Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0223
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Volksstadion - Teilnahme am Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat II, Bauwesen, Umwelt, Bürgerservice und Brandschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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03.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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10.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA)
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Beratung
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10.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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11.11.2025
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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24.11.2025
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2025
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft beauftragte die Verwaltung mit dem Beschluss BV-P-ö/08/0140, die Sanierung des Volksstadions mit Hilfe der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu forcieren. Die angedachten Zuwendungen aus dem Bereich der Städtebauförderung stellen nur eine Option dar. Mittlerweile wurden eine Reihe von Förderkulissen ausgerufen, um deren Fördermittel sich die Stadtverwaltung bestmöglich bemüht.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt je Vorhaben 8 Millionen Euro, wobei der Eigenanteil für haushaltsnotleidenden Kommunen mindestens 25 Prozent und für alle anderen Kommunen mindestens 55 Prozent beträgt. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln, ausgenommen Städtebaufördermittel, ist grundsätzlich möglich.
Die Antragsunterlagen nebst Projektskizze und dem billigenden Beschluss der Gemeindevertretung sind im ersten Schritt bis zum 15. Januar 2026 einzureichen. Nach einem Auswahlverfahren muss die Förderung im Falle eines Zuschlages projektbezogen beantragt werden.
