Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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16.11.2009
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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24.11.2009
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Geplant
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Ausschuss für Sport
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Beratung
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24.11.2009
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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23.11.2009
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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25.11.2009
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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25.11.2009
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●
Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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23.11.2009
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2010 in der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung entsprechend der im § 46 KV M-V in der Fassung und Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) und der hierzu in § 2 GemHVO alter Fassung getroffenen Vorschriften.
Sachdarstellung
mündlich durch den Amtsleiter
Anlagen
- Haushaltssatzung 2010
-
Haushaltsplan 2010 einschließlich Anlagen gemäß § 46 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 2 GemHVO
Die vorgeschriebenen Anlagen beinhalten u. a. die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist. - Veränderungsliste zum Planentwurf des Verwaltungshaushaltes
- Veränderungsliste zum Planentwurf des Vermögenshaushaltes
Haushaltssatzung
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung der §§ 47 ff Kommunalverfassung in der Fassung und Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) wird nach Beschluss der Bürger-schaft vom 14. Dezember 2009 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
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im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 133.748.100 EUR
in der Ausgabe auf 137.713.800 EUR
und
-
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 37.547.900 EUR
in der Ausgabe auf 37.547.900 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
-
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen auf 14.806.100 EUR - davon für Zwecke der Umschuldung 8.445.300 EUR
-
der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf 20.822.900 EUR
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 13.000.000 EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 230 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v.H.
- Gewerbesteuer 395 v.H.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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84 kB
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2
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öffentlich
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16,4 kB
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