Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/08/0217-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in § 2 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald folgenden Satz zu streichen:

 

“Im Fall des sogenannten Wechselmodells, bei dem das Kind zu gleichen zeitlichen Anteilen bei beiden Eltern lebt, ist keiner der Elternteile alleinerziehend.”

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Sachdarstellung

Hintergrund ist eine zunehmende Verbreitung des Wechselmodells in der familiengerichtlichen Praxis. Dabei lebt das Kind nach der Trennung der Eltern zu annähernd gleichen zeitlichen Anteilen bei beiden Elternteilen. Dieses Modell wird häufig gewählt, um das Kindeswohl bestmöglich zu sichern und beiden Eltern eine gleichberechtigte Teilhabe an Betreuung und Erziehung zu ermöglichen.

 

Nach der derzeit gültigen KUS-Satzung führt das Wechselmodell jedoch dazu, dass keiner der beiden Elternteile als alleinerziehend eingestuft wird. Dies hat zur Folge, dass beide Elternteile von der Nutzung des Kultur- und Sozialpasses ausgeschlossen sind, sofern sie nicht andere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Damit entsteht eine Benachteiligung gerade für diejenigen Eltern, die sich für eine partnerschaftliche und am Kindeswohl orientierte Betreuungsform entscheiden.

 

Die Antragsteller sehen für diese Ungleichbehandlung keine sachliche Rechtfertigung. Ferner wird argumentiert, dass das Wechselmodell weder eine geringere finanzielle Belastung noch einen geringeren Betreuungsaufwand für die Eltern bedeutet. Vielmehr tragen beide Eltern weiterhin Verantwortung und Kosten, die mit der eines alleinerziehenden Haushalts vergleichbar sind.

Mit der Streichung des entsprechenden Satzes soll diese Regelungslücke beseitigt werden. Ziel ist es, Eltern im Wechselmodell künftig nicht mehr pauschal vom Zugang zum Kultur- und Sozialpass auszuschließen und so eine Gleichbehandlung mit anderen Familienformen zu erreichen.

 

In dieser Version wurden die finanziellen Auswirkungen ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2026 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

07

35101 / 54190000 / 54190.40006

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige Zuschuss Kultur- und Sozialpass

siehe Stellungnahme Fachamt

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2026

siehe Stellungnahme Fachamt

60.000,00

siehe Stellungnahme Fachamt

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

 

 

 

siehe Stellungnahme Fachamt

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises

siehe Stellungnahme Fachamt

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

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