Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0257-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 zur Haushaltssatzung 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 20 Amt für Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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02.03.2026
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Sachdarstellung
Gemäß § 48 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde u. a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen in nicht nur geringfügigem Umfang geleistet werden sollen. Die Notwendigkeit der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes ergibt sich somit aus der Beschlussvorlage BV-V/08/0226 „Erhöhung des investiven Eigenanteils und zukünftiger Betrieb des Segelschulschiffes GREIF“, wonach ein bisher nicht veranschlagter Zuschuss in Höhe von 2,9 Mio. EUR ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag überschreitet die Erheblichkeitsgrenze des § 14 Nr. 3 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
In die Erarbeitung des Nachtrags sind zudem gem. § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik sämtliche bekannte Veränderungen, die das jeweilige Haushaltsjahr betreffen, aufzunehmen. In die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes wurden daher im Groben folgende Änderungen berücksichtigt:
- Mehrbedarf GREIF,
- Mehrbedarf Spundwand Ladebow,
- Mehrbedarf aus dem KiföG M-V,
- Kürzungen der Verwaltung vom 17.06.2025,
- Kürzungen gem. BV-V/08/0170-07,
- Aktualisierung der Orientierungsdaten für 2026 vom 27.11.2025,
- Mehrbedarf öffentlich-rechtliche Bestattungen
- Umgestaltung Kinderbibliothek.
In der Versionierung wurden folgende Änderungen/Aktualisierungen der Anlagen vorgenommen:
- Anlage 1 - Ergänzung der Nachtragshaushaltssatzung,
- Anlage 2 - Aktualisierung des Ergebnishaushalts,
- Anlage 3 - Aktualisierung des Finanzhaushalts,
- Anlage 4 - Aktualisierung der Veränderungsliste für den laufenden Bereich (Ergänzung lfd. Nr. 184 bis 189; Zuordnung der Veränderung der lfd. Nr. 100 von „gem. BV-V/08/0170-09“ zu „Sonstige Veränderung“),
- Anlage 5 - Aktualisierung der Veränderungsliste für den investiven Bereich (Ergänzung lfd. Nr. 32 bis 37),
- Anlage 6 - Ergänzung der Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen,
- Anlage 7 - Ergänzung des Nachtragsstellenplans.
In der Sachdarstellung wurde die lfd. Nr. 8 ergänzt. Diese Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn die Deckung zu 100 % aus externen Mitteln finanziert wird.
Finanz. Auswirkung
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Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Nein |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Haushaltsjahr(e) |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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2026 |
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Bedarf entspricht der Haushaltsplanung |
Ja |
Nein |
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Nr. |
Teilhaus-halt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Gesamtbedarf in EUR |
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s. Anlagen |
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Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht) |
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Nr. |
HH-Jahr |
Bedarf in EUR |
Gesamtermächtigung in EUR |
Mehr-/Minderbedarf in EUR |
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s. Anlagen |
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Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen) |
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Nr. |
HH-Jahr |
THH |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Kurzbezeichnung des Untersachkontos |
Deckungsmittel in EUR |
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s. Anlagen |
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Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren |
Ja |
Nein |
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Nr. |
HH-Jahr |
Erwarteter Bedarf für |
Bedarf in EUR |
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s. Anlagen |
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Prüfauftrag an die Verwaltung |
Ja |
Nein |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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77,7 kB
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2
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öffentlich
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69 kB
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3
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öffentlich
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88,7 kB
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4
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öffentlich
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940,2 kB
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5
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öffentlich
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199,3 kB
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6
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öffentlich
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52,8 kB
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7
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öffentlich
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686,8 kB
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