaltungsamt: 6%
THh 5 Stadtbauamt: 2%
THh 6 Tiefbau- und Grünflächenamt: 2%
THh 7 Amt für Bürgerservice und Brandschutz: 0,5%
THh 9 Amt für Bildung, Kultur und Sport: 0,5%
THh 11 Zentrale Finanzwirtschaft: 6%
THh 13 Rechtsamt: 6%
Im Teilhaushalt 11 Zentrale Finanzwirtschaft sind die Aufwendungen "54310000 Gewerbesteuerumlage" und "54421000 Allgemeine Umlagen an Landkreise" von der festgesetzten Minderausgabe ausgenommen.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Nein |
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Voraussichtliche Inanspruchnahme von Ressourcen |
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Ja Nein |
Personeller Aufwand (h) |
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Personalkosten (EUR) |
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Ja Nein |
Fremdvergabe (Art) |
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Kosten Fremdvergabe (EUR) |
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Ja Nein |
Sonstiges (Art) |
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Sonstige Kosten (EUR) |
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