Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.703.870 € zur Herstellung einer neuen Spundwand (Ersatzneubau) als Kaikante im Seehafen Ladebow und die Herstellung einer technischen Anlage als Voraussetzung der Nutzung einer Travel Lift Anlage.

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Sachdarstellung

Mit Bezug auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 19.05.2025, BV-V/08/0142-01, überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung einer neuen Spundwand im Seehafen Ladebow muss diese hier beantragte überplanmäßige Ausgabe im Ergebnis der abgeschlossenen Planungen, einschließlich der Änderung zur damaligen Version in Form eines Beckens als Voraussetzung der Nutzung einer Travel Lift Anlage in Erweiterung beantragt und beschlossen werden.

 

Die ursprüngliche Planung für den Ersatzneubau der Spundwand sah eine Schwerlastplatte für die Wasserung von Yachtneubauten und Yachtausrüstern, die in Ladebow ansässig sind, vor. Die praktische Nutzung ist allerdings immer mit logistischen Zwängen der Beschaffung und des Einsatzes von mobilen Schwerlastkränen verbunden. Weiterhin waren Absprachen zwischen dem städtischen vertraglich gebundenen Hafenbetreiber (HLG) und den Yachtbauern, Yachtausrüstern vor jeder Wasserung notwendig, die auch mit zeitlichen Zwängen verbunden sind und Verschiebungen von den jeweiligen Leistungen zur Folge hatten.

 

Auf Betreiben der ansässigen Yachtbauer wurden die Planungen der Spundwand für die Nutzung einer Travel Lift Anlage geändert. Dies bedeutete, dass dafür ein Wasserbecken mit massiven seitlichen Befestigungen geschaffen werden muss. Grundsätzlich ist die Hafenanlage dadurch nicht nur für Güterumschläge sondern auch für maritime Nutzungen möglich. Die infrastrukturellen Verbesserungen, die Voraussetzung für eine Förderung der Baumaßnahme durch das Wirtschaftsministerium sind, sind damit ebenfalls erfüllt.

 

Durch den Bau/die Erweiterung der Kaianlage in Form der Beckenanlage entstehen Kosten in Höhe von 1.241.091,48 €, die von der Stadt getragen werden. Die technische Anlage selbst, der Travel Lift, wird von den Yachtbauern/Yachtausrüstern finanziert und befindet sich entsprechend in deren Eigentum. Dazu bilden die genannten Akteure eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH.

 

Von der Stadt muss dann der bestehende Pachtvertrag mit der HLG so angepasst werden, dass die notwendigen Flächen für die Travel Lift Anlage aus dem Vertrag herausgelöst werden. Das grundsätzliche Einverständnis dazu liegt bei der HLG auf Nachfrage vor. Mit der neu gegründeten GmbH der Yachtbauer/Yachtausrüster muss die Stadt dann einen neuen Pacht-/Nutzungsvertrag für diese Flächen schließen. Das Einverständnis liegt ebenfalls vor.

 

Die Fördermittelhöhe lag nach ersten Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium bei 75 %. Ein entsprechender Bescheid dazu liegt noch nicht vor. Aufgrund der höheren Kosten, bedingt durch die Herrichtung des Beckens für die Travel Lift Anlage als Verbesserung der infrastrukturellen Gegebenheiten und Voraussetzung für eine künftige Nutzungsänderung der Hafenanlage, wurden erste Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium für Fördermittel in Höhe von 90 % geführt. Ein Ergebnis dazu steht noch aus. Aufgrund der Ungewissheit der Förderquote können die Einzahlungen hieraus noch nicht in der Finanzierungsleiste dargestellt werden.

 

Die gesamte Baumaßnahme ist ausgeschrieben und wurde in zwei Lose geteilt. Los 1 ist die gerade Spundwand, Los 2 ist die Beckenanlage. Zu beachten ist, dass förderrechtlich nur die Gesamtbaumaßnahme vom Fördermittelgeber betrachtet wird. Die Submission dazu fand am 15.01.2026 statt. Folgende Kosten ergab die Submission:

 

- Los 1, gerade Spundwand

3.486.894,23 €

- Los 2, Beckenanlage

1.241.091,48 €

- Planungskosten

80.000,00 €

- Puffer, Sicherheit

200.000,00 €

 

Die Finanzierung beläuft sich somit auf 5.007.985,71 €, gerundet 5.010.000 €.

 

Im städtischen Haushalt sind unter Berücksichtigung des Beschlusses BV-V/08/0142-01 der Bürgerschaft vom 19.05.2025 Mittel in Höhe 3.306.130 € vorhanden. Der Mehrbedarf beläuft sich somit auf 1.703.870 €.

 

Die Deckung dieses Mehrbedarfes stellt sich wie folgt dar:

 

- 54100-M00043, neue Bushaltstellen

503.870 €

- Aufnahme in die Nachtragshaushaltssatzung

1.200.000 €

 

Die Nutzungsdauer der Spundwandanlage wird auf 50 Jahre festgesetzt. Begründet wird dies mit der temporären Nutzung, die die Belastung relativiert, und den relativ geringen Salzgehalt des angrenzenden Boddengewässers.

 

Die Kosten, abzüglich der ausgegebenen Fördermittel werden bei der Kalkulation der Gebührensatzung für die Nutzung der Hafenanlage und Beckenanlage berücksichtigt und refinanzieren den städtischen Anteil der Kosten, allerdings über den Zeitraum der Nutzungsdauer.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026/2027

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

6

54802/09620000/

09620.40111/54802-M00004

Ersatzspundwand Seehafen Ladebow

5.010.000

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

5.010.000

3.450.000

abzüglich 143.870 bereits gebundener Mittel

noch verfügbare Mittel:

3.306.130

-1.703.870

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2026

6

54100/0962000/

09620.40083/

54100-M00043

Herstellung neuer Bushaltestellen für das Linienverkehrsnetz

+ 503.870

1

2026

6

54802/09620000/

09620.40111/

54802-M00004

Ersatzspundwand Seehafen Ladebow

+1.200.000

(Berücksichtigung im Nachtrag 2026)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

2027 ff.

Abschreibungen

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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20.01.2026 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert zugestimmt

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21.01.2026 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - nicht abstimmungsfähig

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22.01.2026 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert zugestimmt

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02.02.2026 - Hauptausschuss (HA) - behandelt