Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0250
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2023 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20.1 Amt für Finanzen/Abteilung Allgemeine Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
- gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 festzustellen.
- gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
Sachdarstellung
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V führt der Rechnungsprüfungsausschuss die örtliche Prüfung durch. Er bedient sich dafür des Rechnungsprüfungsamtes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Der Jahresabschluss 2023 mit seinem Anhang und seinen Anlagen wurde vom Amt für Finanzen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 11.03.2025 zur Prüfung übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG M-V geprüft, seine Prüfungsergebnisse in einem Bericht zusammengefasst sowie aufgrund der festgestellten Beanstandungen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entsprechen der Jahresabschluss 2023 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen unter Berücksichtigung der einschränkenden Beanstandungen des Prüfberichts den Vorschriften des § 60 KV M-V, der §§ 24 bis 48 und §§ 50 bis 53a GemHVO-Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wurden vom Oberbürgermeister bestätigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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4,5 MB
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