Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0186-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

1. innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung darzustellen, wie die neuen rechtlichen Möglichkeiten des Baugesetzbuches, insbesondere nach § 246e BauGB, im Stadtgebiet Greifswald angewendet werden können, einschließlich des Verfahrens zur gemeindlichen Zustimmung;

 

2.innerhalb dieses Zeitraums zu prüfen, wie durch Neubauvorhaben sowie durch eine bessere Nutzung bestehender Gebäude und bereits genutzter oder brachliegender Flächen zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, insbesondere durch Aufstockungen, Erweiterungen und Umnutzungen;

 

3.ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums zu prüfen, welche Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie kommunalen Regelungen und Verwaltungsabläufe vereinfacht oder angepasst werden können, um Wohnungsbauvorhaben insgesamt zu beschleunigen.

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