Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/08/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die überarbeitete Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als gesetzlich erforderliche Fortschreibung gemäß § 47d BImSchG.

Der Lärmaktionsplan dient der Bewertung und Dokumentation der aktuellen Lärmsituation sowie der Erfüllung der sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergebenden Berichtspflichten.

Die im Lärmaktionsplan benannten Maßnahmen stellen überwiegend qualitative Anforderungen an zukünftige Straßenbaumaßnahmen dar und sind nicht als eigenständige, isoliert umzusetzende Projekte zu verstehen.

Dem Beschluss beigefügt sind:

  • das Maßnahmenkonzept (Anlage 1),
  • vertiefende Erläuterungen zur integrierten Lärmminderungsstrategie (Anlage 2),
  • die Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 3 und 4)
  • Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
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Sachdarstellung

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie deren Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Danach sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und – sofern erforderlich – fortzuschreiben.

Der bislang gültige Lärmaktionsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde im Jahr 2019 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Fortschreibung der Stufe 4 ist daher rechtlich erforderlich.

Die strategische Lärmkartierung weist für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einer gesamtstädtischen Betrachtung eine erhebliche Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm aus. So sind 8.604 Einwohnerinnen und Einwohner Lärmpegeln über LDEN > 65 dB(A) sowie 10.283 Einwohnerinnen und Einwohner nächtlichen Lärmpegeln über LNight > 55 dB(A) ausgesetzt. Ab einem Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tage und 55 dB(A) in der Nacht können gesundheitliche Folgen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr ausgeschlossen werden. Diese Pegel sind mit Beeinträchtigungen der Konzentrationsfähigkeit und der Erholungsfunktion am Tage sowie mit einem erhöhten Risiko für Schlafstörungen in der Nacht verbunden. Dementsprechend ist es Aufgabe des LAP die Zahl der Betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Lärmpegelbereich deutlich zu reduzieren.

Dieser wurde unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter, externer Akteure sowie einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung als Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) erarbeitet und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt; eine Zustimmung erfolgte in der Sitzung im Juli 2025 nicht.

In der Folge wurden die Inhalte des Lärmaktionsplans verwaltungsintern erneut geprüft und bewertet. Dabei zeigte sich, dass insbesondere einzelne Maßnahmenvorschläge politisch nicht mehrheitsfähig waren, während die Verpflichtung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans als solche weiterhin besteht.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsspitze entschieden, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans auf die rechtlich und fachlich erforderlichen Inhalte zu konzentrieren. Ziel ist es,

  • die gesetzlichen Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des BImSchG zu erfüllen,
  • die aktuelle Lärmsituation nachvollziehbar darzustellen,
  • sowie die fristgerechte Meldung gegenüber Land und Bund sicherzustellen.

Maßnahmen, die im politischen Raum als kritisch bewertet wurden, sind in der vorliegenden Fassung nicht mehr Bestandteil des Lärmaktionsplans.

Mit Schreiben vom 10.12.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern auf die bestehende Verpflichtung zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung hingewiesen und eine zeitnahe Umsetzung eingefordert. Es stehen bei Nichterfüllung hohe Bußgelder für die Stadt im Raum.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhöhter zeitlicher Handlungsdruck, um Beanstandungen im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht zu vermeiden und die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen und nationalen Vorgaben sicherzustellen.

Die nun vorliegende überarbeitete Fortschreibung stellt eine rechtssichere und umsetzbare Grundlage dar, um dieser Verpflichtung nachzukommen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Nein

 

Aufwendungen

Erträge

 

Haushaltsjahr(e)

Auszahlungen

Einzahlungen

 

2027 ff.

 

Bedarf entspricht der Haushaltsplanung

Ja

Nein

 

Nr.

Teilhaus-halt

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Gesamtbedarf in EUR

1

        06

54100/04800000/ 04800.400257

Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen (u. a. Motivanzeigetafeln) VBER 60.5

20.000,00

 

Ist (nur auszufüllen, wenn Bedarf nicht der Haushaltsplanung entspricht)

 

Nr.

HH-Jahr

Bedarf

in EUR

Gesamtermächtigung

in EUR

Mehr-/Minderbedarf

in EUR

1

2027

10.000,00

0,00

-10.000,00

1

2028

10.000,00

0,00

-10.000,00

 

Deckungsvorschlag (nur bei Mehrbedarf auszufüllen)

 

Nr.

HH-Jahr

THH

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Kurzbezeichnung des Untersachkontos

Deckungsmittel in EUR

1

2027

06

Aufnahme in die HH-Planung 2027/2028

 

+10.000,00

1

2028

06

Aufnahme in die HH-Planung 2027/2028

 

+10.000,00

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren

Ja

Nein

 

Nr.

HH-Jahr

Erwarteter Bedarf für

Bedarf in EUR

1

2027 ff.

Abschreibungen

20.000,00

 

 

 

 

Prüfauftrag an die Verwaltung 

Ja

Nein

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

Maßnahmen der Lärmreduzierungen können Synergieeffekte hinsichtlich des Klimaschutzes aufweisen.

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