Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0257-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universität und Hansestadt Greifswald beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 des Doppelhaushaltes 2025/2026.

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Sachdarstellung

Gemäß § 48 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde u. a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen in nicht nur geringfügigem Umfang geleistet werden sollen. Die Notwendigkeit der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes ergibt sich somit aus der Beschlussvorlage BV-V/08/0226 „Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünftiger Betrieb des Segelschulschiffes GREIF“, wonach ein bisher nicht veranschlagter Zuschuss in Höhe von 2,9 Mio. EUR ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag überschreitet die Erheblichkeitsgrenze des § 14 Nr. 3 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

In die Erarbeitung des Nachtrags sind zudem gem. § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sämtliche bekannte Veränderungen, die das jeweilige Haushaltsjahr betreffen, aufzunehmen. In die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes wurden daher im Groben folgende Änderungen berücksichtigt:

 

  1. Mehrbedarf GREIF,
  2. Mehrbedarf Spundwand Ladebow,
  3. Mehrbedarf aus dem KiföG M-V,
  4. Kürzungen der Verwaltung vom 17.06.2025,
  5. Kürzungen gem. BV-V/08/0170-07,
  6. Aktualisierung der Orientierungsdaten für 2026 vom 27.11.2025,
  7. Mehrbedarf öffentlich-rechtliche Bestattungen
  8. Umgestaltung Kinderbibliothek.

 

In der Versionierung wurden folgende Änderungen/Aktualisierungen der Anlagen vorgenommen:

 

  •           Anlage 1 - Ergänzung der Nachtragshaushaltssatzung,

 

  •           Anlage 2 - Aktualisierung des Ergebnishaushalts,

 

  •           Anlage 3 - Aktualisierung des Finanzhaushalts,

 

  •           Anlage 4 - Aktualisierung der Veränderungsliste für den laufenden Bereich (Ergänzung lfd. Nr. 184 bis 189; Zuordnung der Veränderung der lfd. Nr. 100 von „gem. BV-V/08/0170-09“ zu „Sonstige Veränderung“),

 

  •           Anlage 5 - Aktualisierung der Veränderungsliste für den investiven Bereich (Ergänzung lfd. Nr. 32 bis 37),

 

  •           Anlage 6 - Ergänzung der Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen,

 

  •           Anlage 7 - Ergänzung des Nachtragsstellenplans.

 

In der Sachdarstellung wurde die lfd. Nr. 8 ergänzt. Diese Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn die Deckung zu 100 % aus externen Mitteln finanziert wird.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

 

 

s. Anlagen

 

 

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

 

 

s. Anlagen

 

 

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

s. Anlagen

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

 

 

s. Anlagen

 

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2026 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen