Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0262
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.3 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Senat (S)
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Beratung
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Geplant
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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17.03.2026
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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Bereit
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Bereit
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Senat (S)
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Beratung
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Bereit
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Sachdarstellung
Die vorgeschlagene Änderungssatzung (Anlage 1) umfasst die Erweiterung der Mitnahme von Tieren in der Badestelle Eldena in Greifswald. Während der Badesaison gemäß § 3 besteht für gezielt ausgewiesene Bereiche ein Verbot zur Mitnahme von Tieren. Im gesamten Bereich der Badestelle ist der ganzjährige Leinenzwang einzuhalten.
Die vorgeschlagene Änderungssatzung (Anlage 1) umfasst die notwendigen Neuerungen. Für die bessere Nachvollziehbarkeit und Eindeutigkeit ist ein Stadtkartenauszug (Anlage 2) beigefügt.
Zu 1:
Der Stadtkartenauszug (Anlage 2) wurde überarbeitet und mit neuen Begrifflichkeiten sowie farblichen Darstellungen abgebildet.
Zu 2:
Die vorgeschlagene Ergänzung erweitert die Möglichkeit zur Mitnahme von Tieren für den Zeitraum der Badesaison auf den asphaltierten Wegen. Ein Verbot besteht in den rot und grün markierten Flächen.
In der Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald ist in § 3 die offizielle Badesaison vom 15.05.-15.09. geregelt. Es wird darauf hingewiesen, dass für den unmittelbaren Badebereich ein Mitnahmeverbot für Tiere in diesem Zeitraum besteht und deshalb von der BV-P-ö/08/0157-01 abweicht. In diesem Zeitraum überwachen die Gesundheitsämter die rund 500 Badestellen in Mecklenburg-Vorpommern nach EU-Richtlinien und prüfen die Wasserqualität. Daher wurde entschieden, dass der genannte Zeitraum aus der Beschlussvorlage zur Änderungssatzung nicht berücksichtigt werden kann.
Im gesamten Bereich der Badestelle ist der ganzjährige Leinenzwang einzuhalten.
Zu 3:
Erweiterung der der Auflistung über Zuwiderhandlungen in § 13 bei Verstoß gegen den § 6.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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37,3 kB
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2
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öffentlich
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37,9 kB
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3
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öffentlich
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2,2 MB
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