Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/157

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

4. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 07.07.2003.

 

 

 

 

 

 


Reduzieren

Sachdarstellung

Zur Anpassung des Kostendeckungsgrades werden die Gebührensätze der Musikschule erhöht.

 

Die neuen Regelungen werden in der folgenden Tabelle den bisherigen gegenübergestellt.

Die Regelungen betreffen die folgenden Paragrafen der Satzung:

 

§ 1  betrifft die Mitgliedschaft der Musikschulen im Verband der deutschen Musikschulen und die Arbeit der Musikschule mit dem  Qualitätssystem,

§ 5  legt die Veränderungen der Gebührensätze neu fest,

§ 7 (2) legt die Höhe der instrumentenbezogenen Ermäßigung neu fest,

§ 7 (3)  legt die Geschwisterermäßigung neu fest,

§ 7 (5)  beschreibt und legt die Reihenfolge der verschiedenen Ermäßigungen neu fest,

§ 8 (3) gibt eine Frist für die Beantragung von Erstattungen an,

§10 betrifft die sprachliche Gleichstellung in den Formulierungen der Satzungen.

 

Die Unterrichtsgebühren werden wie folgt geändert

Eltern-Kind –Gruppen um 10,34% (entspricht 1,50 € monatlich);

Musikalische Früherziehung (MFE) um 6,67% (entspricht 1,00 € monatlich)

Musikalische Grundausbildung(MGA) um 5,88 % (entspricht 1,00 € monatlich

Instrumentenkarussel um 15,38 % (entspricht 3,00 € monatlich).

Gruppenunterricht 3er Gruppe: Schüler um 4,35 %( entspricht 1,00 € monatlich)

        Erwachsene um 8,60 % (entspricht 2,67 € monatlich)

Gruppenunterricht 4er-Gruppen: Schüler um  5,56 % (entspricht 1,00 € monatlich).

Gruppenunterricht 5er-Gruppe bleibt unverändert bestehen.

Partnerunterricht 45 min Schüler um 7,69% (entspricht 2,00 € monatlich)

    Erwachsene um 8,45% (entspricht 3,00 € monatlich)

Einzelunterricht 22,5 min Schüler um 7,69 % (entspricht 2,00 € monatlich)

    Erwachsene 8,45% (entspricht 3,00 € monatlich)

Einzelunterricht 30 min Schüler um 6,15 % (entspricht 2,00 € monatlich)

    Erwachsene um 11,90 % (entspricht 5,00 € monatlich)

Einzelunterricht 45 min Schüler um 8,89 % (entspricht 4,00 € monatlich)

    Erwachsene um 11,40 % (entspricht 6,50 € monatlich)

Ballett 45 min   Schüler um 2,13 % (entspricht 0,50 € monatlich)

    Erwachsenen um 1,49 % (entspricht 0,50 € monatlich)

Ballett 60 min wird neu eingeführt.

Die monatliche Rate beträgt 32,00 € für Schüler und 45,33,- € für Erwachsene

(siehe auch Anlage 4)

Der Text der Änderungssatzung ist in der Anlage 1 wiedergegeben.

 

Die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage des Betriebsabrechnungsbogens 2008 vom 25.05.2009 (Stichtag: Schülerzahl und Fächerbelegung vom 01.01.2009.)

Dabei werden die Kosten der Musikschule auf die einzelnen gebührenpflichtigen Unterrichtsangebote der Satzung  (Endkostenstelle) verteilt und durch die Anzahl der Teilnehmer des jeweiligen Angebots geteilt.

 

Das Verfahren im Einzelnen:

Zunächst werden neben den Endkostenstellen (gebührenpflichtige Unterrichtsangebote) die Nebenkostenstellen Verwaltung, Gebäude, Unterrichtsmittel, Korrepetition, und Zusammenhangstätigkeit gebildet. Unter Zusammenhangstätigkeit werden Aktivitäten  wie Vorspiele, Konzerte, Musizierstunden, Unterrichtsvorbereitungen, Elterngespräche, Lehrerkonferenzen, Probenlager u.a. zusammengefasst.

Danach werden alle Kosten auf alle Kostenstellen verteilt. Personal- und alle weiteren Kosten werden entweder direkt oder anteilig nach Unterrichts-/Arbeitszeiten den Kostenstellen zugeordnet.

Anschließend werden alle Kosten der Nebenkostenstellen anteilig nach gegebenen Minuten der Jahreswochenstunden auf die Endkostenstellen (gebührenpflichtige Unterrichtsangebote) verteilt.

 

Jahreswochenstunden (Angaben in Minuten) sind die auf den jährlichen Unterrichtszeitraum bezogenen wöchentlichen Unterrichtszeiten eines Lehrers. Eine Jahreswochenstunde beträgt 45 Minuten.

 

Die Beträge der Endkostenstellen werden dann durch die Anzahl der jeweiligen Unterrichtseinheiten pro Angebot  bzw. durch die Anzahl der Musikschüler pro Angebot geteilt. So ergeben sich die jährlichen Kosten pro Angebot und Musikschüler (Gebührenzahler).

 

Eine Unterrichtseinheit ist die Zeit in Minuten pro Angebot und kann von 22,5 Minuten bis zu 60 Minuten dauern. In der Regel wird eine Unterrichtseinheit von einer Lehrkraft unterrichtet.

Eine Ausnahme ist das Instrumentenkarussell. Hier unterrichten insgesamt 9 Lehrer jeweils 30 Minuten (2 Lehrer jeweils 30 min in zwei Großgruppen und 7 Lehrer jeweils 30 Minuten in instrumentenbezogenen Kleingruppen), so dass sich in Jahreswochenminuten ein Anteil von 270 Minuten bei 60 Minuten pro Unterrichtseinheiten ergeben. Die Kosten pro Angebot und Schüler werden den Gebühren gegenüber gestellt und der Kostendeckungsgrad pro Gebühr ermittelt.

 

Der Kostendeckungsgrad durch Einnahmen aus Gebühren der neuen Gebührensatzung insgesamt steigt von 26, 91 % auf 29,18 %. Der kommunale Zuschuss reduziert sich von 57,09 % auf 54,78 %. Weitere Einnahmen ergeben sich aus 15,56 % Landeszuweisungen für Musikschulen und 0,47% Sonstigen Einnahmen. (siehe Anlage 2 - 4)

 

In der Anlage 5 sind die alten und neuen Gebühren der Musikschule Greifswald im Überblick mit anderen Musikschulgebühren dargestellt.

 

Die Anlage 6 vergleicht die Höhe von Musikschulgebühren in Mecklenburg-Vorpommern, soweit es sich um gleiche Angebote handelt.

 

 

 


 

Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

§ 1 Allgemeines

 

Es wird in § 1 ein neuer Absatz (2) angefügt:

 

(2) Die Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und arbeitet mit dem Qualitätssystem Musikschule (QsM).

 

Der bisherige Absatz (2) wird Absatz(3).

Damit wird auf die qualitätsorientierte Arbeit nach den Kriterien des VdM und auf die Zertifizierung nach EFQM hingewiesen.


Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

§ 5 Gebührensätze

 

 

Abteilung A                        Gruppe S

 

 

 

Eltern-Kind-Gruppe                 Jahresgebühr

(Gruppen 8-10 Kinder,     174,00 €

ab 18 Monaten,            monatl. Rate

45 Min./Unterrichtseinheit)         14,50 €

 

Musikal. Früherziehg.   Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,     174,00 €

ab 3 Jahre,            monatl. Rate

45 Min./Unterrichtseinheit)         14,50 €

 

Musikal. Grundausbildg.  Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,     204,00 €

mit Beginn der Schulpflicht      monatl. Rate

gemäß § 43 Schulgesetz          17,00 €

M-V, 45 Min./Unterrichtseinheit)

 

Instrumentenkarussell      Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,      234,00 €

mit Beginn der Schulpflicht        monatl. Rate

gemäß § 43 Schulgesetz           19,50 €

M-V, 60 Min./Unterrichtseinheit)  

 

Eltern-Kind-Gruppe                 Jahresgebühr

(Gruppen 8-10 Kinder,     192,00

ab 18 Monaten,            monatl. Rate

45 Min./Unterrichtseinheit)         16,00  €

 

Musikal. Früherziehg.   Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,     192,00

ab 3 Jahre,            monatl. Rate

45 Min./Unterrichtseinheit)         16,00 €

 

Musikal. Grundausbildg.  Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,     216,00 €

mit Beginn der Schulpflicht      monatl. Rate

gemäß § 43 Schulgesetz          18,00 €

M-V, 45 Min./Unterrichtseinheit

 

Instrumentenkarussell      Jahresgebühr

(Gruppen 8-12 Kinder,      270,00

mit Beginn der Schulpflicht      monatl. Rate

gemäß § 43 Schulgesetz           22,50  €

M-V, 60 Min./Unterrichtseinheit)

 

Gebühren werden erhöht, um gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

Abteilung B

Instrumental- und Vokalunterricht einschließlich Dirigieren und Musiktheorie als Schwerpunktfach

 

                                            Gruppe S / E

Gruppenunterricht      Jahresgebühr

(45 Min./3 Schüler)    276,00 € / 372,00 €

            monatl. Rate

                                               23,00 € /   31,00 €

 

Gruppenunterricht           Jahresgebühr

(45 Min./4 Schüler)     216,00 € /     -

            monatl. Rate

                                               18,00 € /     -

Gruppenunterricht           Jahresgebühr

(45 Min./5 Schüler)    168,00 € /   -

            monatl. Rate

                                              14,00 € /   -

Partnerunterricht             Jahresgebühr

(45 Min./2 Schüler)    312,00 € / 426,00 €

                                           monatl. Rate

                                               26,00 € /  35,50 €

 

Einzelunterricht               Jahresgebühr

22,5 Minuten    312,00 € / 426,00 €

           monatl. Rate

                                              26,00 € /   35,50 €

 

Einzelunterricht              Jahresgebühr

30 Minuten    390,00 € / 504,00 €

           monatl. Rate

                                              32,50 € /   42,00 €

Einzelunterricht              Jahresgebühr

45 Minuten     540,00 € / 684,00 €

           monatl. Rate

                                               45,00 € /   57,00 €

                                            Gruppe S / E

Gruppenunterricht      Jahresgebühr

(45 Min./3 Schüler)  288,-00 00€/ 404,00/€

  monatl. Rate

   24,00€ /33,67

Gruppenunterricht  Jahresgebühr

(45 Min./4 Schüler)     228,00 /    

            monatl. Rate

                                               19,00 € /     -

Keine Veränderung

 

 

 

 

Partnerunterricht             Jahresgebühr

(45 Min./2 Schüler)               336,00  €/462,00 €

    monatl. Rate

   28,00  € / 38,50 €

 

Einzelunterricht  Jahresgebühr

22,5 Minuten  336,00 € / 462,00  €

    monatl. Rate

  28,00  € / 38,50 €

 

Einzelunterricht              Jahresgebühr

30 Minuten    414,00 € / 564,00 €

           monatl. Rate

                                              34,50 € /   47,00 €

Einzelunterricht              Jahresgebühr

45 Minuten                   588,00 € / 762,00 €

           monatl. Rate

                                           49,00 € / 63,50 €

 

 


Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

Abteilung C

 

 

Ballett/Tanz                      Jahresgebühr

45 Minuten     282,00 € / 402,00 €

Gruppenunterricht           monatl. Rate

                                               23,50 € /   33,50 €

 

 

Ballett/Tanz                     Jahresgebühr

45 Minuten     288,00 € / 408,00 €

           monatl. Rate

                                               24,00 € /   34,00 €

Ballett/Tanz                     Jahresgebühr

60 Minuten    384,00 € / 544,00 €

           monatl. Rate

                                                 32,00 € /  45,33 €

 

 

Abteilung D

Ergänzungsfächer, Musizierkreise, rhythmisch-musikalische Ausbildung, Musiklehre und Hörerziehung, Chor und Orchesterspiel, Ensemble u. a. m. sind als Begleitung der Fachausbildung für Teilnehmer am instrumentalen und vokalen Musikschulunterricht in der Unterrichtsgebühr enthalten. Schüler der Unterrichtskategorie „Einzelunterricht 45 Min.“ verpflichten sich zur Teilnahme in den Ensembles und Kammermusikgruppen der Musikschule.

 

 

                                         Gruppe S /Gruppe E

 

Externe Teilnehmer:         Jahresgebühr

                                                 60,00 €/  72,00 €

                                              monatliche Rate

                                                   5,00 €/   6,00  €

 

                                         Gruppe S /Gruppe E

 

Externe Teilnehmer:         Jahresgebühr

                                                96,00 €/ 120,00 €

                                              monatliche Rate

                                                 8,00 €/   10,00  €

 

Die Erhöhung der Gebühren für externe Teilnehmer orientiert sich am Landesdurchschnitt, im Besonderen an benachbarten Musikschulen Stralsund, Ost- und Nordvorpommern.


Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

Abteilung E

Öffentlichkeitsarbeit: Musizierstunden in der Musikschule und öffentliche Auftritte, die im Unterricht und in den Ensemblestunden vorbereitet werden. Schüler der Unterrichtskategorie „Einzelunterricht 45 Min.“ verpflichten sich zur Mitwirkung bei Auftritten der Musikschule. Teilnahme am theoretischen Unterricht der Abteilung Studienvorbereitung ist in der Unterrichtsgebühr enthalten

 

                                         Gruppe S /Gruppe E

 

Externe Teilnehmer:         Jahresgebühr

                                                 60,00 €/  72,00 €

                                              monatliche Rate

                                                   5,00 €/   6,00  €

 

                                         Gruppe S /Gruppe E

 

Externe Teilnehmer:         Jahresgebühr

                                                96,00 €/ 120,00 €

                                              monatliche Rate

                                                  8,00 €/ 10,00 €

 

 

siehe Abteilung D

§ 6 Gebühren für Leihinstrumente der Musikschule

(2) Gebühren.

 

1. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       54,00 €/  4,50 €

2. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       66,00 €/  5,50 €

3. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       90,00 €/  7,50 €

 

1. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       66,00 €/   5,50 €

2. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       84,00 €/   7,00

3. Jahr               Jahresgebühr/ monatl. Rate

                                       120,00 €/ 10,00

 

 

Die Erhöhung der Leihmieten orientiert sich am Landesdurchschnitt. Gleichzeitig soll die Anschaffung eigener Instrumente, speziell ab dem 3. Leihjahr, angeregt werden.

Damit wird gewährleistet, dass wieder mehr Instrumente für den Anfängerbereich zur Verfügung stehen.


Gebührensatzung alt:

Gebührensatzung neu

Begründung:

§ 7 Ermäßigte Gebührensätze

 

(2) Instrumentenbezogene Ermäßigung

Für die Unterrichtsfächer Posaune, Tuba, Kontrabass, Oboe, Horn und weitere hier nicht aufgeführte Instrumente wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die volle Jahresgebühr gewährt.

 

Schüler, die diese Ermäßigung in Anspruch nehmen, verpflichten sich gemäß Ihres Leistungsstandes zur Mitwirkung in den Ensembles der Musikschule und erhalten einmal pro Halbjahr eine Beurteilung des Unterrichtsfortschrittes durch die Musikschule. Bei mangelnder Leistung kann die instrumentenbezogene Ermäßigung entzogen werden.

(2) Instrumentenbezogene Ermäßigung

Für die Unterrichtsfächer Posaune, Tuba, Kontrabass, Oboe, Horn und weitere hier nicht aufgeführte Instrumente kann eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf die volle Jahresgebühr gewährt werden.

 

Schüler, die diese Ermäßigung in Anspruch nehmen, verpflichten sich gemäß Ihres Leistungsstandes zur Mitwirkung in den Ensembles der Musikschule und erhalten einmal pro Halbjahr eine Beurteilung des Unterrichtsfortschrittes durch die Musikschule. Bei mangelnder Leistung kann die instrumentenbezogene Ermäßigung entzogen werden.

 

Durch die mögliche Ermäßigung soll ein Anreiz zum Erlernen dieser Instrumente auch weiterhin geschaffen werden.

Mit der Formulierung „kann“ soll verdeutlicht werden, dass die Gewährung dieser Ermäßigung an die weiteren Bedingungen dieses Paragraphen geknüpft ist.

 

Mit der Reduzierung der Ermäßigung von 25 auf 15 % wird den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung getragen.

(3) Geschwisterermäßigung

Geschwisterermäßigungen werden grundsätzlich für Schüler der Gruppe S gewährt.

2. angemeldetes Kind  15 % Ermäßigung

3. angemeldetes Kind  25 % Ermäßigung

4. angemeldetes Kind  35 % Ermäßigung

ab 5. angemeldetes Kind                  kostenfrei

 

(3) Geschwisterermäßigung

Geschwisterermäßigungen werden grundsätzlich für Schüler der Gruppe S gewährt.

2. angemeldetes Kind  25 % Ermäßigung

3. angemeldetes Kind  50 % Ermäßigung

ab 4. angemeldetes Kind kostenfrei

 

Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der Förderung der „Familienfreundlichen Stadt“.


§ 7 Ermäßigte Gebührensätze

 

(5) Berechtigung zu mehreren Ermäßigungen

 

Besteht die Berechtigung auf mehrere Ermäßigungen, erfolgt die Berechnung in der Reihenfolge:

 

  1. Mehrfächerermäßigung
  2. Geschwisterermäßigung
  3. Sozialermäßigung

 

 

 

Besteht die Berechtigung auf mehrere Ermäßigungen, erfolgt die Berechnung in der Reihenfolge:

 

  1. Instrumentenbezogene Ermäßigung
  2. Mehrfächermäßigung
  3. Geschwisterermäßigung
  4. Sozialermäßigung

 

 

 

 

Die Reihenfolge der Berechtigung ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen des §7.

 

§ 8 Gebührenerstattung

 

(3) Sämtliche Anträge auf Gebührenermäßigung/- erlass oder Rückzahlung sind zu begründen und in der Musikschule schriftlich einzureichen.

(3) Sämtliche Anträge auf Gebührenermäßigung/- erlass oder Rückzahlung sind zu begründen und in der Musikschule schriftlich einzureichen.

 

es wird angefügt:

 

Ermäßigungen werden ab dem 01. des Monats der Antragstellung gewährt.

 

 

Mit dieser Regelung wird gewährleistet, dass Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht werden können.

§ 10 Sprachliche Gleichstellung (neu hinzu gekommen)

 

 

Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

 

Mit der Aufnahme dieses Paragrafen wird den gesetzlich festgelegten Sprachregelungen Rechnung getragen.


 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.33100.110200

Benutzungsgebühren

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

271.000,- €

271.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.

4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

2.

Gegenüberstellung Kosten pro UE/BAB 2008 //alte Gebührenordnung

3.

Gegenüberstellung Kosten pro UE/BAB 2008 //neue Gebührenordnung mit Änderungen

4.

Darstellung der Verbesserung der Einnahmesituation// Kostendeckungsgrad

5 .

Übersicht von Musikschulgebühren in Mecklenburg-Vorpommern

6.

Vergleich ausgewählter Musikschulgebühren

 

 


Anlage 1

 

4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 und des § 22 Abs. 3 der Nr. 6 und Nr.11der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der zurzeit geltenden Fassung  und der §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 4 und 6 Abs. 1 - 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 22.02.2010 folgende 4. Änderungssatzung erlassen:

 

Artikel I   Ergänzungen/Änderungen

 

Im § 1  Allgemeines wird ein neuer Absatz (2) eingefügt:

 

(2) Die Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und arbeitet mit dem Qualitätssystem Musikschule (QsM). 

 

Der bisherige Absatz (2) wird Absatz (3).

 

Im § 5 Gebührensätze ändern sich die Gebührensätze wie folgt:

 

Abteilung A

 

Eltern-Kind-Gruppe

Jahresgebühr statt              174,00 €

 jetzt              192,00 €             

Monatliche Rate statt              14,50 €

 jetzt              16,00 €

 

Musikalische Früherziehung

Jahresgebühr statt              174,00 €

 jetzt              192,00 €             

Monatliche Rate statt              14,50 €

 jetzt              16,00 €

 

Musikalische Grundausbildung

Jahresgebühr statt              204,00 €

 jetzt              216,00 €             

Monatliche Rate statt              17,00 €

 jetzt              18,00 €

 

Instrumentenkarussell

Jahresgebühr statt              234,00 €

 jetzt              270,00 €             

Monatliche Rate statt              19,50 €

 jetzt              22,50 €


Abteilung B Gruppe S[1]               Gruppe E

Gruppenunterricht (45 Min./3 Schüler)             

Jahresgebühr statt               276,00 €              statt  372,00 €

 jetzt              288,00 €              jetzt 404,00 €

Monatliche Rate statt              23,00 € statt               31,00 €

 jetzt              24,00 € jetzt              33,67

Gruppenunterricht (45 Min./4 Schüler)             

Jahresgebühr statt               216,00 €

 jetzt              228,00 €

Monatliche Rate statt              18,00 €

 jetzt              19,00 €

 

Partnerunterricht (45 Min./2 Schüler)

Jahresgebühr statt              312,00 €              statt 426,00 €

 jetzt              336,00 €              jetzt 462,00 €

Monatliche Rate statt               26,00 € statt              35,50 €

 jetzt              28,00 jetzt              38,50 €

 

Einzelunterricht 22,5 Min.

Jahresgebühr statt              312,00 €              statt 426,00 €

 jetzt              336,00 €              jetzt 462,00 €

Monatliche Rate statt               26,00 € statt              35,50 €

 jetzt              28,00 € jetzt              38,50 €

 

Einzelunterricht 30 Min.

Jahresgebühr statt              390,00 €              statt 504,00 €

 jetzt              414,00 €              jetzt  564,00 €

Monatliche Rate statt               32,50 € statt              42,00 €

 Jetzt              34,50 jetzt              47,00 €

 

Einzelunterricht 45 Min.

Jahresgebühr statt              540,00 €              statt 684,00 €

 jetzt              588,00 €              jetzt  762,00 €

Monatliche Rate statt               45,00 € statt              57,00 €

 jetzt              49,00 jetzt              63,50 €

 

Abteilung C Gruppe S               Gruppe E

 

Ballett/Tanz 45 Min.

Jahresgebühr statt              282,00 €              statt 402,00 €

 jetzt              288,00 €              jetzt  408,00 €

Monatliche Rate statt               23,50 € statt              33,50 €

 jetzt              24,00 € jetzt              34,00 €

Ballett/Tanz 60 Min.

Jahresgebühr neu              384,00 € neu              544,00 €

Monatliche Rate neu              32,00 € jetzt              45,33

 

Abteilung D Gruppe S               Gruppe E

Externe Teilnehmer

Jahresgebühr statt              60,00 € statt              72,00 €

 jetzt              96,00 € jetzt               120,00 €

Monatliche Rate statt               5,00 € statt              6,00 €

 jetzt              8,00 € jetzt              10,00 €

 

Abteilung E Gruppe S               Gruppe E

Externe Teilnehmer

Jahresgebühr statt              60,00 € statt              72,00 €

 jetzt              96,00 € jetzt               120,00 €

Monatliche Rate statt               5,00 € statt              6,00 €

 jetzt              8,00 € jetzt              10,00 €

Im § 6 Gebühren für Leihinstrumente der Musikschulen, Abs. 2, ändern sich die Gebühren wie folgt:

 

1. Jahr

Jahresgebühr statt              54,00 €               jetzt 66,00€ 

Monatliche Rate statt               4,50 €               jetzt   5,50 €

 

2. Jahr

Jahresgebühr statt              66,00 €               jetzt 84,00 €

Monatliche Rate statt               5,50 €               jetzt   7,00 €

 

3. Jahr

Jahresgebühr statt              90,00 €               jetzt 120,00 €

Monatliche Rate statt               7,50 €               jetzt   10,00 €

 

Im § 7 Ermäßigte Gebührensätze

 

Abs. 2 Instrumentenbezogene Ermäßigung wird in Satz 1 die Formulierung

 

„wird eine Ermäßigung in Höhe von 25 % auf die volle Jahresgebühr gewährt.“

durch

„kann eine Ermäßigung in Höhe von 15 % auf die volle Jahresgebühr gewährt werden.“

ersetzt.

 

Im Abs 3. Geschwisterermäßigung

 

2. angemeldetes Kind  statt 15 %   jetzt  25  %  Ermäßigung

3. angemeldetes Kind  statt  25 %  jetzt  50  %   Ermäßigung

ab 4. angemeldetes Kind  statt  35 5  jetzt  kostenfrei

 

der Satz „ab 5.angemeldetes Kind kostenfrei“ wird gestrichen

 

Im Abs. 5 Berechtigung zu mehreren Ermäßigungen wird ergänzt/geändert:

 

1. Instrumentenbezogene Ermäßigung

  1. Mehrfächermäßigung
  2. Geschwisterermäßigung
  3. Sozialermäßigung

 

Im § 8 Gebührenerstattung wird in Abs. 3 angefügt:

 

„Ermäßigungen werden ab dem 01. des Monats der Antragstellung gewährt.“


Nach § 9 wird eingefügt

 

§ 10 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in der Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

 

Der bisherige § 10 wird § 11.

 

Artikel II  Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum  01.04.2010 in Kraft.

 

Greifswald, den

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

 


[1] Erläuterungen zu den Gruppen

Gruppe S:  Kinder ab dem Alter von 18 Monaten, Schüler, Auszubildende,

                       Studenten der Hoch- und Fachschulen, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende bis zu 25 Jahren

Gruppe E: Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr, die nicht unter Gruppe S fallen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

18.01.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - nicht abgestimmt

Erweitern

20.01.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

Erweitern

15.02.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

22.02.2010 - Bürgerschaft (BS)