Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0188-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezahlkarte für Bürgerschaftsmitglieder - Schluss mit der Zweckentfremdung von Aufwandsentschädigungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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21.01.2026
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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22.01.2026
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●
Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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●
Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, ab Mai 2026 die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen mittels einer Bezahlkarte auszuzahlen. Barabhebungen sind dort nur bis zu einem Betrag von 20 Euro monatlich möglich. Die Möglichkeit der elektronischen Bezahlungen in Geschäften und Märkten wird auf das Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschränkt. Überweisungen sind einzeln bei der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beantragen.
Sachdarstellung
Damit wird ein Missbrauch durch zweckentfremdete Verwendung der Gelder ausgeschlossen. Die ausgezahlten Mittel tragen so nur dem Lebensunterhalt bei. Es wird auch sichergestellt, dass die Gelder in heimischen Geschäften und Märkten verbleiben und damit die örtliche Wirtschaft unterstützen. In der Bürgerschaft besteht Einigkeit in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen nach den entsprechenden Regelungen und Satzungen weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei der Kommune zu minimieren.
Eine Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion (ohne Kontobindung). Sie dient als Bargeldsurrogat und ermöglicht eine elektronische Bezahlung in Geschäften und bei Dienstleistern. Soweit eine Bezahlkarte eine Bargeldabhebefunkton beinhaltet, handelt es sich dem abhebbaren Betrag um eine Geldleistung.
In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen angepasst.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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1 |
01 |
11104/56390000/ 00000.62910 |
Sonstige Geschäftsaufwendungen/ Druckkosten, Aktenvernichtung |
3.500,00 |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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1 |
2026 |
3.500,00 |
2.500,00 |
-3.500,00 |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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1 |
2026 |
01 |
11104/56930000/ 00000.65800 |
Repräsentationen |
3.500,00 |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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1 |
2027 ff. |
Softwarelizenz |
2.000,00 |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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