Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 festzustellen.

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2026 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

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02.02.2026 - Hauptausschuss (HA) - behandelt

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02.03.2026 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung