Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/157
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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18.01.2010
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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20.01.2010
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.02.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Sachdarstellung
Zur Anpassung des Kostendeckungsgrades werden die Gebührensätze der Musikschule erhöht.
Die neuen Regelungen werden in der folgenden Tabelle den bisherigen gegenübergestellt.
Die Regelungen betreffen die folgenden Paragrafen der Satzung:
§ 1 betrifft die Mitgliedschaft der Musikschulen im Verband der deutschen Musikschulen und die Arbeit der Musikschule mit dem Qualitätssystem,
§ 5 legt die Veränderungen der Gebührensätze neu fest,
§ 7 (2) legt die Höhe der instrumentenbezogenen Ermäßigung neu fest,
§ 7 (3) legt die Geschwisterermäßigung neu fest,
§ 7 (5) beschreibt und legt die Reihenfolge der verschiedenen Ermäßigungen neu fest,
§ 8 (3) gibt eine Frist für die Beantragung von Erstattungen an,
§10 betrifft die sprachliche Gleichstellung in den Formulierungen der Satzungen.
Die Unterrichtsgebühren werden wie folgt geändert
Eltern-Kind –Gruppen um 10,34% (entspricht 1,50 € monatlich);
Musikalische Früherziehung (MFE) um 6,67% (entspricht 1,00 € monatlich)
Musikalische Grundausbildung(MGA) um 5,88 % (entspricht 1,00 € monatlich
Instrumentenkarussel um 15,38 % (entspricht 3,00 € monatlich).
Gruppenunterricht 3er Gruppe: Schüler um 4,35 %( entspricht 1,00 € monatlich)
Erwachsene um 8,60 % (entspricht 2,67 € monatlich)
Gruppenunterricht 4er-Gruppen: Schüler um 5,56 % (entspricht 1,00 € monatlich).
Gruppenunterricht 5er-Gruppe bleibt unverändert bestehen.
Partnerunterricht 45 min Schüler um 7,69% (entspricht 2,00 € monatlich)
Erwachsene um 8,45% (entspricht 3,00 € monatlich)
Einzelunterricht 22,5 min Schüler um 7,69 % (entspricht 2,00 € monatlich)
Erwachsene 8,45% (entspricht 3,00 € monatlich)
Einzelunterricht 30 min Schüler um 6,15 % (entspricht 2,00 € monatlich)
Erwachsene um 11,90 % (entspricht 5,00 € monatlich)
Einzelunterricht 45 min Schüler um 8,89 % (entspricht 4,00 € monatlich)
Erwachsene um 11,40 % (entspricht 6,50 € monatlich)
Ballett 45 min Schüler um 2,13 % (entspricht 0,50 € monatlich)
Erwachsenen um 1,49 % (entspricht 0,50 € monatlich)
Ballett 60 min wird neu eingeführt.
Die monatliche Rate beträgt 32,00 € für Schüler und 45,33,- € für Erwachsene
(siehe auch Anlage 4)
Der Text der Änderungssatzung ist in der Anlage 1 wiedergegeben.
Die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage des Betriebsabrechnungsbogens 2008 vom 25.05.2009 (Stichtag: Schülerzahl und Fächerbelegung vom 01.01.2009.)
Dabei werden die Kosten der Musikschule auf die einzelnen gebührenpflichtigen Unterrichtsangebote der Satzung (Endkostenstelle) verteilt und durch die Anzahl der Teilnehmer des jeweiligen Angebots geteilt.
Das Verfahren im Einzelnen:
Zunächst werden neben den Endkostenstellen (gebührenpflichtige Unterrichtsangebote) die Nebenkostenstellen Verwaltung, Gebäude, Unterrichtsmittel, Korrepetition, und Zusammenhangstätigkeit gebildet. Unter Zusammenhangstätigkeit werden Aktivitäten wie Vorspiele, Konzerte, Musizierstunden, Unterrichtsvorbereitungen, Elterngespräche, Lehrerkonferenzen, Probenlager u.a. zusammengefasst.
Danach werden alle Kosten auf alle Kostenstellen verteilt. Personal- und alle weiteren Kosten werden entweder direkt oder anteilig nach Unterrichts-/Arbeitszeiten den Kostenstellen zugeordnet.
Anschließend werden alle Kosten der Nebenkostenstellen anteilig nach gegebenen Minuten der Jahreswochenstunden auf die Endkostenstellen (gebührenpflichtige Unterrichtsangebote) verteilt.
Jahreswochenstunden (Angaben in Minuten) sind die auf den jährlichen Unterrichtszeitraum bezogenen wöchentlichen Unterrichtszeiten eines Lehrers. Eine Jahreswochenstunde beträgt 45 Minuten.
Die Beträge der Endkostenstellen werden dann durch die Anzahl der jeweiligen Unterrichtseinheiten pro Angebot bzw. durch die Anzahl der Musikschüler pro Angebot geteilt. So ergeben sich die jährlichen Kosten pro Angebot und Musikschüler (Gebührenzahler).
Eine Unterrichtseinheit ist die Zeit in Minuten pro Angebot und kann von 22,5 Minuten bis zu 60 Minuten dauern. In der Regel wird eine Unterrichtseinheit von einer Lehrkraft unterrichtet.
Eine Ausnahme ist das Instrumentenkarussell. Hier unterrichten insgesamt 9 Lehrer jeweils 30 Minuten (2 Lehrer jeweils 30 min in zwei Großgruppen und 7 Lehrer jeweils 30 Minuten in instrumentenbezogenen Kleingruppen), so dass sich in Jahreswochenminuten ein Anteil von 270 Minuten bei 60 Minuten pro Unterrichtseinheiten ergeben. Die Kosten pro Angebot und Schüler werden den Gebühren gegenüber gestellt und der Kostendeckungsgrad pro Gebühr ermittelt.
Der Kostendeckungsgrad durch Einnahmen aus Gebühren der neuen Gebührensatzung insgesamt steigt von 26, 91 % auf 29,18 %. Der kommunale Zuschuss reduziert sich von 57,09 % auf 54,78 %. Weitere Einnahmen ergeben sich aus 15,56 % Landeszuweisungen für Musikschulen und 0,47% Sonstigen Einnahmen. (siehe Anlage 2 - 4)
In der Anlage 5 sind die alten und neuen Gebühren der Musikschule Greifswald im Überblick mit anderen Musikschulgebühren dargestellt.
Die Anlage 6 vergleicht die Höhe von Musikschulgebühren in Mecklenburg-Vorpommern, soweit es sich um gleiche Angebote handelt.
Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
§ 1 Allgemeines |
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Es wird in § 1 ein neuer Absatz (2) angefügt:
(2) Die Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und arbeitet mit dem Qualitätssystem Musikschule (QsM).
Der bisherige Absatz (2) wird Absatz(3). |
Damit wird auf die qualitätsorientierte Arbeit nach den Kriterien des VdM und auf die Zertifizierung nach EFQM hingewiesen. |
Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
§ 5 Gebührensätze |
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Abteilung A Gruppe S |
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Eltern-Kind-Gruppe Jahresgebühr (Gruppen 8-10 Kinder, 174,00 € ab 18 Monaten, monatl. Rate 45 Min./Unterrichtseinheit) 14,50 €
Musikal. Früherziehg. Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 174,00 € ab 3 Jahre, monatl. Rate 45 Min./Unterrichtseinheit) 14,50 €
Musikal. Grundausbildg. Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 204,00 € mit Beginn der Schulpflicht monatl. Rate gemäß § 43 Schulgesetz 17,00 € M-V, 45 Min./Unterrichtseinheit)
Instrumentenkarussell Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 234,00 € mit Beginn der Schulpflicht monatl. Rate gemäß § 43 Schulgesetz 19,50 € M-V, 60 Min./Unterrichtseinheit) |
Eltern-Kind-Gruppe Jahresgebühr (Gruppen 8-10 Kinder, 192,00 € ab 18 Monaten, monatl. Rate 45 Min./Unterrichtseinheit) 16,00 €
Musikal. Früherziehg. Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 192,00 € ab 3 Jahre, monatl. Rate 45 Min./Unterrichtseinheit) 16,00 €
Musikal. Grundausbildg. Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 216,00 € mit Beginn der Schulpflicht monatl. Rate gemäß § 43 Schulgesetz 18,00 € M-V, 45 Min./Unterrichtseinheit
Instrumentenkarussell Jahresgebühr (Gruppen 8-12 Kinder, 270,00 € mit Beginn der Schulpflicht monatl. Rate gemäß § 43 Schulgesetz 22,50 € M-V, 60 Min./Unterrichtseinheit) |
Gebühren werden erhöht, um gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.
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Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
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Abteilung B Instrumental- und Vokalunterricht einschließlich Dirigieren und Musiktheorie als Schwerpunktfach |
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Gruppe S / E Gruppenunterricht Jahresgebühr (45 Min./3 Schüler) 276,00 € / 372,00 € monatl. Rate 23,00 € / 31,00 €
Gruppenunterricht Jahresgebühr (45 Min./4 Schüler) 216,00 € / - monatl. Rate 18,00 € / - Gruppenunterricht Jahresgebühr (45 Min./5 Schüler) 168,00 € / - monatl. Rate 14,00 € / - Partnerunterricht Jahresgebühr (45 Min./2 Schüler) 312,00 € / 426,00 € monatl. Rate 26,00 € / 35,50 €
Einzelunterricht Jahresgebühr 22,5 Minuten 312,00 € / 426,00 € monatl. Rate 26,00 € / 35,50 €
Einzelunterricht Jahresgebühr 30 Minuten 390,00 € / 504,00 € monatl. Rate 32,50 € / 42,00 € Einzelunterricht Jahresgebühr 45 Minuten 540,00 € / 684,00 € monatl. Rate 45,00 € / 57,00 € |
Gruppe S / E Gruppenunterricht Jahresgebühr (45 Min./3 Schüler) 288,-00 00€/ 404,00/€ monatl. Rate 24,00€ /33,67 Gruppenunterricht Jahresgebühr (45 Min./4 Schüler) 228,00 € / monatl. Rate 19,00 € / - Keine Veränderung
Partnerunterricht Jahresgebühr (45 Min./2 Schüler) 336,00 €/462,00 € monatl. Rate 28,00 € / 38,50 €
Einzelunterricht Jahresgebühr 22,5 Minuten 336,00 € / 462,00 € monatl. Rate 28,00 € / 38,50 €
Einzelunterricht Jahresgebühr 30 Minuten 414,00 € / 564,00 € monatl. Rate 34,50 € / 47,00 € Einzelunterricht Jahresgebühr 45 Minuten 588,00 € / 762,00 € monatl. Rate 49,00 € / 63,50 € |
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Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
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Abteilung C |
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Ballett/Tanz Jahresgebühr 45 Minuten 282,00 € / 402,00 € Gruppenunterricht monatl. Rate 23,50 € / 33,50 €
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Ballett/Tanz Jahresgebühr 45 Minuten 288,00 € / 408,00 € monatl. Rate 24,00 € / 34,00 € Ballett/Tanz Jahresgebühr 60 Minuten 384,00 € / 544,00 € monatl. Rate 32,00 € / 45,33 €
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Abteilung D Ergänzungsfächer, Musizierkreise, rhythmisch-musikalische Ausbildung, Musiklehre und Hörerziehung, Chor und Orchesterspiel, Ensemble u. a. m. sind als Begleitung der Fachausbildung für Teilnehmer am instrumentalen und vokalen Musikschulunterricht in der Unterrichtsgebühr enthalten. Schüler der Unterrichtskategorie „Einzelunterricht 45 Min.“ verpflichten sich zur Teilnahme in den Ensembles und Kammermusikgruppen der Musikschule.
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Gruppe S /Gruppe E
Externe Teilnehmer: Jahresgebühr 60,00 €/ 72,00 € monatliche Rate 5,00 €/ 6,00 €
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Gruppe S /Gruppe E
Externe Teilnehmer: Jahresgebühr 96,00 €/ 120,00 € monatliche Rate 8,00 €/ 10,00 €
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Die Erhöhung der Gebühren für externe Teilnehmer orientiert sich am Landesdurchschnitt, im Besonderen an benachbarten Musikschulen Stralsund, Ost- und Nordvorpommern. |
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Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
Abteilung E Öffentlichkeitsarbeit: Musizierstunden in der Musikschule und öffentliche Auftritte, die im Unterricht und in den Ensemblestunden vorbereitet werden. Schüler der Unterrichtskategorie „Einzelunterricht 45 Min.“ verpflichten sich zur Mitwirkung bei Auftritten der Musikschule. Teilnahme am theoretischen Unterricht der Abteilung Studienvorbereitung ist in der Unterrichtsgebühr enthalten |
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Gruppe S /Gruppe E
Externe Teilnehmer: Jahresgebühr 60,00 €/ 72,00 € monatliche Rate 5,00 €/ 6,00 €
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Gruppe S /Gruppe E
Externe Teilnehmer: Jahresgebühr 96,00 €/ 120,00 € monatliche Rate 8,00 €/ 10,00 €
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siehe Abteilung D |
§ 6 Gebühren für Leihinstrumente der Musikschule (2) Gebühren. |
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1. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 54,00 €/ 4,50 € 2. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 66,00 €/ 5,50 € 3. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 90,00 €/ 7,50 €
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1. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 66,00 €/ 5,50 € 2. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 84,00 €/ 7,00 € 3. Jahr Jahresgebühr/ monatl. Rate 120,00 €/ 10,00 €
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Die Erhöhung der Leihmieten orientiert sich am Landesdurchschnitt. Gleichzeitig soll die Anschaffung eigener Instrumente, speziell ab dem 3. Leihjahr, angeregt werden. Damit wird gewährleistet, dass wieder mehr Instrumente für den Anfängerbereich zur Verfügung stehen. |
Gebührensatzung alt: |
Gebührensatzung neu |
Begründung: |
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§ 7 Ermäßigte Gebührensätze |
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(2) Instrumentenbezogene Ermäßigung Für die Unterrichtsfächer Posaune, Tuba, Kontrabass, Oboe, Horn und weitere hier nicht aufgeführte Instrumente wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die volle Jahresgebühr gewährt.
Schüler, die diese Ermäßigung in Anspruch nehmen, verpflichten sich gemäß Ihres Leistungsstandes zur Mitwirkung in den Ensembles der Musikschule und erhalten einmal pro Halbjahr eine Beurteilung des Unterrichtsfortschrittes durch die Musikschule. Bei mangelnder Leistung kann die instrumentenbezogene Ermäßigung entzogen werden. |
(2) Instrumentenbezogene Ermäßigung Für die Unterrichtsfächer Posaune, Tuba, Kontrabass, Oboe, Horn und weitere hier nicht aufgeführte Instrumente kann eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf die volle Jahresgebühr gewährt werden.
Schüler, die diese Ermäßigung in Anspruch nehmen, verpflichten sich gemäß Ihres Leistungsstandes zur Mitwirkung in den Ensembles der Musikschule und erhalten einmal pro Halbjahr eine Beurteilung des Unterrichtsfortschrittes durch die Musikschule. Bei mangelnder Leistung kann die instrumentenbezogene Ermäßigung entzogen werden. |
Durch die mögliche Ermäßigung soll ein Anreiz zum Erlernen dieser Instrumente auch weiterhin geschaffen werden. Mit der Formulierung „kann“ soll verdeutlicht werden, dass die Gewährung dieser Ermäßigung an die weiteren Bedingungen dieses Paragraphen geknüpft ist.
Mit der Reduzierung der Ermäßigung von 25 auf 15 % wird den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung getragen. |
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(3) Geschwisterermäßigung Geschwisterermäßigungen werden grundsätzlich für Schüler der Gruppe S gewährt. 2. angemeldetes Kind 15 % Ermäßigung 3. angemeldetes Kind 25 % Ermäßigung 4. angemeldetes Kind 35 % Ermäßigung ab 5. angemeldetes Kind kostenfrei
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(3) Geschwisterermäßigung Geschwisterermäßigungen werden grundsätzlich für Schüler der Gruppe S gewährt. 2. angemeldetes Kind 25 % Ermäßigung 3. angemeldetes Kind 50 % Ermäßigung ab 4. angemeldetes Kind kostenfrei
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Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der Förderung der „Familienfreundlichen Stadt“. |
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§ 7 Ermäßigte Gebührensätze |
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(5) Berechtigung zu mehreren Ermäßigungen
Besteht die Berechtigung auf mehrere Ermäßigungen, erfolgt die Berechnung in der Reihenfolge:
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Besteht die Berechtigung auf mehrere Ermäßigungen, erfolgt die Berechnung in der Reihenfolge:
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Die Reihenfolge der Berechtigung ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen des §7. |
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§ 8 Gebührenerstattung |
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(3) Sämtliche Anträge auf Gebührenermäßigung/- erlass oder Rückzahlung sind zu begründen und in der Musikschule schriftlich einzureichen. |
(3) Sämtliche Anträge auf Gebührenermäßigung/- erlass oder Rückzahlung sind zu begründen und in der Musikschule schriftlich einzureichen.
es wird angefügt:
Ermäßigungen werden ab dem 01. des Monats der Antragstellung gewährt. |
Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden können. |
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§ 10 Sprachliche Gleichstellung (neu hinzu gekommen) |
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Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
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Mit der Aufnahme dieses Paragrafen wird den gesetzlich festgelegten Sprachregelungen Rechnung getragen. |
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Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.33100.110200 |
Benutzungsgebühren |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
271.000,- € |
271.000 € |
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Anlagen: |
1. 4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald |
2. Gegenüberstellung Kosten pro UE/BAB 2008 //alte Gebührenordnung |
3. Gegenüberstellung Kosten pro UE/BAB 2008 //neue Gebührenordnung mit Änderungen |
4. Darstellung der Verbesserung der Einnahmesituation// Kostendeckungsgrad |
5 . Übersicht von Musikschulgebühren in Mecklenburg-Vorpommern |
6. Vergleich ausgewählter Musikschulgebühren |
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Anlage 1
4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 und des § 22 Abs. 3 der Nr. 6 und Nr.11der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 4 und 6 Abs. 1 - 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 22.02.2010 folgende 4. Änderungssatzung erlassen:
Artikel I Ergänzungen/Änderungen
Im § 1 Allgemeines wird ein neuer Absatz (2) eingefügt:
(2) Die Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und arbeitet mit dem Qualitätssystem Musikschule (QsM).
Der bisherige Absatz (2) wird Absatz (3).
Im § 5 Gebührensätze ändern sich die Gebührensätze wie folgt:
Abteilung A
Eltern-Kind-Gruppe
Jahresgebühr statt 174,00 €
jetzt 192,00 €
Monatliche Rate statt 14,50 €
jetzt 16,00 €
Musikalische Früherziehung
Jahresgebühr statt 174,00 €
jetzt 192,00 €
Monatliche Rate statt 14,50 €
jetzt 16,00 €
Musikalische Grundausbildung
Jahresgebühr statt 204,00 €
jetzt 216,00 €
Monatliche Rate statt 17,00 €
jetzt 18,00 €
Instrumentenkarussell
Jahresgebühr statt 234,00 €
jetzt 270,00 €
Monatliche Rate statt 19,50 €
jetzt 22,50 €
Abteilung B Gruppe S[1] Gruppe E
Gruppenunterricht (45 Min./3 Schüler)
Jahresgebühr statt 276,00 € statt 372,00 €
jetzt 288,00 € jetzt 404,00 €
Monatliche Rate statt 23,00 € statt 31,00 €
jetzt 24,00 € jetzt 33,67 €
Gruppenunterricht (45 Min./4 Schüler)
Jahresgebühr statt 216,00 €
jetzt 228,00 €
Monatliche Rate statt 18,00 €
jetzt 19,00 €
Partnerunterricht (45 Min./2 Schüler)
Jahresgebühr statt 312,00 € statt 426,00 €
jetzt 336,00 € jetzt 462,00 €
Monatliche Rate statt 26,00 € statt 35,50 €
jetzt 28,00 € jetzt 38,50 €
Einzelunterricht 22,5 Min.
Jahresgebühr statt 312,00 € statt 426,00 €
jetzt 336,00 € jetzt 462,00 €
Monatliche Rate statt 26,00 € statt 35,50 €
jetzt 28,00 € jetzt 38,50 €
Einzelunterricht 30 Min.
Jahresgebühr statt 390,00 € statt 504,00 €
jetzt 414,00 € jetzt 564,00 €
Monatliche Rate statt 32,50 € statt 42,00 €
Jetzt 34,50 € jetzt 47,00 €
Einzelunterricht 45 Min.
Jahresgebühr statt 540,00 € statt 684,00 €
jetzt 588,00 € jetzt 762,00 €
Monatliche Rate statt 45,00 € statt 57,00 €
jetzt 49,00 € jetzt 63,50 €
Abteilung C Gruppe S Gruppe E
Ballett/Tanz 45 Min.
Jahresgebühr statt 282,00 € statt 402,00 €
jetzt 288,00 € jetzt 408,00 €
Monatliche Rate statt 23,50 € statt 33,50 €
jetzt 24,00 € jetzt 34,00 €
Ballett/Tanz 60 Min.
Jahresgebühr neu 384,00 € neu 544,00 €
Monatliche Rate neu 32,00 € jetzt 45,33 €
Abteilung D Gruppe S Gruppe E
Externe Teilnehmer
Jahresgebühr statt 60,00 € statt 72,00 €
jetzt 96,00 € jetzt 120,00 €
Monatliche Rate statt 5,00 € statt 6,00 €
jetzt 8,00 € jetzt 10,00 €
Abteilung E Gruppe S Gruppe E
Externe Teilnehmer
Jahresgebühr statt 60,00 € statt 72,00 €
jetzt 96,00 € jetzt 120,00 €
Monatliche Rate statt 5,00 € statt 6,00 €
jetzt 8,00 € jetzt 10,00 €
Im § 6 Gebühren für Leihinstrumente der Musikschulen, Abs. 2, ändern sich die Gebühren wie folgt:
1. Jahr
Jahresgebühr statt 54,00 € jetzt 66,00€
Monatliche Rate statt 4,50 € jetzt 5,50 €
2. Jahr
Jahresgebühr statt 66,00 € jetzt 84,00 €
Monatliche Rate statt 5,50 € jetzt 7,00 €
3. Jahr
Jahresgebühr statt 90,00 € jetzt 120,00 €
Monatliche Rate statt 7,50 € jetzt 10,00 €
Im § 7 Ermäßigte Gebührensätze
Abs. 2 Instrumentenbezogene Ermäßigung wird in Satz 1 die Formulierung
„wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die volle Jahresgebühr gewährt.“
durch
„kann eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf die volle Jahresgebühr gewährt werden.“
ersetzt.
Im Abs 3. Geschwisterermäßigung
2. angemeldetes Kind statt 15 % jetzt 25 % Ermäßigung
3. angemeldetes Kind statt 25 % jetzt 50 % Ermäßigung
ab 4. angemeldetes Kind statt 35 5 jetzt kostenfrei
der Satz „ab 5.angemeldetes Kind kostenfrei“ wird gestrichen
Im Abs. 5 Berechtigung zu mehreren Ermäßigungen wird ergänzt/geändert:
1. Instrumentenbezogene Ermäßigung
- Mehrfächermäßigung
- Geschwisterermäßigung
- Sozialermäßigung
Im § 8 Gebührenerstattung wird in Abs. 3 angefügt:
„Ermäßigungen werden ab dem 01. des Monats der Antragstellung gewährt.“
Nach § 9 wird eingefügt
§ 10 Sprachliche Gleichstellung
„Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.“
Der bisherige § 10 wird § 11.
Artikel II Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.04.2010 in Kraft.
Greifswald, den
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
[1] Erläuterungen zu den Gruppen
Gruppe S: Kinder ab dem Alter von 18 Monaten, Schüler, Auszubildende,
Studenten der Hoch- und Fachschulen, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende bis zu 25 Jahren
Gruppe E: Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr, die nicht unter Gruppe S fallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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350,5 kB
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